Files
Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/processed/allgemein/regelwerk/ril-483-0101-inb-2026-data.md
T

136 KiB
Raw Blame History

domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
domain tool scope tags owners component_type source url last_updated review_status review_notes content_hash contact meta_fingerprint
regelwerk allgemein allgemein
domain:regelwerk
tool:allgemein
scope:allgemein
regelwerk
betrieblich-technisch
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13191896/29bfb307653ead442549c7f0c88f2ef6/Ril-483-0101-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved 1447cf71e7655c00 einfachbahn@deutschebahn.com 395b4acb40093e35

DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz Siegmund, Ralf Thieme Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz Seite 1 von 5 DB InfraGO AG Zentrale Bauartverantwortung und Instandhaltungsmanagement Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45) Caroline-Michaelis-Straße 5-11 10115 Berlin Steffen Schöneich steffen.schoeneich@deutschebahn.com +49 30 297 57182 +49 175 4342778 DB InfraGO AG | I.IAI 45 Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin Zugangsberechtigte und Kunden der DB InfraGO AG 14.12.2025 Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2026 wird die Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0101 ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG. Die in bauformspezifisch formulierter Form in den zum 14.12.2025 außer Kraft tretenden PZB- Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 sowie die bisher schon in allgemeingültig formulierter Form in der allgemeinen PZB-Richtlinie 483.0101 enthaltenen Vorgaben und Beschreibungen zu den technischen Komponenten einer PZB- Fahrzeugeinrichtung, zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der Betriebsbereitschaft) einschließlich der Eingabe von Zugdaten, zu betrieblich notwendigen Bedienhandlungen sowie zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen wurden in der aktualisierten Richtlinie 483.0101 zusammengeführt und gebündelt. Dabei wurde der Regelungsumfang der Richtlinie 483.0101 auf diejenigen Vorgaben und Beschreibungen beschränkt, welche für das anforderungsgerechte Funktionieren und Bedienen der PZB-Fahrzeugeinrichtung zwingend erforderlich sind und daher auch weiterhin direkt durch die DB InfraGO AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen verbindlich für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgegeben werden müssen. In diesem Zusammenhang ist die Vorgabe zur Sichtprüfung bestimmter Außenkomponenten der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Fahrzeugmagnete, Wegimpulsgeber, Verbindungsleitungen) durch den Triebfahrzeugführer im Rahmen der Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten ersatzlos entfallen. Alle darüber hinausgehenden Regelungssachverhalte sind künftig durch die

Seite 2 von 5 Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum 14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0100 zu regeln. Anlass für diese Überarbeitung war zum einen, dass die Richtlinie 483.0101 und die zum 14.12.2025 außer Kraft tretenden PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 nicht der EU-rechtlich vorgegebenen Verantwortungsteilung zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprach. Zum anderen existiert eine enorme Vielfalt an Fahrzeugtypen und -varianten mit jeweils unterschiedlichen Bauformen und Ausführungsvarianten von PZB-Fahrzeugeinrichtungen, über welche die DB InfraGO AG nicht hinreichend informiert wird. Aus diesen Gründen ist die DB InfraGO AG nicht mehr in der Lage, weiterhin bauformspezifische PZB-Bedienrichtlinien herauszugeben und deren Plausibilität und Aktualität zu gewährleisten. Ferner wurden die die Bedienung der PZB-Fahrzeugeinrichtung betreffenden Inhalte aus den Ausnahmegenehmigungen 02 und 04 zur Richtlinienfamilie 483 in die Richtlinie 483.0101 eingearbeitet. Mit der Aktualisierung 4 hat die Richtlinie 483.0101 eine neue Gliederungsstruktur erhalten: ƒ Neuer Abschnitt 1 Der neue Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Hierbei werden die Besonderheiten von PZB-Fahrzeugeinrichtungen, welche im Betriebsprogramm „PZB 90 AVG“ betrieben werden, berücksichtigt. Zudem regelt ein neuer Absatz die Nichtgeltung der Richtlinie 483.0101 in Bezug auf von Eisenbahnverkehrsunternehmen im Streckennetz der S-Bahn Hamburg eingesetzte Fahrzeuge, die signalgeführt und unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“ verkehren. ƒ Neuer Abschnitt 2 Der neue Abschnitt 2 enthält Definitionen von in der Richtlinie 483.0101 verwendeten Begrifflichkeiten sowie die Beschreibung der angewandten Prinzipien bei der Darstellung von Führerraumanzeigen. ƒ Neuer Abschnitt 3 Die Beschreibung der Aufgaben der PZB werden mit Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch) und Richtlinie 819.1310 (Planungsgrundsätze für PZB-Streckeneinrichtungen) harmonisiert und im neuen Abschnitt 3 verortet. ƒ Neuer Abschnitt 4 Die allgemeinen Beschreibungen der PZB-Streckeneinrichtungen wurden präzisiert und im neuen Abschnitt 4 zusammengefasst. ƒ Neuer Abschnitt 5 Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Beschreibungen der technischen Komponenten einer PZB-Fahrzeugeinrichtung wurden im neuen Abschnitt 5 in allgemeingültiger Form zusammengeführt. ƒ Neue Abschnitte 6 bis 11 Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Beschreibungen der Überwachungsfunktionen wurden in komplett überarbeiteter,

