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Richtlinie Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung EBICab 500 483.0100Z14 Seite 1

Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich und Zweck des Zusatzes ................... 2 2 Umsetzungsbeispiele für ausgewählte Ausführungsbestimmungen in Abschnitt 4 der Richtlinie 483.0100 ............................................................. 3 3 Umsetzungsbeispiele für ausgewählte Ausführungsbestimmungen in Abschnitt 5 der Richtlinie 483.0100 ............................................................. 9 4 Umsetzungsbeispiele für ausgewählte Ausführungsbestimmungen in Abschnitt 7 der Richtlinie 483.0100 ........................................................... 28

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Gültig ab: 14.12.2025 1 Anwendungsbereich und Zweck des Zusatzes (1) Dieser Zusatz gilt nur in Ergänzung zu Richtlinie 483.0100. Er soll Eisenbahnverkehrsunternehmen als Hilfe oder Muster für die Ausgestaltung von Unternehmensvorgaben nach Maßgabe der Richtlinie 483.0100 in Bezug auf die PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500 dienen. (2) Die nachfolgenden Abschnitte beinhalten Umsetzungs- beispiele für bauform- und ausführungsvarianten- spezifische Unternehmensvorgaben nach Maßgabe der Richtlinie 483.0100 für die PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500. Alle Umsetzungsbeispiele für Unternehmensvorgaben in den nachfolgenden Abschnitten sind unverbindlich. (3) In den unverbindlichen Umsetzungsbeispielen für Unternehmensvorgaben der nachfolgenden Abschnitte werden nur Sachverhalte behandelt, welche früher in der entfallenen bauformspezifischen Richtlinie 483.0114 geregelt waren und nun durch das Eisenbahnverkehrs- unternehmen in eigener Verantwortung zu regeln sind. Dieser Zusatz enthält daher nicht für alle, sondern nur für eine Auswahl von Ausführungsbestimmungen der Richtlinie 483.0100 Umsetzungsbeispiele für Unternehmensvorgaben. Zudem sind manche Ausführungs-bestimmungen der Richtlinie 483.0100 nur teilweise umgesetzt. (4) Die unverbindlichen Umsetzungsbeispiele für Unter- nehmensvorgaben in den nachfolgenden Abschnitten entsprechen inhaltlich sinngemäß den jeweiligen früher verbindlichen Vorgaben der entfallenen bauform- spezifischen Richtlinie 483.0114. Die unverbindlichen Umsetzungsbeispiele für Unternehmensvorgaben in den nachfolgenden Abschnitten basieren somit inhaltlich auf dem Kenntnisstand der Systembetreuenden Stelle für die Klasse-B-ZZS-Systeme PZB, LZB und GNT bei der DB InfraGO AG vom Jahr 2014. Die Systembetreuende Stelle für die Klasse-B-ZZS- Systeme PZB, LZB und GNT bei der DB InfraGO AG leistet keine Gewähr dafür, dass die unverbindlichen Umsetzungsbeispiele für Unternehmensvorgaben in den nachfolgenden Abschnitten aktuell sind. Eine inhaltliche Aktualisierung ist seitens der Systembetreuenden Stelle für die Klasse-B-ZZS-Systeme PZB, LZB und GNT bei der DB InfraGO AG nicht vorgesehen. Anwendungs- bereich Regelungs- gegenstand Ehemalige bauform- spezifische PZB-Bedien- richtlinie Keine Gewähr für Aktualität

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Gültig ab: 14.12.2025 (5) Die unverbindlichen Umsetzungsbeispiele für Unter- nehmensvorgaben in den nachfolgenden Abschnitten sind so ausgestaltet und formuliert, als wären sie bereits verbindliche Unternehmensvorgaben, und stellen insoweit ein kopierfähiges Muster dar. Das Eisenbahn- verkehrsunternehmen darf sie in eigener Verantwortung entweder unverändert oder mit Änderungen bzw. Anpassungen in eine verbindliche Unternehmensvorgabe übernehmen. Wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Umsetzungsbeispiel für eine Unternehmensvorgabe der nachfolgenden Abschnitte in eigener Verantwortung ohne weitere Änderung bzw. Anpassung in eine verbindliche Unternehmensvorgabe übernimmt, muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen dabei in eigener Verantwortung überprüfen und sicherstellen, dass die resultierende verbindliche Unternehmensvorgabe sachlich richtig und aktuell ist. (6) Sofern gemäß Abschnitt 3 Absatz (9) der Richtlinie 483.0100 Zitierpflicht besteht, werden in den unverbindlichen Umsetzungsbeispielen für Unter- nehmensvorgaben in den nachfolgenden Abschnitten aus Gründen der Übersichtlichkeit nur Bezüge zu den Vorgaben der Richtlinie 483.0101 wiedergegeben. 2 Umsetzungsbeispiele für ausgewählte Ausführungsbestimmungen in Abschnitt 4 der Richtlinie 483.0100 (1) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (1) der Richtlinie 483.0101: Bild 1 zeigt in schematischer Form das Aufbauprinzip der einer PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500. Verwendung der Umsetzungs- beispiele als kopierfähiges Muster Umsetzung der Zitierpflicht gemäß Richtlinie 483.0100 Aufbauschema

