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3.0 KiB

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700006/923d4de8d0e9ab774d5a8124caaa567f/INB-2027-Anlage-5-7-6-data.pdf Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwerte chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700006/923d4de8d0e9ab774d5a8124caaa567f/INB-2027-Anlage-5-7-6-data.pdf 330c522618024e20 Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte 10 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 8a4070ea17d941d7

Kontext: inb 2027 anlage 5 7 6 > Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte

  • umsetzen Das Bahnhofsmanagement führt die Überwachung der Maßnahme durch. • Nach Abschluss der Maßnahme ist eine Abnahme durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchzuführen

  • Abnahme inkl. und an den Anlagenmanager Elektrotechnik DB InfraGO AG zu übergeben. Die Beauftragung erfolgt durch den

  • Übergabe DokuZugangsberechtigte.

  • mentation durch• Übergabe der Dokumentation erfolgt an das Bahnhofsmanagement.

  • führen

  • Automat ist errich• Der Zugangsberechtigte führt die Instandhaltung und damit verbundene regelmäßige Wartung und Inspektion tet und wird durch nach den Regeln der Technik durch und ist im Sinne des §4 AEG für den sicheren Betrieb verantwortlich. Automatenbetrei• Bei Bedarf sind Nachweise der DB InfraGO AG vorzulegen. ber betrieben

DB InfraGO AG | GF-Personenbahnhöfe | Anforderungen zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwerter | 28.02.2025

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3 Allgemeine Unterlagen und Nachweisdokumentation für Fahrkartenautomaten und Entwerter

3.1 Bestandsinformationen

Soweit die Zugangsberechtigten für die Aufstellung von Fahrkartenautomaten und Entwerter auf Bestandsinformationen, die benötigt werden, um den FAA anzuschließen angewiesen sind, stellt die DB InfraGO AG vorhandene Unterlagen innerhalb von - acht Wochen zur Verfügung. Die bei der DB InfraGO AG zu den Verkehrsstationen vorhandenen Bestandsinformationen hängen von in der Vergangenheit in den jeweiligen Stationen durchgeführten Bau- und Modernisierungsmaßnahmen ab. Sofern keine hinreichenden Bestandsinformationen vorhanden sind, sind diese von der ausführenden Firma oder vom Planer zu ermitteln (als besondere Leistungen entsprechend HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, besondere Leistungen, Objektliste.

3.2 TSI-Konformität