Seite 3 von 5 allgemeingültig formulierter und neu gegliederter Form in den neuen Abschnitten 6 bis 11 zusammengefasst. ƒ Neuer Abschnitt 12 Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der Betriebsbereitschaft) einschließlich der Eingabe von Zugdaten wurden in komplett überarbeiteter, allgemeingültig formulierter und neu gegliederter Form im neuen Abschnitt 12 zusammengefasst. Hierbei sind ƒ die Beschreibungen des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung, ƒ alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen Beschreibungen der Bedienabfolgen zur Eingabe und Kontrolle der gültigen Zugdaten, ƒ die Vorgaben zur Vorbereitung der Fahrtenregistrierung sowie zur Eingabe der weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug- Nummer) sowie ƒ die Vorgaben zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei Einsatz eines nicht für den Betrieb unter LZB-Führung ausgebildeten Triebfahrzeugführers auf einem Fahrzeug mit PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung entfallen. Eine neue Bedienvorgabe zur Aktivierung des Startprogramms bei Übergang von einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt schließt die diesbezügliche Regelungslücke. ƒ Neuer Abschnitt 13 Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben zu betrieblich notwendigen Bedienhandlungen während der Fahrt wurden präzisiert, neu gegliedert, mit Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch) harmonisiert und im neuen Abschnitt 13 zusammengefasst. Darüber hinaus schreiben neue Bedienvorgaben das Bedienen der Befehlstaste zur Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen zum einen bei Vorbeifahrt an einem als Prüfmagnet dienenden Gleismagnet 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer Fahrzeugeinsatzstelle und zum anderen während des Rangierens mit nicht abgeschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung bei Vorbeifahrt an einem Hauptsignal, welches Hp 0 in Verbindung mit Sh 1/Ra 12 zeigt, oder an einem Sperrsignal, welches auch Ziel für Zugfahrten ist und das Signal Sh 1 oder Ra 12 zeigt, vor. ƒ Neuer Abschnitt 14 Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben zum Ab- und Ausschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung wurden präzisiert und im neuen Abschnitt 14 zusammengefasst. Des Weiteren berücksichtigen die Bedienvorgaben zum Abschalten der PZB- Fahrzeugeinrichtung mit dem Störschalter nun auch die Fälle Triebfahrzeuge in geschobenen Zügen mit Funkfernsteuerung und Rangieren mit Funkfernsteuerung. Das Abschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem Störschalter zur Durchführung von Rangierfahrten wurde wie folgt neu geregelt:

Seite 4 von 5 ƒ Das Abschalten ist nicht mehr Pflicht, sondern wird erlaubt. ƒ Um den infrastrukturseitigen Flankenschutzbedarf auf demselben Niveau wie bisher belassen zu können, wurde die Erlaubnis zum Abschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem Störschalter auf Rangierfahrten beschränkt, die nach Einschätzung des Triebfahrzeugführers voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern werden. ƒ Für die Fälle von Rangierfahrten mit Notfalltechnik oder im Rahmen einer Bau- und Betriebsanweisung (Betra) spielt der Flankenschutzbedarf keine Rolle, weswegen diese Fälle von der Zeitvorgabe bezüglich des Abschaltens der PZB-Fahrzeugeinrichtung zur Durchführung von Rangierfahrten ausgenommen werden. ƒ Neuer Abschnitt 15 Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen allgemeinen Vorgaben zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen wurden präzisiert, neu gegliedert und im neuen Abschnitt 15 zusammengefasst. Hierbei sind alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen Vorgaben zur Verfahrensweise im Fall einer Dauerbeeinflussung entfallen. Außerdem sind Definitionen für die Begriffe "technische Unregelmäßigkeit" und "Störung" neu hinzugekommen. ƒ Anhang 483.0101A01 Anhang 483.0101A01 hat ein komplett überarbeitetes, neu gegliedertes und mit Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch) sowie den infrastrukturseitigen Planungsregelwerken (insbesondere mit Richtlinie 819.1310 [Planungsgrundsätze für PZB- Streckeneinrichtungen]) harmonisiertes Erscheinungsbild erhalten. ƒ Neue Anhänge 483.0101A02 und 483.0101A03 Die neuen Anhänge 483.0101A02 und 483.0101A03 enthalten in Bildgruppen zusammengefasste Anzeigebilder, welche die Darstellungsformen verschiedener, von Art und Ausführungsvariante der Anzeigeeinrichtung abhängiger Führerraumanzeigen wiedergeben. ƒ Neuer Anhang 483.0101A04 Die vormals in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben zu anzuwendenden Einstellwerten bei Eingabe der PZB-Zugdaten (PZB-Einstelltabelle) wurden im neuen Anhang 483.0101A04 in allgemeingültiger Form zusammengeführt. ƒ Neuer Anhang 483.0101A05 Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen fallbezogenen Vorgaben zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen wurden in neu gegliederter und allgemeingültiger Form im neuen Anhang 483.0101A05 zusammengeführt. Hierbei sind alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen sowie auf die Fahrtenregistrierung bezogenen Vorgaben zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen entfallen.

Seite 5 von 5 ƒ Neuer Anhang 483.0101A99 Der neue Anhang 483.0101A99 enthält das aktualisierte Verzeichnis der Abkürzungen, das sowohl für die Richtlinien 483.0100, 483.0101 und 483.0102 (inkl. aller Anhänge und Zusätze) als auch für die Richtlinien 483.0200, 483.0201 und 483.0202 (inkl. aller Anhänge) gilt. ƒ Neuer Zusatz 483.0101Z01 Der neue Zusatz 483.0101Z01 enthält die besonderen Bedienvorgaben für eine im Betriebsprogramm „PZB 90 AVG“ betriebene PZB-Fahrzeugeinrichtung und schließt die diesbezügliche Regelungslücke. ƒ Neuer Zusatz 483.0101Z02 Der neue Zusatz 483.0101Z02 enthält die sich aus dem Einsatz der PZB- Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M ergebenden Abweichungen von bzw. die erforderlichen Ergänzungen zu den Vorgaben der Richtlinie 483.0101. Zur weitergehenden Information können die nachfolgend aufgelisteten Begleitdokumente über die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen werden: ƒ Synopse zur Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101 ƒ Zusammenstellung miteinander zusammenhängender Regelungen in Ril 483.0101 bzw. Ril 483.0102 und Ril 483.0100 ƒ Überträge entfallende Ril 483.0111 in die Zusätze 483.0100Z10 und 483.0100Z11 ƒ Überträge entfallende Ril 483.0112 in den Zusatz 483.0100Z12 ƒ Überträge entfallende Ril 483.0113 in den Zusatz 483.0100Z13 ƒ Überträge entfallende Ril 483.0114 in den Zusatz 483.0100Z14 Mit freundlichen Grüßen DB InfraGO AG i. V. i. A. Dr. Clemens Fuhrmann Steffen Schöneich Digital unterschrieben von Steffen Schöneich Datum: 2024.12.02 14:40:27 +01'00' Clemens Fuhrmann Digital unterschrieben von Clemens Fuhrmann Datum: 2024.12.03 05:30:17 +01'00'