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 1 Aufbauschema der Bauform EBICab 500

(2) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101: Die elektronischen Baugruppen der PZB-Kerneinheit sind in einem 19"-Baugruppenträger angeordnet. (3) Über das Bus-System des Fahrzeugleitsystems erfolgt der Datenaustausch der PZB-Kerneinheit u. a. mit der displaybasierten Anzeigeinrichtung, dem Eingabemodul (DI) im Führerraumpult sowie der Antriebs-, der Fahrzeug- und der Bremssteuerung des Fahrzeugs. (4) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (4) der Richtlinie 483.0101: Der Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500 ist über eine Schnittstelle zur Bremssteuerung des Fahrzeugs realisiert. Über diese Schnittstelle greift die PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500 zweikanalig über zwei unterschiedliche Wirkwege in die Schnellbremsschleife des Fahrzeugs ein. PZB-Kerneinheit Fahrzeug-Bus- System Bremseingriff

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Gültig ab: 14.12.2025 (5) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (5) der Richtlinie 483.0101: Die akustischen Meldungen werden mit einer Hupe ausgegeben. Als Anzeigeeinrichtung für die Führerraumanzeigen wird eine displaybasierte Anzeigeeinrichtung (Bild 2) in der Mitte des Führerraumpultes verwendet. Bild 2 Aufbauschema displaybasierte Anzeigeeinrichtung

Führerraum- anzeigen und akustische Meldungen

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Gültig ab: 14.12.2025 Anzeigebereiche und Funktionen der displaybasierten Anzeigeeinrichtung Anzeigebereich Funktion A2/A3/A4 nicht genutzt A1 Anzeige Geschwindigkeit: v ist (analog), vist (digital) B1 Anzeige multifunktional: Zugkraftanzeige A5 Anzeige Zugbeeinflussung: Leuchtmelder A6 Anzeige Zugbeeinflussung: Textmeldungen C Anzeige Softkeys
(Auf der displaybasierten Anzeigeeinrichtung dargestellte Tasten, die abhängig von der Anzeigeoberfläche unterschiedliche Funktionen ausführen) B2/B3/B4 fahrzeugspezifische Anzeigen Tabelle 1: Legende zu Bild 1 Bild 3 zeigt das Grundbild der displaybasierten Anzeigeeinrichtung (PZB-Fahrzeugeinrichtung betriebsbereit). Bild 3 Grundbild der displaybasierten Anzeigeeinrichtung

Zur Anzeige u. a. von Meldungen des Fahrzeugdiagnose- systems sowie fahrzeugbezogenen Zustandsinformationen ist neben der displaybasierten Anzeigeeinrichtung noch ein maschinentechnisches Display (Bild 4) auf dem Führerraumpult angeordnet.

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 4 Grundbild des maschinentechnischen Displays

(6) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (7) der Richtlinie 483.0101: Die Dateneingabe-Schnittstelle der PZB-Fahrzeugein- richtung der Bauform EBICab 500 ist das maschinentechnische Display. Über das maschinentechnische Display erfolgt die Eingabe der

  • Zugdaten (Einstellwerte BRA und BRH) und
  • weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Einstellwerte „Triebfahrzeugführer-Nummer“ und „Zug-Nummer“). Darüber hinaus lassen sich am maschinentechnischen Display u. a.
  • die gespeicherten Zugdaten anzeigen,
  • der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung starten und
  • der Kurzwegspeicher sperren oder entsperren. Zur Bedienung des maschinetechnischen Displays dienen sogenannte Softkeys. Softkeys sind Tasten direkt auf dem Displaygehäuse, denen auf je nach aktiver Anzeige- oberfläche bzw. aktivem Menü bestimmte Funktionen zugeordnet sind. Die menüabhängigen Tastenbelegungen werden am unteren Rand des Displays angezeigt (vgl. Bild 4).

Dateneingabe- Schnittstelle

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Gültig ab: 14.12.2025 (7) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (4) der Richtlinie 483.0101: Zur Wegerfassung hat die PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500 über eine Schnittstelle zum Antriebssteuergerät Zugriff auf die Odometer-Funktion des Fahrzeugs. (8) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (9) der Richtlinie 483.0101: Die Fahrtenregistrierung ist als ein elektronisches Aufzeichnungsgerät ausgeführt, das als Datenspeicher- kassette (DSK) bezeichnet wird. Die DSK ist im selben 19"-Baugruppenträger wie die PZB-Kerneinheit angeordnet. (9) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (10) der Richtlinie 483.0101: Die Fahrtrichtungsschaltung besteht bei einer PZB- Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500 aus einem Schlüssel- und einem Fahrtrichtungsschalter. Je nach Ausführungsvariante sind beide Schalter entweder in einem Bedienelement vereinigt oder separate Bedienelemente. In Tabelle 2 sind die möglichen Schaltstellungen und die durch diese bestimmten Betriebszustände beschrieben.

