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Richtlinie Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Grundsätze; Aufbau und Zweck 408.0051 Seite 1
Fachautor: I.IBB 31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe Zweck, Schutzziel: Die Richtlinien der Fahrdienstvorschrift haben verschiedene Anwendergruppen, de- ren jeweilige Regeln im direkten Zusammenhang zueinander stehen. Das Verste- hen dieser Zusammenhänge erhöht das Verständnis und die Handlungssicherheit im Bahnbetrieb. Zielgruppe:
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr- nehmen
- Mitarbeiter, die Ausbildungen im Bahnbetrieb durchführen
2 Regelung 2.1 Aufbau der Fahrdienstvorschrift Die Fahrdienstvorschrift besteht aus einzelnen Richtlinien, die zu Handbüchern zu- sammengesetzt werden. Die Nummerierung der Richtlinien gibt ihre thematische Zugehörigkeit wieder. Für verschiedenen Anwendergruppen werden Richtlinien in verschiedenen Handbüchern zusammengefasst.
Richtlinienfami- lie Richtliniennum- mer Geltungsbereich Grundsätze 408.0051 bis 408.0056 Fdl, Ww, Tf, andere Mitarbeiter im Bahnbetrieb Regeln Bediener 408.0101 bis 408.0653 Fdl, Ww Planung Strecken- buch EIU 408.1101 bis 408.1653 Mitarbeiter, die mit der Erstellung des Streckenbuchs EIU beauftragt sind Regeln Tf 408.2101 bis 408.2721 Tf Planung Stre- ckenbuch EVU 408.3101 bis 408.3691 Mitarbeiter, die mit der Erstellung der Zuarbeit des Streckenbuchs EVU be- auftragt sind Rangieren 408.4801 bis 408.4851 Fdl, Ww, Tf, andere Mitarbeiter im Bahnbetrieb Planung örtliche Zusätze fürs Ran- gieren 408.5801 bis 408.5851 Mitarbeiter, die mit der Erstellung Zu- arbeit der örtlichen Zusätze beauftragt sind
Grundsätze; Aufbau und Zweck 408.0051 Seite 2 Gültig ab: 14.12.2025 2.2 Handbücher Nummer des Hand- buchs Umfang Zielgruppe 40800 Grundsätze, Regeln Be- diener, Rangieren Operatives Betriebsper- sonal EIU 40803 Zusätze für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin Mitarbeiter des EIU S- Bahn Berlin auf Betriebs- stellen 40811 Regeln Streckenbuch EIU Mitarbeiter, die mit der Erstellung des Strecken- buch EIU beauftragt sind 40813 Regeln Streckenbuch EIU für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Ber- lin Mitarbeiter des EIU S- Bahn Berlin auf Betriebs- stellen, die mit der Er- stellung des Strecken- buch beauftragt sind 40820 Grundsätze, Regeln Tf, Rangieren Operatives Betriebsper- sonal EVU 40823 Zusätze für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin für Tf Mitarbeiter des EVU S- Bahn Berlin auf Betriebs- stellen 40831 Regeln Streckenbuch EVU Mitarbeiter, die mit der Erstellung der Zuarbeit zum Streckenbuch EVU beauftragt sind 40848 Grundsätze, Rangieren Operatives Betriebsper- sonal EIU und EVU 40858 Regeln örtliche Zusätze Rangieren Mitarbeiter, die mit der Erstellung der Zuarbeit zum Streckenbuch EVU beauftragt sind
2.3 Verweise auf die DB InfraGO AG Verweise auf die DB InfraGO AG in den Richtlinien der Fahrdienstvorschrift bezie- hen sich auf den Geschäftsbereich Fahrweg. Ist der Geschäftsbereich Personen- bahnhöfe gemeint, wird ausdrücklich darauf hingewiesen. 2.4 Verweis auf Streckenbuch EIU/EVU Hinter den Zwischenüberschriften wird durch das Piktogramm auf eine Rege- lung im Streckenbuch hingewiesen.
Grundsätze; Aufbau und Zweck 408.0051 Seite 3
Gültig ab: 14.12.2025 2.5 Aufbau der Richtlinien Der Aufbau der Richtlinien 408.0051 - 0056, 408.01 - 06 und 408.21 - 27 folgt einem festen Schema.
- Zweck, Schutzziel, und Zielgruppe
- Regelung
- Örtliche Regeln im Streckenbuch
- Wortlaute (Ril 408.01-06)/ Befehle (Ril 408.21-27)
- Merkhinweise und Sperren (Ril 408.01-06)/ Geschwindigkeiten (Ril 408.21-27)
- Dokumentation (nur Ril 408.01-06) 2.6 Erläuterungen Die Erläuterungen zu Richtlinienänderungen finden sich im Regelwerksportal und auf dem Internetauftritt der DB InfraGO AG.
Regelwerksportal DB InfraGO AG Netzzugang und Regulierung
2.7 Steuerungslogik und Wirksamkeitsmethode
(nur DB InfraGO AG)
Diese finden sich für die Richtlinienfamilie 408 im Regelwerksportal als Anlage zu
den Handbüchern.
3 Örtliche Regeln im Streckenbuch
Keine
❑
Richtlinie Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Grundsätze; Abkürzungen 408.0054 Seite 1
Fachautor: I.IBB31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe Zweck, Schutzziel: Diese Richtlinie gewährleistet die Verwendung einheitlicher Abkürzungen für Ein- träge, wodurch Verwechselungen und Missverständnisse vermieden werden. So- mit wird die Handlungssicherheit bei Dokumentation und Kommunikation sicherge- stellt. Zielgruppe:
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr- nehmen
- Mitarbeiter, die Ausbildung im Bahnbetrieb durchführen
2 Regelung Wenn Einträge abgekürzt werden sollen, müssen die folgenden Abkürzungen ver- wendet werden. Für nicht aufgeführte Begriffe ist die Verwendung von Abkürzungen auf der Grundlage der aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln zulässig.
Abfahrt Abf Abschnittsprüfung Ap Abzweigstelle Abzw Achse (Radsatz) X alternativer Fahrweg A-Weg angekommen ak Ankündigen A Ankunft Ank Anschlussstelle Anst Arbeiten, Arbeitsstelle Arb Arbeitszug Arbz aufgehoben aufgeh Ausfahrsignal Asig Ausfahr(t) Ausf Ausfahrvorsignal Avsig
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054 Seite 2 Gültig ab: 14.12.2025
ausgenommen ausg außergewöhnlich au außerplanmäßig apl Ausweichanschlussstelle Awanst Bahnhof Bf Bahnhofsteil Bft Bahnsteig Bstg Bahnübergang BÜ Bahnübergangsposten BÜP Baugleis Bgl Baustelle Baust Bedarfszug B Befehl Bef Beförderungsanordnung Befo Benachrichtigung, benachrichtigt Ben, ben besetzt bes Beteiligte (beteiligte Stellen) Bet Betriebs- und Bauanweisung Betra Betriebsstelle Betrst / Bst Betriebszentrale BZ Bezirk Bez Blockkennzeichen Bkz Blocksignal Bksig Blockstelle Bk Blockvorsignal Bkvsig Bremse Br Bremshundertstel Brh Bremsprobe Brpr Deckungssignal Dksig Deckungsstelle Dkst Durchfahr(t) Durchf Durchrutschweg D-Weg Dynamischer Schriftanzeiger DSA Einfahrsignal Esig
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054 Seite 3
Gültig ab: 14.12.2025
Einfahr(t) Einf
Einfahrvorsignal Evsig
eingefahren eingef
eingleisig eingl
einverstanden einv
Eisenbahninfrastrukturunternehmen EIU
Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU
elektrisch el
elektrische Lokomotive Ellok
Europäische Zugbeeinflussung
(„European Train Control System”)
ETCS
Fahrdienstleiter Fdl
Fahrplan Fpl
Fahrplan für Zugmeldestellen FfZ
Fahrplananordnung Fplo
Fahrplan-Mitteilung Fplm
Fahrstraßenausschluss X
Fahrwegprüfung Fpr
Fahrzeug, Fahrzeuge Fz
fernmündlich fmdl
Fernsprecher Fspr
Festbremsortungsanlage FBOA
Gegengleis Ggl
gesichert ges
gesperrt gesp
gestört gest
gezeichnet gez
Gleis Gl
Gleissperre Gs
Gleiswechselbetrieb GWB
Grenzlast GL
Grenzzeichenfreimeldung GM
Güterzug Gz
Haltepunkt Hp
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054 Seite 4 Gültig ab: 14.12.2025
Haltestelle Hst Haltmeldung HM Handverschluss HV Heißläufer Heißl Heißläuferortungsanlage HOA Hilfsausschalttaste HAT Hilfseinschalttaste HET im Auftrag i. A. Kennziffer Kennz Kleinwagen Kl Kreuzung X Lademaßüberschreitung Lü Langsamfahrsignal Lfsig Langsamfahrstelle, vorübergehende Lfst Linienzugbeeinflussung LZB Lokomotive Lok Lokomotivwechsel Lokw Maximal zulässige Geschwindigkeit des Zuges VMZ Mehrkrafttriebfahrzeuge Mk-Tfz Mindestbremshundertstel Mbr Minute(n) Min mündlich mdl Notbremsüberbrückung NBÜ Notfallleitstelle NFLS Notfallmanager Nmg Oberleitung Ol örtliche Aufsicht öA örtliche Zusätze öZ Ortsstellbereich OB Plan, planmäßig Pl, pl Posten P Punktförmige Zugbeeinflussung PZB Radsatz (Achse) X
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054 Seite 5