Richtlinie Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 1 483.0101 / 0111 / 0112 / 0113 / 0114 (alt) Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie .......................... 2 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und Darstellungsprinzipien ......................................................... 2 3 Aufgaben der PZB .............................................................. 5 4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen ................................ 6 5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung ................................ 7 6 Geschwindigkeitsüberwachung bei unbeeinflusster Fahrt 11 7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm ..................... 14 8 500-Hz-Überwachung ....................................................... 25 9 2000-Hz-Beeinflussung ..................................................... 30 10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven Überwachungsfunktionen ................................................. 33 11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-Störbetrieb ......... 66 12 Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung ..................... 70 Rangierfahrten .................................................................. 82 13 Bedienen während der Fahrt ............................................ 83 Unbeeinflusste Fahrt ......................................................... 83 Fahrverhalten bei wirksamen Überwachungsfunktionen sowie aktiv geschalteten Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtungen ............................................ 84 Anfahrt im Startprogramm ................................................. 85 Wachsamkeitstaste betätigen ........................................... 87 Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiver 1000-Hz-Überwachung ..................................................... 87 Befehlstaste betätigen ...................................................... 89 PZB-Zwangsbremsung ..................................................... 90 Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung .................. 92 14 Ab-/Ausschalten ................................................................ 92 15 Technische Unregelmäßigkeiten und Störungen .............. 94

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 2

Gültig ab: 14.12.2025 1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie (1) Diese Richtlinie gilt für Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Fahrzeuge signalgeführt und unter Überwachung der Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) verkehren lassen. (2) Diese Richtlinie gilt nicht in Bezug auf von Eisenbahnverkehrsunternehmen im Streckennetz der S-Bahn Hamburg eingesetzte Fahrzeuge, die signalgeführt und unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“ verkehren. (3) Diese Richtlinie enthält Vorgaben für das Bedienen einer im Betriebsprogramm „PZB 90“ betriebenen PZB- Fahrzeugeinrichtung. Ziel der Vorgaben ist es, das anforderungsgerechte Zusammenwirken der PZB- Fahrzeugeinrichtung mit den PZB-Streckeneinrichtungen sicherzustellen. (4) Zielgruppe der Richtlinie sind

  • Triebfahrzeugführer,
  • Lehrkräfte für Triebfahrzeugführer,
  • Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Planungs-, Leitungs- und Überwachungsaufgaben. (5) Bei einem zweisystemfähigen „Leichten Nahverkehrs- triebwagen“ (LNT), welcher signalgeführt und unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm „PZB 90 AVG“ (AVG steht für Albtal-Verkehrs-Gesellschaft) verkehrt, muss der Triebfahrzeugführer zusätzlich Zusatz 483.0101Z01 beachten. (6) Bei einem Fahrzeug mit einer PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M, welches signalgeführt und unter Überwachung der PZB verkehrt, muss der Triebfahrzeugführer die von Richtlinie 483.0101 abweichenden Bedienvorgaben in Zusatz 483.0101Z02 beachten. (7) In Ergänzung zu den Vorgaben dieser Richtlinie sind die Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach Maßgabe der Richtlinie 483.0100 zu beachten. 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und Darstellungsprinzipien (1) Der Begriff Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) bezeichnet das System zur Geschwindigkeitsüberwachung von Zugfahrten vor Gefahrenpunkten mit Hilfe von an definierten Stellen der Strecke induktiv koppelnden Gleis- Geltungsbereich PZB 90 S-Bahn Hamburg Regelungs- gegenstand und Ziel Zielgruppe PZB 90 AVG I60M, abweichende Bedienvorgaben Unternehmens- vorgaben PZB