Wegerfassung DSK Schlüssel- und Fahrtrichtungs- schalter

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Gültig ab: 14.12.2025 Schlüssel- und Fahrtrichtungsschalter Schaltstellung Betriebszustand Schlüssel- schalter Fahrtrichtungs schalter Nicht aufgeriegelt „0“ PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv; Weder Zugdateneingabe noch PZB-Überwachung möglich Aufgeriegelt „M“ PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv; Zugdateneingabe möglich; PZB-Überwachung nicht möglich Aufgeriegelt „V“ PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv; Zugdateneingabe möglich; PZB-Überwachung möglich Aufgeriegelt „R“ PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv; Weder Zugdateneingabe noch PZB-Überwachung möglich Tabelle 2: Schaltstellungen des Schlüssel- und Fahrtrichtungsschalter (10) Ergänzung zu Abschnitt 5 Absatz (12) der Richtlinie 483.0101: Die manuelle Bremsüberbrückung ist als PZB- Bremsüberbrückungsschalter ausgeführt. Bei Betätigung des PZB/LZB-Bremsüberbrückungs- schalters wird der Kontakt der PZB/LZB- Fahrzeugeinrichtung in der Schnellbremsschleife des Fahrzeugs überbrückt. 3 Umsetzungsbeispiele für ausgewählte Ausführungsbestimmungen in Abschnitt 5 der Richtlinie 483.0100 (1) Ergänzung zu Abschnitt 12 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101: Der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung ist einmal täglich durchzuführen. Er soll vor der ersten Zugfahrt des Fahrzeugs durchgeführt werden. Liegt die letzte Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung mehr als 24 h zurück, wird auf dem maschinentechnischen Display im Menü „Zug-Besy“ eine Aufforderung zur Durchführung eines Prüflaufs zur PZB- Bremsüber- brückungs- schalter Durchführung der Funktions- prüfung

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Gültig ab: 14.12.2025 Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung angezeigt (Bild 5). Bild 5 Aufforderung zur Durchführung eine Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung auf dem maschinentechnischen Display

Vor Start eines Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung muss der Triebfahrzeugführer sicherstellen, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Fahrzeug steht still
  • Fahrzeugleitsystem aktiv
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung eingeschaltet
  • Führerraumpult aufgeriegelt
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
  • Fahrzeug steht nicht in einem Bereich, in dem sich größere Metallmassen unter dem aktiv geschalteten Fahrzeugmagneten befinden können (wie z. B. auf einer Schiebebühne, Drehscheibe oder Brücke)
  • PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
  • PZB-Bremsüberbrückungsschalter in Grundstellung
  • Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und Bremseingriff nicht wirksam (Schnellbremsschleife geschlossen)
  • Nur bei Fahrzeugen mit pneumatischer Bremssteuerung:

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Gültig ab: 14.12.2025 Hauptluftleitungs-Druck beträgt ca. 5 bar Der Triebfahrzeugführer startet den Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung, indem er auf dem er das Menü „Zug-Besy“ auf dem maschinentechnischen Display aufruft (Bild 6) und dort den Softkey „Prüfen“ betätigt. Bild 6 Menü „Zug-Besy“ auf dem maschinentechnischen Display

Während des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung muss der Triebfahrzeugführer beobachten ob, a) auf der displaybasierten Anzeigeeinrichtung mindestens sechs PZB-Leuchtmelder aufleuchten mind. 3 s lang blinken (Anzeigebild F1)

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Gültig ab: 14.12.2025 F1 Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung: Leuchtmelder-Prüfung

Akustische Meldung: keine

b) bei der Prüfung der Wirkwege für den Bremseingriff zwei Mal die folgende Abfolge der displaybasierten Führerraumanzeigen abläuft:

  1. Leuchtmelder „S“ leuchtet (Anzeigebild F2)
  2. Textmeldung „Zwangsbremsung“ wird angezeigt (Bremseingriff wird wirksam; Anzeigebild F3)
  3. Leuchtmelder „S“ erlischt (Beginn des Lösens des Bremseingriffs; Anzeigebild F4) Hinweis: In dieser Phase der Funktionsprüfung werden die beiden Wirkwege für den Bremseingriff nacheinander geprüft. Bei jeder Prüfung eines Wirkweges (Ausgabe einer PZB-Zwangsbremsung) muss bei Fahrzeugen mit pneumatischer Bremssteuerung eine signifikante Absenkung des Hauptluftleitungs-Drucks zu beobachten sein. Der Triebfahrzeugführer darf die während des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeug- einrichtung eingeleiteten PZB-Zwangsbremsungen nicht durch das Bedienen des Führerbremsventils unterstützen.

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Gültig ab: 14.12.2025 F2 Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung: Prüfung des Bremseingriffs Schritt 1.

Akustische Meldung: Hupe

F3 Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung: Prüfung des Bremseingriffs Schritt 2.

Akustische Meldung: Hupe

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Gültig ab: 14.12.2025 F4 Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung: Prüfung des Bremseingriffs Schritt 3.