Gültig ab: 14.12.2025
Räumungsprüfung Rp Räumungsprüfung auf Zeit Rpz Rangierabteilung Rabt Rangierbegleiter Rb Rangierfahrt Rf Regelgleis Rgl Reisendenübergang RÜ Reisezug Rz Richtlinie Ril Richtung Ri Rückfahrt Rückf Rückmelden, Rückmeldung R Rückmeldeposten RMP Schiebetriebfahrzeug Sch-Tfz Schrankenposten Schrp Schrankenwärter Schrw selbsttätige Blockstelle, selbsttätiges Blocksignal Sbk Sendung Send Sicherheitsfahrschaltung Sifa Signal Sig Signalabhängigkeit Sigabh Sperrfahrt Sperrf Sperrsignal
- Formsignal Hs
- Lichtsignal Ls Sperrung Sperr Stellwerk Stw Störung Stör Strecke (freie Strecke) Str Streckenbuch Strebu Technischer Berechtigter TB Triebfahrzeug Tfz Triebfahrzeugbegleiter Tb
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054 Seite 6 Gültig ab: 14.12.2025
Triebfahrzeugfahrt Tfzf Triebfahrzeugführer Tf übergeben überg überholt durch ü Überholung Überleitstelle Üst Überleitung Ültg übernommen übern Überwachungssignal Üs Uhrzeit in Vordrucken
- Stundenspalte Std. oder U
- Minutenspalte Min. oder M Umleitung Uml unbesetzt u unbestimmt unbest und u unverändert unv verkehrt (verkehren) verk verspätet versp vollständig vollst voraussichtlich vsl vor Plan v Pl Vorsignal Vsig Vorsignal eines selbsttätigen Blocksignals Sbkvsig Wagen Wg Wagenmeister Wgm Wagenprüfer Wgp Weiche W Weichenwärter Ww Weiterfahrt Weiterf Wiederholer Wdh Zentralschaltstelle Zes
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054 Seite 7
Gültig ab: 14.12.2025
Zug Z Zugbegleiter Zub zugestimmt zugest Zugfolgestelle Zfst Zugfunk ZF Zuggattung Zugg Zugmeldebuch Zmb Zugmelder Zm Zugmeldestelle Zmst Zugmeldeverfahren Zmv Zugpersonal Zp Zugschlussmeldeposten ZMP Zugschlussmeldung/Zugvollständigkeitsmeldung ZM Zugvorbereiter Zugv Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten La zuständig zust Zwischensignal Zsig Zwischenvorsignal Zvsig
3 Örtliche Regeln im Streckenbuch keine ❑
Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 1
Fachautor: I.IBB 31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe Zweck, Schutzziel: Diese Richtlinie gewährleistet die Verwendung einheitlicher Begriffe im Bahnbe- trieb und somit alle Anwender das gleiche Verständnis dafür haben. Dadurch wird die Handlungssicherheit bei der Dokumentation und Kommunikation sichergestellt, die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beiträgt. Zielgruppe:
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr- nehmen
- Mitarbeiter, die Ausbildung im Bahnbetrieb durchführen
2 Regelung
Ablaufen, Abdrücken
Ablaufen ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Schwerkraft im Allgemeinen von
einem Ablaufberg herab, über den die Fahrzeuge abgedrückt werden.
Abstellen
Züge und Triebfahrzeuge sind abgestellt, wenn sie nicht mit einem Tf besetzt sind
oder nicht gesteuert werden. Wagen sind abgestellt, sofern sie nicht in Züge einge-
stellt sind oder nicht rangiert werden.
Abstoßen
Abstoßen ist das Bewegen geschobener, nicht mit einem arbeitenden Triebfahr-
zeug gekuppelter Fahrzeuge durch Beschleunigen, so dass die Fahrzeuge allein
weiterfahren, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat.
Abzweigstellen
Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke auf
eine andere Strecke übergehen können. Eine Abzweigstelle wird durch ihre
Blocksignale bzw. Signale Ne 14 begrenzt.
Anschlussbahnhöfe
Anschlussbahnhöfe haben besondere Aufgaben bei der Meldung der Züge.
Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen
Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlosse-
nes Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden:
Grundsätze; Begriffe 408.0055
Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
a) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug
freigegeben wird,
b) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freige-
geben wird (Ausweichanschlussstellen).
Anzeigegeführt
Ein Zug ist anzeigegeführt, wenn eine Zugbeeinflussung (LZB, ETCS) wirkt, die den
Zug selbsttätig zum Halten bringen kann und außerdem führt, d. h. Führungsgrößen
im Führerraum anzeigt, die für den Fahrtverlauf zulässigen Geschwindigkeiten kon-
tinuierlich überwacht und ggf. die Geschwindigkeit selbsttätig regelt.
Anzeigegeführte Züge können LZB-geführt oder ETCS-geführt sein.
Arbeitendes Triebfahrzeug
Ein Triebfahrzeug ist arbeitend, wenn es Antriebskraft erzeugt.
aS-Zug
aS-Züge sind Züge mit häufig vorkommenden außergewöhnlichen Sendungen, die
im Fahrplan für Zugmeldestellen und Streckenfahrplan durch den Zusatz „aS“ hinter
der Zugnummer gekennzeichnet sind.
Aufdrücken
Aufdrücken ist das Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif
stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.
Aufgehobene Signalabhängigkeit
Signalabhängigkeit ist in folgenden Fällen aufgehoben:
- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und eine Fachkraft hat im Ar- beits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt.
- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und die Zungen- oder Herz- stückverschlüsse von Weichen wirken nicht ordnungsgemäß. Bei einer virtuellen Blockstelle entspricht deren Fahrtmelder der Fahrtstellung des Hauptsignals. Bahnanlagen Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen. Bahnbetrieb Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen. Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.
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Gültig ab: 14.12.2025
Bahnhöfe, Bahnhofsteile
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, en-
den, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in Bahnhof-
steile unterteilt sein. Bahnhofsteile können durch Zwischensignale bzw. Signale
Ne 14 gegeneinander abgegrenzt sein.
Balise, Balisengruppe
Eine Balise ist ein im Gleis angeordnetes Datenübertragungselement.
Bei ETCS übertragen Balisen Informationen zur Fahrzeugortung. Um die Fahrtrich-
tung eindeutig herleiten zu können, können Balisen zu einer Balisengruppe zusam-
mengefasst sein. Bei ETCS-Level 1 übertragen schaltbare Balisen zusätzlich zur
Ortung auch ETCS-Fahrterlaubnisse. An Signalen Ne 14 sind Balisen mit der Infor-
mation „Halt in ETCS-Betriebsart SR“ verlegt.
Bei Neigetechnik übertragen Balisen Informationen für die Geschwindigkeitsüber-
wachung für Neigetechnik.
Bedarfshalt
Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsst elle halten
muss, wenn:
- der Tf ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält,
- der Tf Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen,
- die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Tf einen Haltewunsch anzeigt oder
- der Tf nicht verständigt wurde, dass der Halt ausfallen darf.
Beidrücken
Beidrücken ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge zum Kuppeln.
Betriebliche Abfahrtszeit
Die betriebliche Abfahrtszeit ist für die Abfahrt des Zuges auf einer B etriebsstelle
maßgeblich.
In den Fahrplänen dieser Betriebsstellen können daneben auch verkehrliche Ab- fahrtszeiten veröffentlich sein. Betriebshalt Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstel le halten muss, wenn der Tf ein Haltsignal erhält. Betriebsstellen Betriebsstellen sind: a) Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte, Haltestellen, Deckungsstellen, Überleitstellen oder b) Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens dienen.
Grundsätze; Begriffe 408.0055
Seite 4
Gültig ab: 14.12.2025
Bezeichnung des Arbeitsplatzes
Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus der Funktion des Mitarbeiters und dem
Namen der Betriebsstelle, der sein Arbeitsplatz zugeordnet ist. Auf Betriebsstel len
mit mehreren Bedienplätzen, kann diese durch eine Nummerierung ergänzt sein.
