Files
Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/processed/allgemein/kundeninfo/änderungen-hinsichtlich-vorgaben-zur-nbü-pflicht.md
T

2.5 KiB

domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, source_version, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
domain tool scope tags owners component_type source source_version url last_updated review_status review_notes content_hash contact meta_fingerprint
kundeninfo allgemein allgemein
domain:kundeninfo
tool:allgemein
scope:allgemein
kundeninfo
page www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2024-KW02-Aenderungen-hinsichtlich-Vorgaben-zur-NBUe-Pflicht-12634728 2026-06-26 approved 736bfffd79b9b04f einfachbahn@deutschebahn.com cf9d7af3f22a9c27

11. Januar 2024, 14:10 Uhr

Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hatte die DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) am 08.12.2023 verpflichtet, eine Regelung in ihren Nutzungsbedingungen aufzunehmen, aus der sich ergibt, unter welchen Voraussetzungen für Fahrzeuge ohne eine NBÜ Trassen für grundsätzlich NBÜ-pflichtige Strecken angemeldet werden können. Dieser Vorgabe sind wir mit einer entsprechenden Ergänzung in Ziffer 2.3.15 der Nutzungsbedingungen zum 11.01.2024 nachgekommen. Demnach bedarf es einer fahrzeugseitigen technischen Lösung zur Erfüllung dieser Pflicht nicht, sofern Alternativen die gleiche Sicherheit gewährleisten. Eine Bewertung und Verantwortung derartiger Alternativen obliegt dem Zugangsberechtigten (ZB) bzw. einbezogenen EVU.

Mit dieser vorgenommenen Änderung weist die DB InfraGO AG somit darauf hin, dass an Stelle einer fahrzeugseitigen entsprechenden Ausrüstung auch Alternativen denkbar sind, um das dahinterstehende Schutzziel zu erreichen. Über Zuständigkeit, Art und Umfang der Alternative zu einer fahrzeugseitigen Ausstattung entscheidet der betreffende ZB bzw. das einbezogene EVU gemäß seiner Sicherheitsverpflichtung nach § 4 Abs. 3 Ziffer 1 AEG. Der Nachweis gleicher Sicherheit im Sinne von § 2 Abs. 2 EBO oder eines anderen zulässigen Nachweises (gemäß EU DVO 402/2013) obliegt dem ZB bzw. einbezogenen EVU. Eine Prüfung durch die DB InfraGO AG erfolgt nicht.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:

Infraportal

Kontakt

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:

Infraportal