Akustische Meldung: Hupe

c) nach Abschluss des Prüflaufs einer der blauen PZB- Zugart-Leuchtmelder „85“, „70“ oder „55“ Dauerlicht oder Blinklicht zeigt und bei Fahrzeugen mit pneumatischer Bremssteuerung der Hauptluft- leitungs-Druck wieder auf einen Wert von 5 bar angestiegen ist. Solange der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung dauert, werden auf dem maschinentechnischen Display in der Statuszeile der Text "Prüfbild: PZB, Version, Baureihe" angezeigt und darunter die folgenden Anzeigen zyklisch wiederholt:

  1. Anzeige „P2b“ (Bild 7)
  2. Anzeige „P2b“ und Softwareversion der EBICab 500 (Bild 8)
  3. Anzeige der Baureihe (Bild 9)

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 7 Anzeige „P2b“ auf dem maschinentechnischen Display während des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Beispiel)

Bild 8 Anzeige „P2b“ und Softwareversion auf dem maschinentechnischen Display während des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung (Beispiel)

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 9 Anzeige der Baureihe auf dem maschinentechnischen Display während des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung (Beispiel)

Nach Abschluss des Prüflaufs schaltet das maschinentechnische Display seine Anzeige automatisch zum Menü „Zug-Besy“ zurück (Bild 6). Die Funktionsprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn der Triebfahrzeugführer die oben aufgeführten Anzeigen bzw. Zustände während bzw. nach dem Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung beobachten konnte. Andernfalls liegt eine technische Unregelmäßigkeit bzw. Störung vor. (2) Ergänzung zu Abschnitt 12 Absätze (9) und (16) der Richtlinie 483.0101: Die Kontrolle der von der PZB-Fahrzeugeinrichtung noch gespeicherten Zugdaten (Einstellwerte BRA und BRH) bzw. die Eingabe der gültigen Zugdaten lässt sich bei aufgeriegeltem Führerraumpult und dem Fahrtrichtungsschalter in der Stellung „M“ oder „V“ wie folgt am maschinentechnischen Display vornehmen:

  1. Menü „Zug-Besy“ auf dem maschinentechnischen Display aufrufen (Bild 6)
  2. Softkey „ZDE“ betätigen
  3. im Anzeigefeld "Übernommene Zugdaten" erscheint für 4 s die Anzeige "P2b" und im Anzeigefeld Eingabe der gültigen Zugdaten

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Gültig ab: 14.12.2025 „Eingestellte Zugdaten“ nur Nullen als Kontrollbild (Bild 10) Bild 10 Kontrollbild auf dem maschinentechnischen Display

  1. im Anzeigefeld „Übernommene Zugdaten“ erscheinen die Einstellwerte BRA und BRH der PZB-Ersatzdaten und im Anzeigefeld „Eingestellte Zugdaten“ entweder die von der PZB-Fahrzeugeinrichtung noch gespeicherten Einstellwerte BRA und BRH oder die Einstellwerte BRA und BRH der PZB-Ersatzdaten
  2. im Anzeigefeld „Eingestellte Zugdaten“ blinkt die erste Ziffer von links (Bild 11)

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 11 Aufforderung zur Zugdateneingabe auf dem maschinentechnischen Display

  1. sofern erforderlich (angezeigter Einstellwert BRA weicht vom gültigen ab), gültigen Einstellwert BRA einstellig mit den Softkeys „1“ oder „8“ eingeben und danach Softekey „weiter“ betätigen
  2. im Anzeigefeld „Eingestellte Zugdaten“ blinkt die zweite Ziffer von links
  3. sofern erforderlich (Hunderter-Dezimalstelle des gespeicherten Einstellwerts BRH weicht von der des gültigen ab), Hunderter-Dezimalstelle des gültigen Einstellwerts BRH gemäß Abschnitt 2 Tabelle 2 des Anhangs 483.0101A04 mit den Softkeys „0“, „1“ oder „2“ eingeben und danach Softekey „weiter“ betätigen
  4. im Anzeigefeld „Eingestellte Zugdaten“ blinkt die dritte Ziffer von links
  5. sofern erforderlich (Zehner-Dezimalstelle des gespeicherten Einstellwerts BRH weicht von der des gültigen ab), Zehner-Dezimalstelle des gültigen Einstellwerts BRH gemäß Abschnitt 2 Tabelle 2 des Anhangs 483.0101A04 mit den Softkeys „0“ bis „9“ eingeben und danach Softkey „weiter“ betätigen
  6. Softkey "Daten übertragen" blinkt (Bild 12)

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 12 Aufforderung zur Zugdatenübernahme auf dem maschinentechnischen Display

  1. Softkey „Daten übertragen“ betätigen
  2. Automatische Plausibilitätsprüfung: Sind die eingegebenen Zugdaten nicht plausibel, so wird Anzeigefeld "Übernommene Zugdaten" dunkel (Bild 13)

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 13 Abweisung unplausibler Zugdaten auf dem maschinentechnischen Display

In diesem Fall sind der Softkey „Daten bestätigen“ zu betätigen und anschließend die Nummern 5 bis 12 zu wiederholen. Sind die eingegebenen Zugdaten plausibel, werden sie im Anzeigefeld "Übernommene Zugdaten" zur Kontrolle angezeigt (Bild 14).