Blockstellen
Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle
kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlussstelle, Halte-
punkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.
Es gibt Blockstellen für signalgeführte Züge, für anzeigegeführte Züge und für Züge
in ETCS-Betriebsart SR.
Blockstellen für signalgeführte Züge sind an Hauptsignalen eingerichtet.
Blockstellen für anzeigegeführte Züge sind eingerichtet an Hauptsignalen oder als
virtuelle Blockstellen.
Blockstellen für Züge in ETCS-Betriebsart SR sind an Signalen Ne 14 eingerichtet.
Blockstrecken
Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei
von Fahrzeugen sind. Es gibt Blockstrecken für signalgeführte und für anzeigege-
führte Züge.
Deckungsstellen
Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbe-
sondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen
oder Baustellen sichern.
Durchgehende Hauptgleise
Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fort-
setzung in den Bahnhöfen.
Dynamischer Schriftanzeiger
Ein Dynamischer Schriftanzeiger ist ein Reisendeninformationssystem, dass an
Bahnsteigen optisch/akustisch Zuginformationen ausgibt. Daneben kann der DSA
Freitexte anzeigen.
Ein DSA informiert über Zugplandaten und z. B. über folgende Geschäftsvorfälle
zur Reisendeninformation:
Verspätung, Gleiswechsel, Ausfall eines Zuges, Ausfall eines Zuges auf Teilstre-
cken, Umleitung eines Zuges, Ersatzzug, Zusatzzug, Sonderzug.
Einfahrweiche
Die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der
freien Strecke her befahren wird.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 5
Gültig ab: 14.12.2025
EOA (End Of Authority)
Für ETCS-geführte Züge ist ein ETCS-Halt (EOA) das Ende der ETCS-Fahrterlaub-
nis. Der EOA befindet sich am Signal Ne 14 oder an einer virtuellen Blockstelle. Ein
EOA kann sich auch an der Spitze eines Zuges befinden, wenn eine Sollgeschwin-
digkeit von 0 km/h angezeigt wird oder am Sperrsignal.
Für LZB-geführte Züge ist ein LZB-Halt (EOA) an Hauptsignalen oder virtue llen
Blockstellen eingerichtet. Ein EOA kann sich auch an der Spitze eines Zuges befin-
den, wenn eine Sollgeschwindigkeit von 0 km/h angezeigt wird.
Für signalgeführte Züge gelten Halt zeigende Signale (EOA) als Ende der Erlaubnis
zur Fahrt.
ETCS-Fahrterlaubnis
Die ETCS-Fahrterlaubnis ist die Erlaubnis für einen ETCS-geführten Zug bis zu ei-
nem ETCS-Halt zu fahren.
ETCS-Halt
Siehe Begriff „EOA (End Of Authority)“.
ETCS-Zentrale
Zu einer ETCS-Zentrale gehören:
- die ETCS-Bedieneinrichtung,
- ein sicheres Rechnersystem und
- die Schnittstellen zu den Stellwerken, ETCS-Nachbarzentralen und zum GSM-R. Die ETCS-Zentrale wird auch als „RBC“ bezeichnet. Fahrdienstleiter Fdl regeln die Durchführung der Zugfahrten. Fdl dürfen auch die Tätigkeiten von Ww verrichten. Fdl und Ww sind in den Richtlinien zusammenfassend in Kurzform auch als „Bedie- ner“ angesprochen. Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein. Selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks sind auf zweigleisigen Strecken dem Fdl der vorgelegenen Zugmeldestelle, auf eingleisigen Strecken ei- nem festgelegten Fdl zugeteilt. Selbsttätige Blockstellen der übrigen Blockbaufor - men, Blockstellen für anzeigegeführte Züge oder örtlich nicht besetzte Bahnhöfe oder Abzweigstellen gelten als mit dem Fdl besetzt, der die Signalanlagen dieser Stellen bedient. Fahrplanhalt Es gibt folgende Fahrplanhalte: Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt zum Sichern eines Bahnübergangs.
Grundsätze; Begriffe 408.0055
Seite 6
Gültig ab: 14.12.2025
Fahrtstellung eines Hauptsignals, Hauptsignal auf Fahrt stellen
Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. Formulierungen wie „ein Hauptsignal auf
Fahrt stellen“ umfassen jede Signalstellung eines Hauptsignals, die es dem Tf eines
Zuges erlaubt, an dem Signal vorbeizufahren, z. B. Signal Hp 2, Ks 1, Hl 3a, Sv 4.
An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals der ent-
sprechende Fahrtmelder.
Fahrzeuge
Fahrzeuge werden unterschieden nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen.
Fahrzeuge mit unzureichender Belegung von 42 Hz und 100 Hz-
Gleisstromkreisen
Regelfahrzeuge oder schwere Nebenfahrzeuge, welche die Gleisfreimeldeanlagen
der 42 Hz oder 100 Hz-Gleisstrom-Technik (Bauform WSSB) während der Fahrt
nicht zuverlässig erkennen können, werden als "Fahrzeuge mit unzureichender Be-
legung von 42 Hz und 100 Hz-Gleisstromkreisen" bezeichnet.
Fehlleitung, fehlleiten
Ein Zug wird fehlgeleitet, wenn er in einen Fahrweg eingelassen wird, der nicht sei-
nem Fahrplan oder seinem Auftrag entspricht.
Flankenschutzeinrichtungen
Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf
Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen.
Zu den Flankenschutzeinrichtungen gehören Weichen, Gleissperren, Sperrsignale,
Hauptsignale ohne Signal Zs 103, Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1,
sofern technisch ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, so-
lange das Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, Signale Ra 11 a
(DV 301) und alleinstehende Signale Ne 14.
Flankenschutzraum
Flankenschutzraum ist der Raum zwischen einer Flankenschutzeinrichtung oder ei-
nem Signal Ne 14 und dem Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg
oder Durchrutschweg.
Führungsgrößen
Sollgeschwindigkeit, Zielgeschwindigkeit und Zielentfernung werden bei anzeigege-
führten Zügen als Führungsgrößen bezeichnet und im Führerraum angezeigt.
FS (Full Supervision)
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug in Vollüberwachung fährt, und zwar mit einer
ETCS-Fahrterlaubnis, die ETCS dem Tf mit Führungsgrößen und einem Symbol in
der Führerraumanzeige anzeigt.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 7
Gültig ab: 14.12.2025
Gegengleis
Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrt -
richtung befahren wird, wird als Gegengleis bezeichnet.
Gelenkwagen
Gelenkwagen sind Wagen, die aus mehreren Wagenelementen bestehen, die un-
tereinander durch ein Gelenk verbunden sind. Gelenkwagen haben nur eine Wa-
gennummer.
Geschobene Züge
Geschobene Züge sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der
Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird.
Züge, die aus einem Nebenfahrzeug mit Kraftantrieb und einem vorangestellten Ne-
benfahrzeug ohne Kraftantrieb oder aus einem Triebfahrzeug und einem vorange-
stellten Schneeräumfahrzeug gebildet sind, sind keine geschobenen Züge, wenn
die Fahrzeuge eine bauartkompatible Einheit bilden.
Gewöhnlicher Halteplatz
Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen
Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss. Im Einzelnen gilt Folgendes:
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzu-
ges ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal, vor dem LZB-Halt bzw. vor dem
ETCS-Halt.
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist am
Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aus-
steigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.
Die Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz gelten nicht für Halte zum Sichern eines
Bahnüberganges.
Gleiswechselbetrieb
Gleiswechselbetrieb ist eingerichtet, wo das Gegengleis mit Hauptsignal und Signal
Zs 6 befahren werden kann. Gleiswechselbetrieb kann ständig oder vorübergehend
eingerichtet sein. Vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb wird in einer
Betra angeordnet.
Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen
die Einfahrsignale bzw. die sie ersetzenden Signale Ne 14 oder Trapeztafeln, sonst
die Einfahrweichen. Bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Grenze an-
derweitig festgelegt sein. Bahnhofsgleise und andere Anlagen neben den durchge-
henden Hauptgleisen, die über die Grenze hinausreichen, gehören zu den Bahn-
hofsanlagen.
Grenzsignal
Ein Grenzsignal ist ein Hauptsignal oder Vorsignal, an dem eine Strecke mit ETCS
beginnt oder endet.
Grundsätze; Begriffe 408.0055
Seite 8
Gültig ab: 14.12.2025
Halt zum Sichern eines Bahnüberganges
Ein Halt zum Sichern eines Bahnüberganges ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug
vor dem Bahnübergang anhalten muss, weil der Bahnübergang planmäßig durch
Zugpersonal oder durch andere Mitarbeiter gesichert werden muss.
Haltepunkte
Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, begin-
nen oder enden dürfen.
Haltestellen
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit ei-
nem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Hauptgleise
Hauptgleise sind die von Zügen planmäßig befahrenen Gleise.
