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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
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www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175504/4c60f4cb97b9768585ef4abe80198b96/Ril-402-0211-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | 2fd48d104d0bb551 | einfachbahn@deutschebahn.com | 20eb40b2b0c479a8 |
Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement ETCS-Zugkategorie eingeben 402.0211 Seite 1
Fachautor: I.NMF 24; Volker Butzbach; Tel.: (955) 31954 Gültig ab 15.12.2019
1 Allgemeines
(1) Für das Tunnelbegegnungsverbot ist es erforderlich, aus
Gründen des Brand- und Katastrophenschutzes in Tun-
neln und aus aerodynamischen Gründen signaltechnisch
sicher in Tunneln ab 1000m Länge mögliche Begegnun-
gen und Überholungen von Reise- und Güterzügen fest-
zustellen und auszuschließen.
In Tunneln bis 1000m Länge kommen ggf. Geschwindig-
keitsrestriktionen zum Tragen, die systemseitig (im Tun-
nelbegegnungsverbotsystem) hinterlegt werden.
(2) Aus Sicherheitsgründen müssen Begegnungen- und
Überholungen von Reise- und Güterzügen in den zwei-
gleisigen Tunneln der Strecke Erfurt -Nürnberg zwischen
den Betriebsstellen Bf. Unterleiterbach und Bf. Erfurt Hbf
ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.
(3) Züge, die sowohl Reisende befördern, als auch Güterwa-
gen beinhalten, dürfen auf der Strecke Erfurt -Nürnberg
zwischen den Betriebsstellen Erfurt und Unterleiterbach
nicht verkehren (z.B. Autoreisezüge, Rollende Landstraße,
Militärzüge mit Personentransport).
(4) Alle Züge, die auf der Strecke nach (2) verkehren, müssen
einer Zugart (ETCS-Zugart) zugeordnet werden, damit das
Tunnelbegegnungsverbot systemtechnisch umgeset zt
werden kann:
- Mit Reisenden besetzte Züge werden der ETCS-Zugart „Reisezug“ zugeordnet,
- Züge, die Güterwagen beinhalten, werden der ETCS-Zugart „Güterzug“ zugeordnet,
- Züge die nicht mit Reisenden besetzt sind und
keine Güterwagen beinhalten (z.B. Leerre ise-
züge, Lokfahrten, Fahrten mit Nebenfahrzeu-
gen, Mess - und Wartungsfahrten) , werden
grundsätzlich der ETCS-Zugart „Reisezug“ zu- geordnet, sofern nicht Absatz 6 zutrifft.
(5) Die für den betroffenen Zug zutreffende Zugart ist im An- hang 1 dieses Moduls aufgeführt. (6) Die ETCS-Zugart wird – sofern nicht fest im ETCS - Fahrzeuggerät einprogrammiert - vor Abfahrt des Zuges in das Fahrzeuggerät eingegeben. Das EVU teilt daher dem zuständigen Personal die zutreffende ETCS-Zugart mit. Definition Anwendungs- bereich Ausgeschlos- sene Züge Zuordnung nach ETCS-Zugart 402.0211A01 Eingabe der ETCS-Zugart