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 14 Anzeige der übernommenen Zugdaten auf dem maschinentechnischen Display

  1. Softkey „Daten bestätigen“ betätigen und hiernach innerhalb von 20 s die Wachsamkeitstaste betätigen Wird die Wachsamkeitstaste nicht innerhalb von 20 s betätigt, erscheint die Meldung "Eingabe nicht akzeptiert Timeout" in der Statuszeile (Bild 15). In diesem Fall sind der Softkey „Daten bestätigen“ zu betätigen und anschließend die Nummern 5 bis 14 zu wiederholen.

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 15 Anzeige „Eingabe nicht akzeptiert“ auf dem maschinentechnischen Display

  1. im Anzeigefeld "Übernommene Zugdaten" und im Anzeigefeld „Eingestellte Zugdaten“ erscheinen die von der PZB-Fahrzeugeinrichtung übernommenen und nun bestätigten Einstellwerte BRA und BRH (Bild 16) Bild 16 Anzeige der übernommenen und bestätigten Zugdaten auf dem maschinentechnischen Display

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Gültig ab: 14.12.2025 16. Softkey „G“ betätigen, um Zugdateneingabe abzuschließen (3) Der Triebfahrzeugführer muss seine Triebfahrzeugführer- Nummer grundsätzlich

  • vor der ersten Zugfahrt unter Überwachung der PZB nach Übernahme des Fahrzeugs und
  • vor der ersten Zugfahrt unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum- bzw. Fahrtrichtungswechsel am maschinentechnischen Display eingeben. Lässt sich die Triebfahrzeugführer-Nummer aufgrund einer Fehlfunktion des maschinetechnischen Displays nicht eingeben, liegt eine technische Unregelmäßigkeit vor. (4) Die Triebfahrzeugführer-Nummer lässt sich bei aufge- riegeltem Führerraumpult und dem Fahrtrichtungsschalter in der Stellung „M“ oder „V“ folgendermaßen am maschinentechnischen Display eingeben:
  1. Menü „Zug-Besy“ auf dem maschinentechnischen Display aufrufen (Bild 6)
  2. Softkey „Zug-/Tf-Nr.“ betätigen
  3. im Anzeigefeld „Zugnummer“ blinkt die erste Ziffer von links
  4. Softkey „weiter“ solange betätigen, bis die erste Ziffer von links im Anzeigefeld „Tf-Nummer“ blinkt
  5. Triebfahrzeugführer-Nummer sechsstellig und rechtsbündig mit den Softkeys „0“ bis „9“ und „weiter“ eingeben (Bild 17) Pflicht zur Eingabe der Triebfahrzeug- führer-Nummer Eingabe der Triebfahrzeug- führer-Nummer

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 17 Eingabe der Triebfahrzeugführer-Nummer auf dem maschinentechnischen Display

  1. nach Eingabe der letzten Ziffer des Einstellwertes „Triebfahrzeugführer-Nummer“ blinkt der Softkey „Zug- und Tf-Nr. übernehmen“ (Bild 18) Bild 18 Einstellwerte „Zug-Nummer“ und „Triebfahrzeugführer-Nummer“ bestätigen und übernehmen auf dem maschinentechnischen Display

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Gültig ab: 14.12.2025 7. Softkey „Zug- und Tf-Nr. übernehmen“ betätigen 8. maschinentechnisches Display schaltet seine Anzeige automatisch zum Menü „Zug-Besy“ zurück (Bild 6). (5) Der Triebfahrzeugführer muss die Zug-Nummer grundsätzlich

  • vor der ersten Zugfahrt unter Überwachung der PZB nach Übernahme des Fahrzeugs,
  • vor der ersten Zugfahrt unter Überwachung der PZB nach Änderung der Zug-Nummer und
  • vor der ersten Zugfahrt unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum- bzw. Fahrtrichtungswechsel am maschinentechnischen Display eingeben. Lässt sich die Zug-Nummer aufgrund einer Fehlfunktion des Dateneinstellers nicht eingeben, liegt eine technische Unregelmäßigkeit vor. (6) Die Zug-Nummer lässt sich bei aufgeriegeltem Führerraumpult und dem Fahrtrichtungsschalter in der Stellung „M“ oder „V“ folgendermaßen am maschinentechnischen Display eingeben:
  1. Menü „Zug-Besy“ auf dem maschinentechnischen Display aufrufen (Bild 6)
  2. Softkey „Zug-/Tf-Nr.“ betätigen
  3. im Anzeigefeld „Zugnummer“ blinkt die erste Ziffer von links
  4. Zug-Nummer sechsstellig und rechtsbündig mit den Softkeys „0“ bis „9“ und „weiter“ eingeben
  5. nach Eingabe der letzten Ziffer des Einstellwertes „Zug-Nummer“ blinkt die erste Ziffer von links im Anzeigefeld „Tf-Nummer“
  6. Softkey „weiter“ solange betätigen, bis der Softkey „Zug- und Tf-Nr. übernehmen“ blinkt (Bild 18)
  7. Softkey „Zug- und Tf-Nr. übernehmen“ betätigen
  8. maschinentechnisches Display schaltet seine Anzeige automatisch zum Menü „Zug-Besy“ zurück (Bild 6). (7) Nach Unfällen oder auf besondere Weisung (z. B. des Eisenbahn-Bundesamtes oder der Bundespolizei) muss der Triebfahrzeugführer den Kurzwegspeicher der DSK sperren, sofern das Auslesen der Fahrdaten nicht sofort möglich ist. Der Kurzwegspeicher der DSK lässt sich am maschinentechnischen Display wie folgt sperren: Pflicht zur Eingabe der Zug-Nummer Eingabe der Zug-Nummer Kurzweg- speicher sperren/ entsperren

