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kundeninfo allgemein allgemein
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19. August 2021, 14:01 Uhr

Wir als DB Netz AG weisen zudem drauf hin, dass aus der Netzfahrplanerstellung heraus Trassenablehnungen beabsichtigt sind. Diese werden den Termin für den Endgültigen Netzfahrplanentwurf (ENP) infolge der Unterrichtung nach § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG und der Vorabprüfung durch die BNetzA nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 ERegG verschieben. Derzeit befinden sich die beabsichtigten Trassenablehnungen noch in der Unterrichtung an die BNetzA.

Wir arbeiten weiterhin mit allen verfügbaren Ressourcen an der Fertigstellung des Netzfahrplans und bitten um Ihr Verständnis.

Sollten aufgrund geänderter Trassenangebote gegenüber dem Netzfahrplanentwurf Anpassungen zu den Kapazitätsanmeldungen für Serviceeinrichtungen notwendig sein, haben Sie die Möglichkeit, uns diese unverzüglich nach Erhalt der Trassenangebote zum endgültigen Netzfahrplan anzuzeigen (NBN 2022 Ziffer 7.3.1.6.1.5 __ lit. b).

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