IS (Isolation)
Betriebsart bei ETCS, wenn das ETCS-Fahrzeuggerät mit dem Störschalter ausge-
schaltet ist. Es sind keine Eingaben und Anzeigen über die Fahrzeugeinrichtung
möglich. Der Zug kann ohne ETCS-Fahrterlaubnis fahren.
Kleinwagen
Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen
nicht zuverlässig beeinflussen.
Kleinwagenfahrten
Kleinwagenfahrten sind Fahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind oder in die Klein-
wagen eingestellt sind. Sie dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren.
Kleinwagenfahrten als Sperrfahrten sind nach den Regeln für Zugfahrten unter Be-
achtung der für Kleinwagenfahrten geltenden Besonderheiten durchzuführen.
Kleinwagenfahrten als Rangierfahrten sind nach den Regeln für das Rangieren un-
ter Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchzuführen.
Kontaktstelle
Kontaktstelle ist:
a) die Zugmeldestelle, die während der Arbeitsunterbrechung der überwa-
chenden Zugmeldestelle bei der Notfallleitstelle für ein der überwachen-
den Zugmeldestelle zugeordnetes, gesperrtes Gleis Hilfe aufrufen muss,
b) die Betriebsstelle, die die Meldungen zu Arbeitsende und Arbeitsbeginn
bei unterbrochener Arbeitszeit entgegennimmt und der Besonderheiten
während der unterbrochenen Arbeitszeit gemeldet werden.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 9
Gültig ab: 14.12.2025
Kreuzen
Beim Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt,
in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahren-
den Zug beansprucht wird.
LS (Limited Supervision)
Limited Supervision (LS) ist eine ETCS-Betriebsart im ETCS-Level 1. Es werden
die Signalinformationen über schaltbare Balisen an das ETCS-Fahrzeuggerät des
Zuges übertragen. In der ETCS-Betriebsart LS werden keine Führungsgrößen an-
gezeigt. Die Züge fahren signalgeführt.
Mitarbeiter
Mitarbeiter, im Sinne des bahnbetrieblichen Regelwerks, sind Personen, die Tätig-
keiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten dürfen, wenn sie für diese Tätig-
keiten geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind.
Nachgeschobene Züge
Nachgeschobene Züge sind Züge, in denen mindestens ein arbeitendes Triebfahr-
zeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen bis zu
zwei arbeitende Triebfahrzeuge laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert wer-
den.
Nebenfahrzeuge
Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in
Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb. Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch
für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders besti mmt
ist.
Nebengleise
Nebengleise sind Gleise, die planmäßig nicht von Zügen befahren werden.
NL (Non Leading)
Betriebsart bei ETCS, die der Tf der Zuglokomotive bei Vorspann bzw. eines mi t
dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeuges wählen muss.
Notbremsüberbrückungsabschnitt
Ein Notbremsüberbrückungsabschnitt ist ein durch NBÜ-Kennzeichen gekenn-
zeichneter Abschnitt, in dem Züge bei einer Notbremsung nicht anhalten sollen.
NP (No Power)
Betriebsart bei ETCS, in die das ETCS-Fahrzeuggerät wechselt, wenn die Strom-
versorgung ausgeschaltet ist.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 10 Gültig ab: 14.12.2025 Ortsstellbereich Ein Ortsstellbereich ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren werden einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung er- folgt durch das Rangierpersonal. Zug- und Rangierstraßen sind nicht vorhanden. Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach außen. Der Beginn eines Ortsstellbereiches kann durch ein Orientierungszeichen nach Ril 301.9001 gekennzeichnet sein. OS (On Sight) Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug auf Sicht fahren muss, und zwar mi t einer ETCS-Fahrterlaubnis, die dem Tf mit einem Symbol in der Führerraumanzeige an- gezeigt wird. ETCS überwacht die maximal zulässige Geschwindigkeit für Fahren auf Sicht und das Ende der ETCS-Fahrterlaubnis. Override EOA Funktion im ETCS-Fahrzeuggerät, die es dem Tf ermöglicht, aus den ETCS-Be- triebsarten FS, OS oder LS in die ETCS-Betriebsart SR zu wechseln sowie an ei- nem ETCS-Halt vorbeizufahren. Planmäßige Halte Ein planmäßiger Halt kann:
- als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein oder
- als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisen- bahnverkehrsunternehmen erteilen. PT (Post Trip) Betriebsart bei ETCS, in die das ETCS-Fahrzeuggerät wechselt, nachdem der Tf im Stillstand die Betriebsart TR bestätigt hat. Rangierabteilung Ein angetriebenes Fahrzeug, das mit anderen Fahrzeugen gekuppelt sein kann und zum Rangieren bestimmt ist.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 11
Gültig ab: 14.12.2025 Rangieren Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. Beim Rangieren wird nach folgenden Fahrzeugbewegungen unterschieden:
- Rangierfahrt,
- Abdrücken, Ablaufen,
- Abstoßen,
- Beidrücken,
- Aufdrücken und
- Verschieben. Rangierfahrt Eine Rangierfahrt ist eine bewegte Rangierabteilung.
RBC (Radio Block Centre)
Siehe Begriff „ETCS-Zentrale“.
Regelfahrzeuge
Regelfahrzeuge werden unterschieden nach Triebfahrzeugen und Wagen.
Regelgleis
Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke in der gewöhnlichen Fahrtrichtung
befahren wird, wird als Regelgleisbezeichnet.
Regelhalt
Ein Regelhalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle hal ten
muss.
Regelzüge
Regelzüge sind Züge, die nach einem im Voraus festgelegten Fahrplan täglich oder
an bestimmten Tagen verkehren.
Release Speed
Die Release Speed erlaubt in ETCS-Level 1 die Fahrt bis zu dem Signal mit der
Balisengruppe, die der ETCS-Fahrzeugeinrichtung eine neue ETCS-Fahrterlaubnis
übermittelt.
In ETCS-Level 2 dient die Release Speed dem Ausgleich der Ungenauigkeiten der
Wegmessung, indem sie es ermöglicht, bis zum zugehörigen Hauptsignal, Sperr-
signal, Signal Ne 14, Blockkennzeichen oder Gleisabschluss vorzufahren.
Grundsätze; Begriffe 408.0055
Seite 12
Gültig ab: 14.12.2025
SB (Stand By)
Betriebsart bei ETCS, bei der die ETCS-Fahrzeugeinrichtung in Bereitschaft ist und
die dem Tf durch ein Symbol in der Führerraumanzeige angezeigt wird. In de r Be-
triebsart SB ist der Zug noch ohne ETCS-Fahrterlaubnis.
SF (System Failure)
Betriebsart bei ETCS, in die die ETCS-Fahrzeugeinrichtung bei sicherheitsrelevan-
ten Fehlern wechselt. Gleichzeitig leitet die ETCS-Fahrzeugeinrichtung eine
Zwangsbremsung ein.
Schneeräumfahrten
Schneeräumfahrten sind Fahrten mit arbeitenden Schneeräumern – außer Fahrten
mit Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden sind.
Selbsttätige Blockstellen
SelbsttätigeBlockstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo selbsttätiger Stre-
ckenblock eingerichtet ist, ausgenommen Abzweigstellen oder Überleitstellen.
Selbststellbetrieb, Zuglenkung
Bei Selbststellbetrieb oder bei Zuglenkung mit Lenkplan werden Zugstraßen selbst-
tätig eingestellt.
SH (Shunting)
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug oder eine Rangierfahrt ohne ETCS-Fahrter-
laubnis fahren kann und die ETCS dem Tf durch ein Symbol in der Führerrauman-
zeige anzeigt; die Erlaubnis zur Fahrt erhält der Tf durch einen Befehl bzw. beim
Rangieren durch Zustimmung des Ww.
Signalgeführt
Züge sind signalgeführt, wenn sie nicht anzeigegeführt sind.
Sollgeschwindigkeit
Die Sollgeschwindigkeit ist die als V-soll angezeigte Geschwindigkeit für einen an-
zeigegeführten Zug, mit der ein Zug fahren kann, ohne dass LZB oder ETCS eine
Warnung ausgibt oder eine Bremsung einleitet.
Sperrfahrten
Sperrfahrten sind Züge oder Kleinwagenfahrten, die in ein Gleis der freien Strecke
eingelassen werden, das gesperrt ist.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 13
Gültig ab: 14.12.2025
SR (Staff Responsible)
Betriebsart bei ETCS, bei der ETCS die zulässige Geschwindigkeit für SR und das
Ende der Erlaubnis zur Fahrt durch Balisen mit der Information „Halt für Züge in
ETCS-Betriebsart SR“ am Signal Ne 14 überwacht. ETCS zeigt dem Tf die Betriebs-
art SR durch ein Symbol in der Führerraumanzeige an. Die Erlaubnis zur Fahrt er -
hält der Tf durch einen Befehl, bei ETCS-Level 1 auch durch ein Signal oder bei
ETCS-Level 2 auch durch eine Textmeldung.