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Gültig ab: 14.12.2025

  1. Menü „Zug-Besy“ auf dem maschinentechnischen Display aufrufen (Bild 6)

  2. Softkey „DSK K“ betätigen

  3. im Menü „Kurzzeitspeicher“ wird der Softkey „sperren“ hervorgehoben (Bild 19) Bild 19 Kurzwegspeicher der DSK sperren am maschinentechnischen Display

  4. Softkey „sperren“ betätigen

  5. maschinentechnisches Display schaltet seine Anzeige automatisch zum Menü „Zug-Besy“ zurück, wo nun der u. a. der DSK-Status „Kurzzeitspeicher gesperrt“ angezeigt wird (Bild 20).

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Gültig ab: 14.12.2025 Bild 20 Menü „Zug-Besy“ mit DSK-Status „Kurzzeitspeicher gesperrt“ auf dem maschinentechnischen Display

Hinweis: Durch das Sperren des Kurzwegspeichers werden detaillierte Fahrtaufzeichnungen vor und während des Ereignisses in einem besonderen Speicherbereich des Fahrtenschreibers für die spätere Auswertung gesichert. Der Triebfahrzeugführer muss den Zeitpunkt der Sperrung des Kurzwegspeichers mittels eines auf dem Fahrzeug verbleibenden schriftlichen Vermerks dokumentieren. Der schriftliche Vermerk muss

  • das Identifikationsmerkmal des Triebfahrzeugführers,
  • das Datum und die Uhrzeit der Sperrung sowie
  • den Anlass für die Sperrung enthalten. Der Kurzwegspeicher darf nur von autorisiertem Fachpersonal wieder entsperrt werden, nachdem die Fahrdaten ausgelesen worden sind.

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Gültig ab: 14.12.2025 4 Umsetzungsbeispiele für ausgewählte Ausführungsbestimmungen in Abschnitt 7 der Richtlinie 483.0100 (1) Ergänzung zu Abschnitt 15 Absatz (5) der Richtlinie 483.0101: Die Vorgabe in Abschnitt 15 Absatz (5) der Richtlinie 483.0101 sowie Anhang 483.0101A05 gelten nicht. Stattdessen gilt: Für bestimmte Fälle von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen sind Vorgaben zu Abhilfemaßnahmen oder die Beschreibung der Auswirkungen in den Tabellen 3 und 4 enthalten. Die möglichen Abhilfemaßnahmen und Auswirkungen sind in den Tabellen 3 und 4 stellvertretend mittels Nummern und Buchstaben kodiert. Die Tabellen 5 bis 7 enthalten die Erklärungen für die in den Tabellen 3 und 4 aufgeführten Nummern und Buchstaben. Unregelmäßigkeit / Störung Abhilfemaßnahmen (1 bis 20) und Auswirkungen (A bis D) Erste Abhilfe- maßnahmen Falls erfolglos Falls wiederum erfolglos Funktionsprüfung: displaybasierte Führerraumanzeigen nicht in Ordnung 4, 5, 8 14, 16, C 3, A, 15, 16, D Funktionsprüfung: PZB-Zwangsbremsung erfolgt nicht 4, 6, A, 15, 16, D
Zu erwartende PZB-Zwangsbremsung erfolgt nicht 4, 5, 8 9 4, 6, A, 15, 16, D PZB-Zwangsbremsung sofort nach Aktivschalten, welche sich nicht lösen lässt 1, 2 4, 5, 7 4, 6, A, 15, 16, D PZB-Zwangsbremsung lässt sich nicht lösen 1, 2 4, 5, 7 4, 6, A, 15, 16, D PZB-Zwangsbremsung aus unbekanntem Grund 15, 16, D
Wiederholte PZB-Zwangsbremsung aus unbekanntem Grund 12, 4, 5, 8 3, A, 15, 16, D 4, 6, A, D PZB-Hauptschalter ausgelöst 5, 7 4, 6, A, 15, 16, D
Keinerlei displaybasierte Führerraumanzeigen und ggf. PZB-Zwangsbremsung 8 14, 4, 5, 7 4, 6, A, 15, 16, D Tabelle 3: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform EBICab 500 Teil 1

