Files
Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2027-hauptdokument-data/580-7.3.2.4.2.2.md
T

2.4 KiB

domain, tool, scope, tags, owners, contact, component_type, source, source_version, meta_fingerprint, url, part, kind, parent_url, parent_hash, section, ziffer, chunk_index, chunk_fingerprint, last_updated, review_status, review_notes, content_hash
domain tool scope tags owners contact component_type source source_version meta_fingerprint url part kind parent_url parent_hash section ziffer chunk_index chunk_fingerprint last_updated review_status review_notes content_hash
regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
tool:allgemein
scope:allgemein
inb
inb-2027
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf 7.3.2.4.2.2 chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf decae98aeefbda34 7.3.2.4.2.2 Berechnung des Stationsentgelts RNI 7.3.2.4.2.2 580 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 12f667c4d77e6122

Kontext: inb 2027 hauptdokument > 7.3.2.4.2.2 Berechnung des Stationsentgelts RNI

7.3.2.4.2.2 Berechnung des Stationsentgelts RNI

Das vom ZB zu entrichtende Stationsentgelt ergibt sich aus der Multiplikation des in der Stationspreisliste veröffentlichten Stationspreises für das jeweilige Regio-Netz x Anzahl der Zughalte. Bei Abweichungen zwischen dem Leistungsumfang der tatsächlichen Nutzung und dem Leistungsumfang der vereinbarten Nutzung gilt Ziffer 7.3.2.4. Die veröffentlichte Stationspreisliste ist zu finden unter www.deutschebahn.com/regionetz.

Das Entgelt bezieht sich auf die Nutzungsgewährung für jeden abfahrenden Zug, der einen Verkehrshalt (Zwischen- und/oder Endhalt) hat. Ein Verkehrshalt dient dem Ein- und/oder Aussteigen von Reisenden unabhängig davon, ob ein Ein- und/oder Ausstieg stattfindet. Der Zug wird über die Zugnummer definiert.

Nutzt das EVU Stationen, ohne dass zuvor ein Vertrag über deren Nutzung zustande gekommen ist und liegen die Gründe für den nicht erfolgten Vertragsschluss außerhalb des Einflussbereichs der RNI (Schwarznutzung), wird gegenüber dem nutzenden EVU neben dem zu entrichtenden Nutzungsentgelt eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 100,00 EUR für jede Nutzung eines Personenbahnhofs, über die ein Vertrag hätte geschlossen werden müssen, in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht bei Halten, für die es dem EVU objektiv unmöglich oder nicht zumutbar ist, eine rechtzeitige Anmeldung vorzunehmen.

==> picture [34 x 10] intentionally omitted <==