Standort des Zuges
Der Standort des Zuges ist die möglichst genaue Angabe der Stelle, an der sich die
Spitze des Zuges beim Halten befindet. Während der Fahrt ist der Standort die ak-
tuelle Position des Zuges.
Beispiele: „Asig P1 in Gleis 1 des Bf Kleinstadt“ oder „in km 29,4 im Regelgleis von
Kleinstadt nach Erle“.
Strecken mit Stichstreckenblock
Strecken mit Stichstreckenblock sind eingleisige Stichstrecken, die mit Strecken-
block ausgerüstet sind und nur aus einem Zugfolgeabschnitt bestehen. Dabei be-
finden sich alle Bedieneinrichtungen des Stichstreckenblocks auf der angrenzenden
Zugmeldestelle.
TR (Trip)
Betriebsart bei ETCS, in die das ETCS-Fahrzeuggerät nach Überfahren eines
ETCS-Haltes oder in bestimmten Störsituationen wechselt.
Triebfahrzeuge
Triebfahrzeuge sind Lokomotiven, Triebwagen, Triebköpfe und Triebzüge sowie
Kleinlokomotiven.
Triebfahrzeugführer
Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, die zum selbstständigen Füh-
ren und Bedienen von Triebfahrzeugen befugt sind.
Überholen
Beim Überholen fährt ein Zug an einem anderen Zug derselben Fahrtrichtung vor-
bei.
Überleitstellen
Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis
derselben Strecke übergehen können. Eine Überleitstelle wird durch ihre Blocksig-
nale begrenzt. Bestimmungen für Abzweigstellen gelten auch für Überleitstellen,
sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.
Grundsätze; Begriffe 408.0055
Seite 14
Gültig ab: 14.12.2025
Überwachende Zugmeldestelle
Überwachende Zugmeldestelle ist die in einer Betra bezeichnete Zugmeldestelle,
ab der ein Gleis der freien Strecke während unterbrochener Arbeitszeit gesperrt
werden soll.
Umleiten
Beim Umleiten fährt ein Zug über eine andere als die im Fahrplan angegebene Stre-
cke.
UN (Unfitted)
Betriebsart bei ETCS, die nur im ETCS-Level 0 möglich ist. In der Betr iebsart UN
liest das ETCS-Fahrzeuggerät die Balisen und kann eine Verbindung zur ETCS-
Zentrale aufbauen. Das Fahrzeuggerät überwacht die zulässige Geschwindigkeit
von 50 km/h bei nicht wirksamer Zugbeeinflussung.
Verkehrliche Abfahrtszeit
Die verkehrliche Abfahrtszeit ist die für eine Betriebsstelle in den Auskunftsmedien
und in den Fahrgastinformationen am Bahnsteig veröffentlichte Zeit. Die verkehrli-
che Abfahrtszeit ist für den Reisenden die maßgebliche Zeit.
Verlassensfeststellung
Die Verlassensfeststellung umfasst die Prüfung, dass Zugfolgeabschnitte oder ein-
zelne Gleisabschnitte von Fahrzeugen geräumt sind. Bei der Verlassensfeststellung
wird das Freisein durch das Auswerten der ordnungsgemäß wirkenden Einrichtun-
gen des Streckenblocks oder der Gleisfreimeldeanlage oder, wo diese nicht vorhan-
den sind, durch das Auswerten von Einträgen und Meldungen geprüft.
Verschieben
Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Menschenkraft oder durch ei-
nen Antrieb, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht.
Versuchsfahrten
Versuchsfahrten sind Fahrten, die nach abweichenden Regeln verkehren. Diese
sind in einer Fahrplananordnung gegeben.
Virtuelle Blockstelle
Virtuelle Blockstellen gibt es auf Streckenabschnitten mit ETCS oder LZB. Sie sind
eingerichtet:
- auf Strecken mit ETCS-Level 2 ohne Hauptsignale an allen Signalen Ne 14.
- an Blockkennzeichen.
Bei LZB sind virtuelle Blockstellen außerdem eingerichtet für Fahrten auf dem Ge - gengleis in Höhe des Blocksignals einer Abzweigstelle oder in Höhe des Einfahrsig- nals eines Bahnhofs.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 15
Gültig ab: 14.12.2025 Vorspann Vorspann ist die Bespannung eines Zuges mit zwei Lokomotiven, die mit je einem Tf besetzt sind. Die Vorspannlokomotive befindet sich an der Spitze des Zuges. Wagen Wagen werden eingeteilt in:
- Reisezugwagen; hierzu zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und Postwagen
- Güterwagen. Wageneinheiten Wageneinheiten sind aus mehreren Einzelwagen ständig gekuppelte Einheiten, die im Betrieb nicht getrennt werden können und von denen jeder Einzelwagen mit ei- nem Laufwerk ausgerüstet ist. Wageneinheiten haben nur eine Wagennummer und enthalten Anschriften für nur einen Wagen. Weichenwärter Ww wirken bei der Durchführung des Rangierens mit. Sie verständigen beim Ran- gieren Tf, Rangierbegleiter, benachbarte Ww, Schrankenwärter oder Fdl. Sie stim- men beim Rangieren Fahrzeugbewegungen zu. Verständigung und Zustimmung entfallen, wenn in Ortsstellbereichen rangiert wird. Ww können an der Durchführung von Zugfahrten beteiligt sein. Fdl und Ww sind in den Richtlinien zusammenfassend in Kurzform auch als „Be- diener“ angesprochen. Wendezüge Wendezüge sind vom Führerraum an der Spitze aus gesteuerte Züge, deren Triebfahrzeuge beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zuge beibehalten. Zielentfernung Die Zielentfernung ist die Entfernung zum Ort, an dem die Geschwindigkeit eines Zuges gleich oder niedriger sein muss als die vorgegebene Zielgeschwindigkeit. Zielgeschwindigkeit Die Zielgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die am durch die Zielentfernung vorgegebenen Ort erreicht sein muss. Die Zielgeschwindigkeit 0 km/h zeigt einen zu erwartenden LZB-Halt oder ETCS-Halt an. Zufahrtsicherungssignal Ein Zufahrtsicherungssignal ist das letzte Hauptsignal vor einer Strecke mit ETCS- Level 2 ohne Hauptsignale. Innerhalb dieser Strecke mit ETCS-Level 2 ohne Haupt- signale kann ein zusätzliches Hauptsignal zur Fahrt in einen Bereich ohne ETCS- Ausrüstung vorhanden sein.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 16 Gültig ab: 14.12.2025 Züge Das Bewegen von Zügen sind Zugfahrten. Züge sind auf die freie Strecke überge- hende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagen- zug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind. Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, wel- che Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind. Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt. Züge des Gelegenheitsverkehrs Züge des Gelegenheitsverkehrs sind Züge, die auf besondere Anordnung an be- stimmten Tagen:
- nach einem im Voraus festgelegten und bekannt gegebenen Fahrplan (Be- darfszüge) oder
- nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan
verkehren. Zugfahrt mit besonderem Auftrag Eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag ist eine Zugfahrt, die der Fdl nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einem daraus abgeleiteten Auftrag LZB-Fahrt bzw. einer ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS zulassen kann oder darf. An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals der entsprechende Fahrtmelder.
Zugfolgeabschnitte Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur ein- gelassen werden darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis zur nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht wird. Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge. Zugfolgestellen Zugfolgestellen begrenzen Zugfolgeabschnitte und regeln die Folge der Züge auf der freien Strecke. Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge und für anzeige- geführte Züge. Zugmeldestellen Zugmeldestellen sind diejenigen Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf der freien Strecke regeln. Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind stets
Zugmeldestellen. Zugpersonal Das Zugpersonal besteht aus dem Tf und weiterem mit sonstigen betrieblichen Auf- gaben im Zug betrautem Personal des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
Grundsätze; Begriffe 408.0055 Seite 17
Gültig ab: 14.12.2025 3 Örtliche Regeln im Streckenbuch Keine
❑
Richtlinie Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Grundsätze; Kommunikation 408.0056 Seite 1
Fachautor: I.IBB 31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe
Zweck, Schutzziel:
Die Vorgaben zur Kommunikation schließen Missverständnisse bei der Übermitt- lung von Meldungen, Aufträgen und Anweisungen aus. Es wird sichergestellt, dass nur relevante Informationen gegeben und aufgenommen werden. Hiermit wird verhindert, dass beispielsweise durch falsch verstandene Zahlen oder Buch- staben, dem falschen Zug die Zustimmung zur Fahrt gegeben wird. Oder ein Zug mit besonderem Auftrag an einem anderen Signal, als vom Fahrdienstleiter beab- sichtigt, vorbeifährt.