Abhilfe- maßnahmen bei bzw. Aus- wirkungen von bestimmten technischen Unregel- mäßigkeiten bzw. Störungen

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Gültig ab: 14.12.2025 Unregelmäßigkeit/ Störung Abhilfemaßnahmen (1 bis 20) und Auswirkungen (A bis D) Erste Abhilfe- maßnahmen Falls erfolglos Falls wiederum erfolglos Fehlfunktion der displaybasierten Führerraumanzeigen 4, 5, 8 14, 16, C 3, A, 15, 16, D Leuchtmelder „PZB“ leuchtet nicht und keine PZB-Zwangsbremsung wirksam 4, 5, 8 14, 7, C 3, A, 15, 16, D PZB-Zugart-Leuchtmelder leuchtet nicht und keine PZB-Zwangsbremsung wirksam 4, 5, 8 3, A, 15, 16, D
Anzeige der PZB-Zugart wechselt während der Fahrt 4, 5, 8 3, A, 15, 16, D
Leuchtmelder „1000 Hz“, „500 Hz“ oder „Befehl 40“ wird bei zu erwartender streckenseitiger Beeinflussung nicht angezeigt 4, 5, 8 9 14, 4, 5, 7 Wenn ebenfalls erfolglos: C, 16, D PZB-Bedientaste[n] unwirksam 12, 4, 5, 7 13, C, 16, D 3, A, 15, 16, D Anzeige der Textmeldungen „PZB-Störbetrieb aktiv“ und ggf. PZB-Zwangsbremsung B, 4, 5, 8 B, 15, 16, D 4, 6, A, 15, 16, D Keinerlei akustische Meldungen 4, 5, 7 C, 16, D
Anzeige der Textmeldung „PZB-Bremsüberbrückung“ 4, 5, 8 4, 6, A, 15, 16, D
Am maschinentechnischen Display können die gültigen Zugdaten nicht eingegeben werden 10, C, 16, D 3, A, 15, 16, D
Am maschinentechnischen Display können die weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-Nummer) nicht eingegeben werden 11
DSK fehlerhaft C, 16, D
PZB-Störschalter unwirksam 4, 6, A, 15, 16, D
Tabelle 4: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der PZB-Fahrzeugeinrichtung Bauform EBICab 500 Teil 2

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Gültig ab: 14.12.2025 Nr. Abhilfemaßnahmen 1 Prüfen, ob Dauerbeeinflussung erfolgt (der Fahrzeugmagnet des Fahrzeugs befindet sich über einem Gleismagneten oder über einem Weichenherzstück, hoch liegenden Bauteilen auf einer Brücke, einer Drehscheibe, einer Schiebebühne o. Ä.) 2 Nur, wenn Dauerbeeinflussung gemäß Nr. 1 festgestellt wurde: -Betriebsleitende Stelle verständigen

  • PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Störschalter abschalten
  • Fahrzeug aus dem Bereich der Dauerbeeinflussung herausfahren
  • PZB-Störschalter in Grundstellung bringen 3 PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Störschalter abschalten 4 - PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv schalten
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Hauptschalter ausschalten 5
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung mindestens 10 s ausgeschaltet lassen
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Hauptschalter einschalten
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv schalten
  • Gültige Zugdaten eingeben 6 PZB-Bremsüberbrückungsschalter betätigen 7 Funktionsprüfung durchführen 8
  • Überprüfen, ob PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
  • Helligkeitsregelung für die Führerraumanzeigen auf Maximum einstellen
  • Alle Leitungsschutzschalter und sonstigen Schalter der PZB-Fahrzeugeinrichtung (inkl. derjenigen für die displaybasierte Anzeigeeinrichtung und das maschinentechnische Display, sofern vorhanden) überprüfen und in Grundstellung bringen
  • Überprüfen, ob PZB-Bremsüberbrückungsschalter in Grundstellung ist und der Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung ordnungsgemäß funktioniert
  • Funktionsprüfung durchführen 9 Wenn Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung bestanden und keine weitere Störungsmeldung angezeigt: betriebsleitende Stelle über vermutlich gestörte PZB- Streckeneinrichtung verständigen 10
  • Wenn vorhanden, Stromversorgung der displaybasierten Anzeigeeinrichtung für mehr als 30 s unterbrechen und dann wieder einschalten, ansonsten PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB- Hauptschalter für mehr als 30 s ausschalten und dann wieder einschalten
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung für ca. 15 s inaktiv und anschließend wieder aktiv schalten
  • Anhand der allgemeinen PZB-Einstelltabelle für eine PZB-Fahrzeugeinrichtung mit zweistelligem Einstellwert BRH (siehe Abschnitt 2 Tabelle 2 des Anhangs 483.0101A04) prüfen, ob die von der PZB-Fahrzeugeinrichtung im Führerraum angezeigte PZB-Zugart den gültigen Zugdaten entspricht Tabelle 5: Beschreibung der Maßnahmenkodierungen Teil 1

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Gültig ab: 14.12.2025 Nr. Abhilfemaßnahmen 11 Folgende Angaben schriftlich vermerken und bei nächster Gelegenheit der auftraggebenden Stelle übermitteln:

