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13. Mai 2026, 16:35 Uhr

Im vierten Quartal 2025 wurde die Verschiebung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (S21) und die damit einhergehende Verlängerung des Betriebes auf der Strecke 4860 zwischen Stuttgart Hauptbahnhof und Stuttgart Vaihingen (sog. Panoramabahn) kommuniziert. Die Instandhaltung der Panoramabahn war in der Vergangenheit darauf ausgelegt, dass diese Strecke im März 2026 außer Betrieb gehen würde. Um den Weiterbetrieb der Anlagen bis mindestens 2029 sicherzustellen, haben wir kurzfristig umfangreiche Sanierungsmaßnahmen beginnend mit der Richtung 1 (Richtung Stuttgart Hbf nach Stuttgart Vaihingen) eingeleitet, um eine Sperrung der Strecke zum 30. Juni 2026 zu vermeiden. In der Sperrpause zwischen 24. April 2026 und 22. Mai 2026 mussten bzw. werden folgende Maßnahmen aufgrund des Anlagenzustands umgesetzt:

  • 7,3 km Schienenwechsel (Abnutzung erreicht, kein Einzelschienenwechsel mehr möglich aufgrund der Abnutzung der Fahrkante),
  • 10 km Gleise stopfen zur Wiederherstellung der regelwerkskonformen Gleisgeometrie,
  • 1.000 Schwellen wechseln und 5.500 Stück verkleben (aufgrund allgemeinem Verschleiß),
  • Sanierung der Weichen 70, 71 und 72 aufgrund Verschleiß (Schwellenwechsel, Stopfen),
  • Beseitigung einer Schlammstelle,
  • Oberleitungsarbeiten,
  • 35 weitere kleine Maßnahmen.

Aktuell ist das Gleis 4860-1 in keinem befahrbaren Zustand, da Teile des Oberbaus entfernt wurden. Die Befahrbarkeit durch kurzfristige Beschleunigungsmaßnahmen kann kurzfristig nicht hergestellt werden.

Um die Befahrbarkeit des Gleises 4860-2 (Richtung Stuttgart Vaihingen nach Stuttgart Hbf) derzeit nur als Baugleis vorhanden wiederherzustellen, müssten auf 14 km

  • alle Erdungen an die Schienen wieder angebracht werden,
  • die vollständige Leit- und Sicherungstechnik (PZB-Magnete, etc.) wieder eingebaut werden,
  • alle 800 m Erdungsstangen entfernt und die Oberleitung dazugeschaltet werden,
  • mehrere Schienen eingebaut und verlascht werden sowie die
  • Abnahmeprüfung durch eine:n zertifizierte:n Abnahmeprüfer:in durchgeführt werden.

Dies ist technisch und aufgrund der gegebenen Kurzfristigkeit nicht möglich.

Eine Verschiebung der Baumaßnahmen in spätere Jahre ist aufgrund des Anlagenzustandes nicht möglich. Bei Nicht-Umsetzung im Jahr 2026 droht die Sperrung der Strecke ab o.g. Zeitpunkt. Die Kommunikation der Sperrpause erfolgt auf der Grundlage des Abschnitts 10 Abs. 1 zweiter Anstrich der Richtlinie 402.0305. Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Diese muss bis zum 15. Mai 2026 an folgende E-Mail-Adresse KKM.Stellungnahme_RegionSW@deutschebahn.com**** übersandt werden.****

Weiterführende Informationen

Kontakt

KKM.Stellungnahme_RegionSW@deutschebahn.com

Kontakt

KKM.Stellungnahme_RegionSW@deutschebahn.com