Zielgruppe:
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr- nehmen
- Mitarbeiter, die Ausbildung im Bahnbetrieb durchführen
2 Regelung 2.1 Kommunikationsmethodik Sprachgebrauch Für den Sprachgebrauch gilt:
- deutsche Sprache verwenden
- dialektfreie Aussprache
- langsam, deutlich und in normaler Lautstärke sprechen
- in kurzen Sätzen sprechen
Grundsätze; Kommunikation 408.0056
Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
Aufträge und Meldungen
Situation Bestimmungen Wortlaut
Aufträge und
Meldungen
zum Abwen-
den von Ge-
fahren
- nicht unterbrechen
- Empfänger muss nicht wiederholen
- Maßnahmen unverzüglich treffen, auch wenn Inhalte nur unvollständig verstanden wurden
Aufträge und
Meldungen
- Empfänger muss wesentlichen Inhalt wie- derholen
- Fdl soll diese in seiner Zuständigkeit selbst aufnehmen oder abgeben
Feste Wort- laute
- Müssen wortwörtlich wiederholt werden
Aufträge und Meldungen pausieren
- Den Sender auffordern die Übermittlung zu pausieren. Stopp Aufträge und Meldungen fortsetzen
- Den Sender auffordern die Übermittlung fortzusetzen. Weiter Nachweisfüh- rung
- Erfolgt vor der Wiederholung
- Bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr er- folgt der Nachweis nach Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen
- Ist der Nachweis vor der Wiederholung einzutragen kann der Empfänger die Kom- munikation pausieren
Wiederholun- gen
- Sender muss korrekte Wiederholung be- stätigen
- Falsche Wiederholung unterbrechen und den falsch wiedergegebenen Teil wieder- holen
- Nach Korrektur falscher Wiederholung be- ginnt der Empfänger die Wiederholung von Anfang an
- Einleitung Wiederholung: Ich wiederhole
- Bestätigung korrekte Wie- derholung: Richtig
- Unterbrechung falsche Wiederholung Falsch, ich wiederhole
2.2 Identifikation von Fdl und Tf Fdl meldet sich: "Hier ist [Bezeichnung des Arbeitsplatzes] Fdl spricht Zug an: Zug [Zugnummer], hier ist [Bezeichnung des Arbeitsplatzes] Tf meldet sich: Hier ist Zug [Zugnummer] [Standort des Zuges]
Grundsätze; Kommunikation 408.0056 Seite 3
Gültig ab: 14.12.2025 2.3 Plausibilitätsprüfung Standort des Zuges Es muss geprüft werden, ob der gemeldete Standort des Zuges mit der Gleis- und Streckenbelegung plausibel ist.
Ist das Ergebnis nicht plausibel, sind durch den Fdl weitere Maßnahmen zu tref- fen; z. B.
- Standort gemeinsam mit dem Tf ermitteln (z. B. anhand von Signal- und Wei- chenbezeichnungen)
- Maßnahmen bei Gefahr
- Standortabgleich mit allen Zügen im Zuständigkeitsbereich
2.4 Bezeichnen der Züge Für die Bezeichnung von Zügen gilt:
- Züge werden mit Zug (Zugnummer) bezeichnet.
- Sperrfahrten werden mit Sperrfahrt (Zugnummer) bezeichnet.
- Kleinwagenfahrten werden mit Sperrfahrt Kl (Zugnummer) bezeichnet.
- Züge müssen auch dann mit ihrer Zugnummer bezeich net werden, wenn sie im Fahrplan eines anderen Zuges verkehren.
2.5 Einseitig gerichtete Sprechverbindung (Lautsprecher)
Es gilt folgendes:
- Aufträge dürfen gegeben werden, wenn der Empfänge r die Ausführung melden muss oder der Sender die Ausführung selbst erkennen kann und dies im Einzelfall nicht verboten ist
- Aufträge sind zweimal zu geben. Die zweite Durchsage muss mit Ich wiederhole eingeleitet werden.
- Meldungen dürfen nicht gegeben werden.
2.6 Wechselsprechverbindungen
Es sind folgende Wortlaute zu verwenden:
Situation Wortlaut
Aufforderung unverstandene Meldung zu wiederholen Bitte wiederholen
Antwort zurzeit nicht möglich Bitte warten
Antwort nicht möglich und später die Kommunikation
wieder aufnehmen
Ich rufe zurück
Gespräch beendet Ende
Grundsätze; Kommunikation 408.0056
Seite 4
Gültig ab: 14.12.2025
2.7 Andere mit Abgabe von Aufträgen/Meldungen beauftra-
gen
Im Streckenbuch kann zugelassen sein, dass der Fdl einen anderen Mitarbeiter mit
der Aufnahme oder Abgabe von Aufträgen und Meldunge n beauftragt. Der Auftrag
muss für jeden Fall einzeln und zur unmittelbaren A usführung erteilt werden. Im
Streckenbuch kann es ergänzende Regeln für feste Wortlaute geben.
Grundsätze; Kommunikation 408.0056 Seite 5
Gültig ab: 14.12.2025 2.8 Buchstabiertafel
Die Buchstabiertafel ist in folgenden Fällen für di e Bezeichnung der Buchstaben des Alphabets beim Buchstabieren zu verwenden:
- Buchstabieren von Wörtern und Ortsnamen, die schw er auszusprechen sind oder schlecht ver- standen werden können
- zur Bezeichnung von Signalen, Weichen und die Eindeutige Kennung von Befehlen
Buchstabe Wort Hinweise zur Aussprache
A Alpha ælfa AL FAH
B Bravo b ɹaːvo BRAH VOH
C Charlie t ʃɑːli SCHAAR LIE
D Delta d ɛltɑ DELL TAH
E Echo ɛko ECK OH
F Foxtrot f ɔkstɹɔt FOCKS TROTT
G Golf ɡɔlf GOLF
H Hotel ho ːˈtɛl HOH TELL
I India ɪndiɑ IN DIE AH
J Juliet d ʒuːliˈɛt DSCHU LIE JETT
K Kilo ki ːlo KIE LOH
L Lima li ːmɑ LIE MAH
M Mike mai ̯k MAIK
N November no ˈvɛmbә NOO WEM BER
O Oscar ɔskɑ OSS KAH
P Papa papa PAH PAH
Q Quebec ke ˈbɛk KE BECK
R Romeo ɹoːmiˌo ROH MEH OH
S Sierra si ˈɛɹa SIE JÄH RAH
T Tango tæŋgo TÄNG GOH
U Uniform ju ːnifɔːm JUNNI FORM
V Victor v ɪktɑ WICK TOR
W Whisky w ɪski WISS KIE
X X-Ray ɛksɹeɪ̯ ECKS RÄI
Y Yankee jæŋki JÄNG KIE
Z Zulu zu ːluː SUH LUH
Ä Ärger
Ö Öse
Ü Übel
ß Eszett
Grundsätze; Kommunikation 408.0056 Seite 6 Gültig ab: 14.12.2025 2.9 Zahlen Zahlen sind ziffernweise auszusprechen. Zahl Aussprache 0 Null 1 Eins 2 Zwo 3 Drei 4 Vier 5 Fünf 6 Sechs 7 Sieben 8 Acht 9 Neun
3 Örtliche Regeln im Streckenbuch Im Streckenbuch EIU können Regeln zu folgenden Punkten gegeben sein:
- Abschnitt 2.1 unter Aufträge und Meldungen: Ergänzende Regeln für feste Wort- laute
- Abschnitt 2.7 unter Andere mit der Abgabe von Au fträgen/Meldungen beauftra- gen: Andere Mitarbeiter können beauftragt werden, Aufträge oder Meldungen zu geben. Im Streckenbuch EVU können Regeln zu folgenden Punkten gegeben sein:
- Keine
DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge -Latz, Heinz
Siegmund, Ralf Thieme
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
Seite 1 von 9
DB InfraGO AG Eisenbahnbetriebsverfahren Bahnbetrieb
Adam-Riese-Straße 11-13 60327 Frankfurt am Main
www.dbinfrago.com
DB InfraGO AG | I.IBB 31
Adam-Riese-Straße 11-13 | 60327 Frankfurt am Main
05.12.2024
Neuherausgabe Richtlinie 408 - Fahrdienstvorschrift; Grundsatzrichtlinien 408.0051 – 0056, Erläuterungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Neuherausgabe zu den Grundsatzrichtlinien 408.0051 – 0056 gilt ab 14.12.2025.
Sie enthält folgende Richtlinien:
408.0051
408.0054
408.0055
408.0056
und die Zusätze
408.0054Z31
408.0055Z31
408.0056Z31
Übergang der Gültigkeit
Die Richtlinien werden neu eingeführt.