  • Identifikationsmerkmal des Triebfahrzeugführers
  • Zug-Nummer[n], unter denen der Triebfahrzeugführer Zugfahrten durchgeführt hat
  • Ort/Betriebsstelle, Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs
  • Ort/Betriebsstelle, Datum und Uhrzeit des Einsatzendes auf dem Fahrzeug 12 PZB-Bedientaste[n] mehrfach betätigen und in Grundstellung bringen 13 Wenn vorhanden, andere PZB-Bedi entaste[n] im Führerraum benutzen 14 Sofern vorhanden, auf redundante Anzeigeeinrichtung umschalten 15 Betriebsleitende Stelle verständigen 16 Auftraggebende Stelle verständigen Tabelle 6: Beschreibung der Maßnahmenkodierungen - Teil 2

Auswirkung/Folge A PZB-Fahrzeugeinrichtung ist gestört; Weiterfahrt mit höchstens 50 km/h B PZB-Störbetrieb automatisch aktiviert; PZB-Fahrzeugeinrichtung ist gestört; Weiterfahrt mit höchstens 50 km/h, solange PZB-Störbetrieb aktiv; wenn PZB-Zugart-Leuchtmelder wieder leuchtet (PZB-Störbetrieb automatisch deaktiviert), ist die Weiterfahrt ohne Einschränkung möglich C Fahrt kann ohne weitere Einschränkung durchgeführt werden D Fahrt gemäß Anweisung der auftraggebenden Stelle fortsetzen bzw. beenden Tabelle 7: Beschreibung der Auswirkungskodierungen (2) Ergänzung zu Abschnitt 15 Absatz (8) der Richtlinie 483.0101: Wenn sich der Fahrzeugmagnet des Fahrzeugs

  • beim Aktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung oder
  • bei einem Halt mit aktiv geschalteter PZB- Fahrzeugeinrichtung über einem wirksam geschalteten Gleismagneten befindet, kommt es zu einer Dauerbeeinflussung. In Tabelle 8 sind die möglichen Fälle von Dauerbeeinflussung, deren Folgen und die ggf. erforderlichen Abhilfemaßnahmen aufgeführt. Umgang mit Dauerbeein- flussungen

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Gültig ab: 14.12.2025 Dauer- beeinflussung durch Mögliche Folgen Abhilfemaßnahmen GM 2000 Hz Automatische Aktivierung des PZB- Störbetriebs -Betriebsleitende Stelle verständigen -PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB- Störschalter abschalten

  • Fahrzeug aus dem Bereich der Dauerbeeinflussung herausfahren
  • PZB-Störschalter in Grundstellung bringen PZB-Zwangsbremsung, die sich nicht mehr durch Betätigung der Freitaste lösen lässt GM 1000 Hz Automatische Aktivierung des PZB- Störbetriebs -Betriebsleitende Stelle verständigen -PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB- Störschalter abschalten
  • Fahrzeug aus dem Bereich der Dauerbeeinflussung herausfahren
  • PZB-Störschalter in Grundstellung bringen Bei zeitgerecht betätigter Wachsamkeitstaste wird eine 1000-Hz-Überwachung aktiv, welche zunächst vom Startprogramm überlagert wird
  • Keine Abhilfemaßnahmen erforderlich
  • Im Fall des Aktivschaltens der PZB- Fahrzeugeinrichtung wird das wirksame Startprogramm sofort angezeigt (Wechselblinken der blauen PZB-Zugart- Leuchtmelder „70“ und „85“ und Dauerlicht des gelben Leuchtmelders „1000 Hz“ statt Dauerlicht oder Blinken eines der blauen PZB-Zugart-Leuchtmelder)
  • Reguläre Weiterfahrt ist möglich PZB-Zwangsbremsung wegen nicht zeitgerecht betätigter Wachsamkeitstaste; danach wird eine restriktive 1000-Hz- Überwachung aktiv, welche das Startprogramm überlagert
  • PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der Freitaste lösen
  • Im Fall des Aktivschaltens der PZB- Fahrzeugeinrichtung wird sofort die restriktive 1000-Hz-Überwachung angezeigt (Wechselblinken der blauen PZB-Zugart-Leuchtmelder „70“ und „85“ und Dauerlicht des gelben Leuchtmelders „1000 Hz“ statt Dauerlicht oder Blinken eines der blauen PZB-Zugart- Leuchtmelder)
  • Reguläre Weiterfahrt ist möglich GM 500 Hz Automatische Aktivierung des PZB- Störbetriebs -Betriebsleitende Stelle verständigen -PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB- Störschalter abschalten
  • Fahrzeug aus dem Bereich der Dauerbeeinflussung herausfahren
  • PZB-Störschalter in Grundstellung bringen 500-Hz-Überwachung wird aktiviert und wirksam
  • Keine Abhilfemaßnahmen erforderlich
  • Reguläre Weiterfahrt ist möglich Tabelle 8: Umgang mit Dauerbeeinflussungen 