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 3

Gültig ab: 14.12.2025 und Fahrzeugmagneten der Dreifrequenzbauart (500 Hz, 1000 Hz und 2000 Hz). Die PZB umfasst sowohl infrastruktur- als auch fahrzeugseitige Einrichtungen, die über die Gleis- und Fahrzeugmagnete zusammenwirken (PZB-Luftschnittstelle). (2) Als PZB-Fahrzeugeinrichtung gilt eine PZB-Fahrzeug- einrichtung mit oder ohne LZB, die ggf. über ein STM in die ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist. (3) Der Begriff „PZB-Überwachung“ bezeichnet den Zustand, wenn eine der in den Abschnitten 6 bis 11 beschriebenen Überwachungsfunktionen der PZB-Fahrzeugeinrichtung wirksam ist. (4) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen von Störungen an der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach Situation eine der Stellen des Eisenbahninfrastruktur- unternehmens, welche den Betrieb im zugeordneten Streckennetz koordinieren, disponieren und steuern. Die konkret zu verständigende Stelle ist in den betrieblichen Regelwerken (Richtlinienfamilie 408 u. a.) festgelegt. (5) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge erteilt. (6) Die in dieser Richtlinie enthaltenen, auf den jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-Fahrzeug- einrichtung bezogenen und in Bildgruppen zusammen- gefassten Anzeigebilder geben aus Gründen der Übersichtlichkeit vorwiegend die Darstellungsformen des lampenbasierten Leuchtmelder-Blocks und der displaybasierten Führerraumanzeige einer PZB- Fahrzeugeinrichtung ohne LZB wieder. Bei Regelungen, die nur die PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung betreffen, werden die Darstellungsformen des lampenbasierten MFA 7 und der displaybasierten Führerraumanzeige einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung wiedergegeben. Zudem sind jeweils die zugehörigen akustischen Meldungen aufgeführt. Die in den Bildgruppen enthaltenen Anzeigebilder sind schematisiert und erheben weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch korrekter Größen- und Schriftwiedergabe. Darüber hinaus können die konkreten PZB-Fahrzeug- einrichtung PZB- Überwachung Betriebsleitende Stelle Auftraggebende Stelle Darstellung von Führerraum- anzeigen und akustischen Meldungen

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 4

Gültig ab: 14.12.2025 Positionen der Leuchtmelder oder der Textmeldungen oder der konkrete Wortlaut einer Textmeldung in der Realität vom schematisierten Anzeigebild abweichen. (7) Die auf den jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungs- zustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung bezogenen Anzeigebilder veranschaulichen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur die Führerraumanzeigen bei eingestellter PZB-Zugart O, gelten aber sinngemäß auch für die PZB-Zugarten M und U. (8) Bild 1 zeigt, wie die möglichen Zustände des Leuchtmelder- Blocks in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung bezogenen Anzeigebildern veranschaulicht werden. Bild 1 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder des Leuchtmelder-Blocks

(9) Bild 2 zeigt, wie die möglichen Zustände der Leuchtmelder von displaybasierten Führerraumanzeigen in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB- Fahrzeugeinrichtung bezogenen Anzeigebildern veran- schaulicht werden. Bild 2 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder

(10) Die Nummerierung der in dieser Richtlinie enthaltenen Bildgruppen stimmt mit der Nummerierung der in den Anhängen