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Erläuterungen Kennzeichnung von inhaltlichen Änderungen In den Richtlinien sind Zeilen mit inhaltlichen Textänderungen am Rand durch „*“ gekennzeich- net. Bei entfallenen Texten ist das Sternchen neben die letzte nicht geänderte Zeile gesetzt. Nicht gekennzeichnet ist die geänderte Leseransprache und Änderung von Betriebsstellenbuch zu Streckenbuch.
Leseransprache Für die Leseransprache werden neu nur noch die Abkürzungen „Fdl“ (Fahrdienstleiter), „Tf“ (Triebfahrzeugführer) und „Ww“ (Weichenwärter) verwendet.
Allgemein Mit dieser Neuausgabe werden Richtlinien neu eingeführt, die für alle Anwendergruppen der Fahrdienstvorschrift gelten. Die neue Richtlinienfamilie heißt „Grundsatzrichtlinien“
Grundsatzrichtlinien und Gestaltungsvorgaben
Die Richtlinien haben die Nummern 408.0051, 408.0054, 408.0055 und 408.0056. Die Richtli-
niennummern 408.0052 und 408.0053 bleiben zunächst frei und werden in einer zukünftigen
Aktualisierung in Kraft gesetzt.
Die Richtlinien 408.0051, 408.0054, 408.0055 und 408.0056 sowie die Zusätze 408.0054Z31,
408.0055Z31, 408.0056Z31 wurden nach neuen Gestaltungsvorgaben verfasst. Mit diesen Ge-
staltungsvorgaben wird eine einheitliche Struktur und die Nennung von Schutzzielen eingeführt.
Zudem wird die Komplexität der Formulierungen reduziert und das Verständnis der Regelungen
durch den vermehrten Einsatz von Tabellen und Grafiken unterstützt. Die Umarbeitung der vor-
handenen Regeln stellt einen aufwendigen Prozess dar, wodurch die Umstellung der Richtlinien
erst nach und nach erfolgen wird.
Das Ziel ist es, den Anwendenden ein einfaches Lesen und Aufnehmen der Regeln zu ermögli- chen. Damit wird erstmals gezielt auf die „Menschlich-Organisatorischen-Faktoren“ eingegan- gen. Die folgenden drei Vorgaben werden bei der Gestaltung der Fahrdienstvorschrift beachtet: • klare Verständlichkeit der Information • gute Übersichtlichkeit • leichte Erfassbarkeit
Der Zweck und die Schutzziele werden zum Beginn der Richtlinie aufgeführt. Die Anwendenden sollen den Zweck der Regel und ihre Schutzziele verstehen, um daraus notwendige Handlun- gen ableiten zu können. Neu ist auch, dass zu Beginn der Regeln immer die Zielgruppe, also der Personenkreis, für den die Regel gilt, genannt ist.
Zur besseren Übersichtlichkeit wird die Aufzählungstiefe auf die zweite Ebene (2.x) begrenzt.
Überschriften sollen „sprechend“ formuliert werden. Aus ihnen müssen die Anwendenden auf
den Inhalt der Abschnitte schließen können.
Unpräzise Überschriften wie „Allgemeines“, „Grundsätze“ und „Sonstiges“ werden nicht mehr
verwendet.
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Die Abschnitte werden nach Möglichkeit chronologisch oder gemäß Prozessfluss sortiert. Jeder Abschnitt umfasst immer nur einen Inhalt. Die Regelungen werden für die digitale Veröffentli- chung schon so geschrieben, dass sie möglichst gut filterbar sind. Fließtexte sind schwerer als andere Darstellungsformen nach relevanten Inhalten zu sichten, zu verstehen und zu merken. Daher wird der Fließtext minimiert und eine einfache und kompakte Sprache verwendet.
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Ril 408.0051 – Grundsätze; Aufbau und Zweck
neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. 408.0051
In Absatz 1 wird der neue Aufbau der Fahrdienstvorschrift ausführlich erklärt und zusätzliche, für alle Richtlinien der Familie 408 gültige, Informationen gegeben. Die Struktur und Zuordnung der Richtlinien in Handbüchern war bisher nur in den Erläuterungen der Neuausgabe der Fahr- dienstvorschrift im Jahr 2015 beschrieben. Eine verbindliche Information für alle Anwendenden der Fahrdienstvorschrift über den Aufbau und Zuordnung war bisher nicht gegeben. Durch die neue Richtline wird allen Anwendenden die Möglichkeit gegeben die Zusammenhänge der Richtlinienfamilie 408 besser zu erkennen.
In Absatz 2.1 wurden die Erläuterung des Aufbaus der Fahrdienstvorschrift in Anlehnung an die Erläuterungen der Neuausgabe der Fahrdienstvorschrift 2015 neu aufgenommen.
In Absatz 2.2 wurde die Zusammensetzung der Handbücher der Fahrdienstvorschrift aufge- nommen.
In Absatz 2.3 wird darauf hingewiesen, dass bei Nennung der DB InfraGO AG der Geschäftsbe- reich Fahrweg gemeint ist.
In Absatz 2.4 wird das Piktogramm neu eingeführt. Es gibt einen zusätzlichen Hinweis auf Regeln im Streckenbuch.
In Absatz 2.5 wird der Aufbau der Richtlinien 408.0051 - 0056, 408.01 - 06 und 408.21 - 27 er- klärt.
In Absatz 2.6 erfolgt ein Hinweis auf die Fundstellen der Erläuterungen der Richtlinienänderun- gen.
In Absatz 2.7 erfolgt ein Hinweis auf die Steuerungslogik und Wirksamkeitsmethode. Dieser Ab- schnitt ist nur für Mitarbeitende der DB InfraGO AG relevant.
In Abschnitt 3 werden grundsätzlich die Verweise auf örtliche Regeln im Streckenbuch aus dem Abschnitt 2 wiederholt. In dieser Richtlinie sind keine örtlichen Regelungen vorhanden.
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Ril 408.0054 – Grundsätze; Abkürzungen
neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. 408.0054
Die Anhänge 408.0101A02, 408.2101A02 und 408.4801A02 wurden aufgelöst. Die Abkürzun- gen finden sich nun gesamthaft in der Grundsatzrichtlinie 408.0054. Einzelne Abkürzungen wur- den gestrichen, wenn sie im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden bzw. nicht praxis- gerecht waren. Es wurden neue nützliche Abkürzungen aufgenommen.
Zusatz 408.0054Z31
Der Zusatz wurde entsprechend der Gestaltung der Richtlinie 408.0054 angepasst.
Ril 408.0055 – Grundsätze; Begriffe
neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. 408.0055 408.0101A01-W-103
Beim Begriff „Grenzsignal“ wurde das Vorsignal hinzugefügt. Grenzsignale können auf Strecken
mit ETCS-Level 1 LS auch Vorsignale sein.
Hinzugefügt wurde der Begriff „LS (Limited Supervision)“. Die ETCS-Betriebsart LS kommt nur
bei ETCS-Level 1 zum Einsatz.
Beim Begriff „Override EOA“ wurde die ETCS-Betriebsart LS eingefügt. Override EOA (ver-
gleichbar mit der PZB-Befehlstaste) bedient der Tf zum Beispiel auf Strecken mit ETCS-Level 1
LS, wenn in der ETCS-Betriebsart LS an einem Hauptsignal mit besonderem Auftrag vorbeige-
fahren werden soll.
Die Begriffe wurden aus der Ausnahme 241 (EVU) bzw. der zugehörigen Weisung
408.0101A01-W-103 (EIU) übernommen.
neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. 408.0055 -
Die Anhänge 408.0101A01, 408.2101A01 und 408.4801A01 wurden aufgelöst. Die Begriffe fin- den sich nun gesamthaft in der Grundsatzrichtlinie 408.0055.
Der Begriff „Bezeichnung des Arbeitsplatzes“ wurde neu aufgenommen. Dies resultierte aus ei- ner Vorgabe der TSI OPE, da sich Mitarbeiter auf Betriebsstellen mit ihren Zuständigkeitsberei- chen identifizieren müssen.
Der Begriff „Dynamischer Schriftanzeiger“ wurde aus dem aufgelösten Anhang 408.0101A01 übernommen. Der Begriff war vorher nicht Bestandteil des aufgelösten Anhangs 408.2101A01.
Der Begriff EOA wurde aufgenommen. Nach den Vorgaben der technischen Spezifikation für Interoperabilität (TSI) wird der Begriff EOA auch außerhalb von ETCS angewendet.
Der Begriff Release Speed wurde um das Sperrsignal erweitert. Sperrsignale können das Ende der Fahrterlaubnis (EOA) überwachen bzw. eine Release Speed berücksichtigen.
