Files
Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/processed/allgemein/regelwerk/ril-423-1140-inb-2026-data.md
T

7.1 KiB

domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
domain tool scope tags owners component_type source url last_updated review_status review_notes content_hash contact meta_fingerprint
regelwerk allgemein allgemein
domain:regelwerk
tool:allgemein
scope:allgemein
regelwerk
betrieblich-technisch
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174956/9453c011da55d384ec853c6222096c0a/Ril-423-1140-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved 36273ee056f2ed0e einfachbahn@deutschebahn.com 395b4acb40093e35

Richtlinie Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz Notfallhilfe durchführen 423.1140 Seite 1

Fachautor: I.NPB 4(N); Markus Stern; Tel.: (9521) 104 Gültig ab 09.12.2018

1 Allgemeines (1) Der ZB oder das einbezogene EVU , der auf den von der Infrastrukturbetreiber DB Netz AG betriebenen Strecken verkehrt, ist verpflichtet, im Ereignisfall für ihren Bereich Maßnahmen zu veranlassen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu begrenzen, Beteiligte zu schützen und Maßnahmen der Fremdrettung zu unterstützen. Die Notfallhilfe erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Ver- pflichtung zur Mitwirkung bei den Maßnahmen zur Brand- bekämpfung und der technischen Hilfeleistung gemäß § 4 (3) AEG.
Der ZB oder das einbezogene EVU stellt sicher, dass die vom Ereignis betroffenen Mitarbeiter befähigt sind die o.g. Maßnahmen durchzuführen.
(2) Der ZB oder das einbezogene EVU stellt die Betreuung der Fahrgäste und ihrer Mitarbeiter entsprechend ihrer Möglichkeiten sicher. (3) Der ZB oder das einbezogene EVU stellt sicher, dass Mit- arbeiter im Ereignisfall im Rahmen ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse und Möglichkeiten zur Hilfeleistung zur Verf ü- gung stehen. 2 Einsatzleitung
(1) Der Notfallmanager des Infrastrukturbetreibers DB Netz AG ist ab dem Zeitpunkt der Verständigung der veran t- wortliche Einsatzleiter für die DB AG. In dieser Funktion ist er gegenüber allen Mitarbeitern der ZB oder der einbezogenen EVU vor Ort weisun gsbefugt, soweit es Maßnahmen im Zusammenhang mit einem ge- fährlichen Ereignis betrifft. (2) Wird eine Einsatzleitung gemäß landesgesetzlicher Reg e- lung gebildet, ist der Notfallmanager Fachberater und d a- mit Mitglied der Einsatzleitung.
Mitarbeiter des ZB oder des einbezogenen EVU sind Fachberater für den Notfallmanager und nehmen in dieser Funktion ausschließlich nach Aufforderung bzw. mit Z u- stimmung des Notfallmanagers an Besprechungen der Einsatzleitung teil. 3 Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb Grundsatz Fahrgast- betreuung Pflicht zur Hilfe- leistung Einsatzleiter der DB AG Einsatzleitung mit Fremdret- tung

Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz Notfallhilfe durchführen 423.1140 Seite 2

Gültig ab 09.12.2018 (1) Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb werden für alle am Ereignisort a n- wesenden Hilfs- und Fremdrettungskräfte durch den Infra- strukturbetreiber DB Netz AG durchgeführt.
(2) Der Ereignisort im Sinne dieser Richtlinie umfasst den gesamten räumlichen Bereich, der von einem auslösen- den Ereignis und seinen Auswirkungen betroffen ist.
Zum Ereignisort gehören:

  • die Ereignisstelle.
  • Betroffene und benachbarte Gleise.
  • Bereiche, die von Dritten im Rahmen der Selbst - o- der Fremdrettung betreten werden können oder müssen. (3) Ereignisstelle im Sinne dieser Richtlinie ist der Bereich, an dem die erforderlichen Hilfeleistungsm aßnahmen unmi t- telbar durchgeführt werden. Im Bereich eines Ereignisortes kann es mehrere Ereigni s- stellen geben. (4) Die Anforderung von Fr emdrettungskräften für die Berei- che des Infrastrukturbetreiber s DB Netz AG erfolgt über den betrieblich zuständigen Fahrdienstleiter (betriebsfüh- rende Stelle) durch den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG. Nur in diesem Fall stellt der Infrastrukturbetreiber DB Netz AG sicher, dass für den Einsatz von Fremdrettungskräften die Gleisanlagen
  • auf der freien Strecke alle Gleise und
  • in den Bahnhöfen die Gleise im notwendigen Umfang
    gesperrt werden und dass in diesen Gleisen vorerst kein Bahnbetrieb stattfindet. Ist die Verständigung der bzw. die Kontaktaufnahme mit der DB Netz AG im Einzelfall nicht möglich, kann die An- forderung von Fremdrettungskräften für die Bereiche des Infrastrukturbetreibers DB Netz AG durch Mitarbeiter des ZB oder des einbezogenen EVU unmittelbar erfolgen. Hinweis:
    Diese Maßnahme entbindet die Mitarbeiter der ZB oder der einbezogenen EVU nicht von der Einhaltung des ei n- schlägigen gültigen Regelwerks zur Unfallverhütung. Grundsatz Ereignisort Ereignisstelle Einsatz Fremd- rettungskräfte

Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz Notfallhilfe durchführen 423.1140 Seite 3

Gültig ab 09.12.2018 4 Aufgaben und Maßnahmen am Ereignisort (1) Der Notfallmanager entscheidet ereignisbezogen, ob seine Anwesenheit am Ereignisort erforderlich ist.
(2) Der ZB oder das einbezogene EVU stellt eigenverantwort- lich folgende Maßnahmen sicher:

  • Unterstützung des Notfallmanagers bei der Koordina- tion der Maßnahmen.
  • Unterstützung und Beteiligung bei der Ursachenfor- schung.
  • Weiterbeförderung der von dem Ereignis betroffenen Fahrgäste.
  • Abstimmung aller im Zusammenhang mit dem Erei g- nis durchzuführenden Maßnahmen mit dem Notfal l- manager. (3) Die Entscheidung über eine Evakuierung von Reisezügen trifft der ZB oder das einbezogene EVU. Die eigenverantwortliche Durchführung der Evakuierung erfolgt nach Zustimmung des Notfallmanagers. Bei Gefahr im Verzug darf der ZB oder das einbezogene EVU die Evakuierung ohne Zustimmung des Notfallman a- gers durchführen. 5 Verhalten am Ereignisort (1) Der ZB oder das einbezogene EVU stellt sicher, dass sich alle Mitarbeiter unmittelbar nach dem Eintreffen am Ereig- nisort beim Notfallmanager melden. Dabei sind Name, Un- ternehmen sowie Funktion und Erreichbarkeit vor Ort a n- zugeben. Kommen Arbeitsgruppen zum Einsatz ist es ausreichend, wenn die Meldung beim Notfallmanager durch den A r- beitsgruppenleiter (Arbeitsverantwortlichen) erfolgt. (2) Mitarbeiter des ZB oder des einbezogenen EVU haben sich auf Verlangen des Einsatzleiters der Fremdrettung s- kräfte sowie des Notfallmana gers am Ereignisort als Mit- arbeiter des ZB oder des einbezogenen EVU zu legitimie- ren. (3) An einem gefährlichen Ereignis beteiligte Mitarbeiter des
    ZB oder des einbezogenen EVU dürfen den Ereignisort grundsätzlich nur mit Zustimmung des Notfallmanagers Anwesenheit Aufgaben der ZB oder das einbezogene EVU Evakuierung von Reisezügen Mitarbeiter am Ereignisort Legitimation Entfernen vom Ereignisort

Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz Notfallhilfe durchführen 423.1140 Seite 4

Gültig ab 09.12.2018 verlassen, ausgenommen z.B. bei medizinischer Notwen- digkeit.
6 Kennzeichnung der Funktionen Die Mitarbeiter am Ereignisort tragen zur Kennzeichnung ein Rückenschild mit der Aufschrift

  • Notfallmanager
  • Assistent
  • Notfalltechnik
  • Notdienst (Name / Firmierung des ZB oder des ein- bezogenen EVU)
  • Pressesprecher
  • Eisenbahnbetriebsleiter

 Kennzeichnung der Mitarbeiter