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Der Begriff „Zufahrtsicherungssignal“ wurde erweitert. Nach den Regeln zur Ausrüstung von
Strecken mit ETCS-Level 2 ohne Hauptsignale kann innerhalb der Strecke ohne Hauptsignale
ein direkter Ausstieg aus ETCS-Level 2 erfolgen. Für diesen Ausstieg ist ein Hauptsignal erfor-
derlich.
Beispiel:
Der Begriff „ETCS-Fahrterlaubnis“ wurde inhaltlich präzisiert.
Der Begriff „ETCS-Halt“ ist in der Erklärung EOA enthalten.
Der Begriff „ETCS-Zentrale“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE präzisiert, weil die ETCS- Zentrale auch als RBC (Radio Block Centre) bezeichnet wird.
Der Begriff „Gelenkwagen“ wurde aus dem aufgelösten Anhang 408.4801A01 übernommen.
Der Begriff „Rangierabteilung“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE neu aufgenommen. Die Aufnahme ist erforderlich, weil in den Vorgaben für die Befehle gemäß TSI OPE die Angabe des Standorts der Rangierabteilung gefordert wird.
Der Begriff „Rangierfahrt“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE inhaltlich präzisiert.
Der Begriff „RBC“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE präzisiert, weil RBC auch als ETCS- Zentrale bezeichnet wird.
Der Begriff „SH“ wurde inhaltlich geändert, aufgrund der Abgrenzung zum Begriff ETCS-Fahrt- erlaubnis, weil dieser nur bei Anzeigeführung verwendet wird.
Der Begriff „SR“ wurde inhaltlich geändert, aufgrund der Abgrenzung zum Begriff ETCS-Fahrt- erlaubnis, weil dieser nur bei Anzeigeführung verwendet wird.
Der Begriff „Standort des Zuges“ wurde neu aufgenommen, weil die TSI OPE vorschreibt, dass Triebfahrzeugführer bei Meldungen den Standort bzw. die Position ihres Zuges angeben müs- sen.
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Der Begriff „Triebfahrzeugführer“ wurde aus Gründen der Einheitlichkeit der Beschreibung von Mitarbeitern im Bahnbetrieb neu aufgenommen.
Der Begriff „Vorspann“ wurde neu aufgenommen, da der Begriff in der Richtlinie 408.2454 ver- wendet wird.
Der Begriff „Wageneinheiten“ wurde aus dem aufgelösten Anhang 408.4801A01 übernommen.
Der Begriff „Züge“ wurde zur Vervollständigung der Begriffsbeschreibung erweitert.
Zusatz 408.0055Z31
Der Zusatz wurde entsprechend der Gestaltung der Richtlinie 408.0055 angepasst.
408.0056 – Grundsätze; Kommunikation
neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. 408.0056 408.0202
Richtlinie 408.0202/408.2202 wurde außer Kraft gesetzt und die Inhalte in die Ril 408.0056 überführt.
Abschnitt 1 „Zweck, Schutzziele und Zielgruppe“ Hier wird der Zweck der Regeln innerhalb der Richtlinie erläutert. Weiter wird beispielhaft darge- stellt, was durch die Regeln verhindert werden soll und somit die Schutzziele der Richtlinie er- klärt.
Absatz 2.1
„Sprachgebrauch“
Es wurden die Regeln zur Sprechdisziplin aus den Richtlinien 481 inhaltsgleich wiederholt.
“Aufträge und Meldungen“
Die Regeln wurden mit gleichem Inhalt aus der Richtlinie 408.0202 übernommen. Zur besseren
Übersichtlichkeit wurde der Inhalt neu als Tabelle dargestellt.
Neu sind die Wortlaute „Stopp“ und „Weiter“. Hierbei handelt es sich um eine Übernahme der
geläufigen Praxis. Häufigster Anwendungsfall wird ein Diktat sein. Ist der Diktierende schneller
als die Schreibgeschwindigkeit des Empfängers, unterbricht dieser mit „Stopp“ den Diktieren-
den. Hat er den Schreibrückstand aufgeholt, signalisiert er mit „Weiter“, dass das Diktat fortge-
setzt werden kann.
Absatz 2.2 „Identifikation von Fdl und Tf“ Die Wortlaute wurden an die Vorgaben der TSI OPE angepasst. Für die den Standort des Zu- ges und die Bezeichnung des Arbeitsplatzes gibt es nun in 408.0055 jeweils eine Definition.
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Absatz 2.3 „Plausibilitätsprüfung Standort des Zuges“ Diese Regelung wurde aus Ril 408.0202 übernommen und abgewandelt. Als Folge aus dem Zugunglück bei Dieburg muss der Fdl den gemeldeten Standort des Zuges mit seinen Aufzeich- nungen und Meldeanzeigen vergleichen. Ergibt sich bei dieser Prüfung auf Plausibilität eine grobe Abweichung zwischen dem gemeldeten und erwarteten Standort, hat der Fdl nun die Auf- gabe, den Sachverhalt gemeinsam mit dem Tf zu klären. Führt dies nicht zum Erfolg, hat der Fdl Maßnahmen bei Gefahr zu treffen.
Absatz 2.4 „Bezeichnung der Züge“ Der Inhalt wurde aus 408.0202/4082202 übernommen und die Darstellung zur besseren Les- barkeit angepasst.
Absatz 2.5 „Einseitig gerichtete Sprechverbindung (Lautsprecher)“ Der Inhalt wurde aus 408.0202/4082202 übernommen und zur besseren Lesbarkeit leicht über- arbeitet.
Absatz 2.6 „Wechselsprechverbindung“ Die Regeln wurden aus der Richtlinie 408.0202 inhaltlich gleich übernommen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurde der Inhalt neu als Tabelle dargestellt. Aufgrund der Vorgaben der TSI OPE wurde der Wortlaut „Ende“ aufgenommen. Mit diesem Wortlaut wird das Ende eines Ge- spräches verkündet.
Absatz 2.7 „Andere mit Angaben von Aufträgen/Meldungen beauftragen“ Der Inhalt wurde aus 408.0202 übernommen und die Darstellung zur besseren Lesbarkeit an- gepasst.
Absatz 2.8 „Buchstabiertafel“ Bisher fand sich die Buchstabiertafel nur in den Richtlinien 481.xxxx. Da es sich um eine Ver- fahrensregel handelt, findet sich die Buchstabiertafel jetzt auch in der Fahrdienstvorschrift. Durch die Umsetzung der TSO OPE wird nur noch das internationale phonetische Alphabet ver- wendet. Die Vorgaben der TSI OPE sehen vor, dass die Aussprache der Worte des phoneti- schen Alphabetes auf Englisch zu erfolgen haben. Zur Unterstützung ist die Aussprache als Lautschrift und als deutsche Schreibweise vorgegeben. Die Buchstabiertafel ist immer anzu- wenden, wenn einzelne Buchstaben gesprochen werden. Die Aussprache der Umlaute wurde für die Einheitlichkeit in Deutschland, Österreich und Schweiz auf Ärger, Öse und Übel geän- dert. Die Aussprachen für „Ch“ und „Sch“ sind nicht mehr vorhanden. Ein „ß“ wird als „Eszett“ buchstabiert.
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Absatz 2.9
„Zahlen“
Bisher gab es keine Vorgaben zur Aussprache von Zahlen. Dies Ändert nun die TSI OPE. Die
Vorgabe ist, dass Zahlen immer ziffernweise auszusprechen sind. Diese Vorgabe hat keine Ein-
schränkung. Das bedeutet, dass beispielsweise auch die Uhrzeit und das Datum bei einem Be-
fehlsdiktat als einzelne Ziffern genannt werden.
19:31 Uhr muss nach dieser Vorgabe wie folgt diktiert werden:
„Eins, Neun, Punkt, Drei, Eins“ oder
„Eins, Neun, Doppelpunkt, Drei, Eins“
Der 29.02.2025 muss so diktiert werden:
„Zwo, Neun, Punkt, Null, Zwo, Punkt, Zwo, Null, Zwo, Fünf“
Um es dem Empfänger eines Diktats von Zahlen leichter zu machen, empfiehlt sich das Block- weise sprechen beizubehalten. Beispielsweise:
„Zwo, Neun, (kurze Pause) Eins, (kurze Pause) Acht, Fünf“
Abschnitt 3 „Örtliche Regeln im Streckenbuch“
In diesem Abschnitt werden alle Regelwerkspassagen aus Absatz 2.x wiederholt in dem auf mögliche Regelungen in den Streckenbüchern hingewiesen wird. Um eine Zuordnung machen zu können ist der Abschnitt 3 in EIU und EVU unterteilt.
Zusatz 408.0056Z31
Der Zusatz wurde entsprechend der Gestaltung der Richtlinie 408.0056 angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg
gez. Christian Ehrhardt gez. Julian Huth Leiter Grundlagen und Verfahren Bahnbetrieb Experte Fahrdienstvorschrift