  • 483.0101A02 (lampenbasierte Führerraumanzeigen) und
  • 483.0101A03 (displaybasierte Führerraumanzeigen) Veran- schaulichung anhand der PZB-Zugart O Veranschau- lichungs- prinzipien für den Leucht- melder-Block Veranschau- lichungs- prinzipien für displaybasierte Führerraum- anzeigen Zuordnung der Bildgruppen

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 5

Gültig ab: 14.12.2025 enthaltenen Bildgruppen überein und ermöglicht somit die unmittelbare Zuordnung. 3 Aufgaben der PZB (1) Die PZB hat folgende Aufgaben:

  • „Bremsfahrt überwachen“
  • „Weiterfahren gegen Halt zeigende Signale überwachen“
  • „Anfahren gegen Halt zeigende Signale überwachen“ (2) Die PZB ist eine verdeckt arbeitende Zugbeeinflussung und stellt sicher, dass der Triebfahrzeugführer die mit den Signalen übermittelten Vorgaben in seinem Fahrverhalten richtig umsetzt. Die PZB soll durch Zwangsbremsungen Unfälle und Gefährdungen verhindern, wenn
  1. ein Halt zeigendes Signal,
  2. ein Vorsignal, das ein Signal mit der Bedeutung „Halt erwarten“ oder „Langsamfahrt erwarten“ zeigt,
  3. ein Überwachungssignal, welches das Signal Bü 0 zeigt,
  4. eine geschwindigkeitsbeschränkende Signalisierung bzw. eine Signalisierung, die eine Geschwindigkeits- beschränkung ankündigt,
  5. eine überwachte Geschwindigkeit, wie
  • die zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit,
  • die von der PZB-Zugart abhängige Höchstgeschwindigkeit,
  • die zulässige Geschwindigkeit bei erlaubter Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden bzw. gestörten Hauptsignal, nicht beachtet wird. Die PZB kann bei Nichtbeachten der Geschwindigkeitsvorgaben bereits bei der Annäherung an ein Signal oder an das Ziel der mit besonderem Auftrag zugelassenen Zugfahrt eine PZB-Zwangsbremsung einleiten.

Aufgaben der PZB Grundsätzliche Wirkungsweise

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 6

Gültig ab: 14.12.2025 4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen (1) Als PZB-Streckeneinrichtungen werden zusammenfassend Gleismagnete und Geschwindigkeits-Überwachungsein- richtungen bezeichnet. PZB-Streckeneinrichtungen sind an bestimmten Stellen der Strecke angeordnet und in bestimmten Betriebssituationen wirksam bzw. aktiv geschaltet, so dass die jeweils erforderliche Überwachungsfunktion streckenseitig über die induktive Kopplung von Gleis- und Fahrzeugmagnet in der PZB-Fahrzeugeinrichtung des führenden Fahrzeugs aktiviert wird (streckenseitige Beeinflussung). Wo und wann der Triebfahrzeugführer mit welcher streckenseitigen Beeinflussung rechnen muss, ist in Anhang 483.0101A01 beschrieben. (2) Zur streckenseitigen Beeinflussung werden die drei nach Nenn-Resonanzfrequenz unterschiedenen Gleismagnet- Arten GM 500 Hz, GM 1000 Hz und GM 2000 Hz eingesetzt. Ein GM 1000 Hz und ein GM 2000 Hz können physisch in einem Gehäuse vereint sein (sogenannter Doppel- Gleismagnet). Ein Doppel-Gleismagnet kann somit je nach Erfordernis entweder als GM 1000 Hz oder als GM 2000 Hz fungieren. Gleismagnete sind an der Außenseite der in Fahrtrichtung des Fahrzeugs rechten Fahrschiene des Gleises montiert. Ein Gleismagnet ist entweder ständig wirksam geschaltet oder er wird der Signalisierung entsprechend bzw. durch die Geschwindigkeits-Prüf-Einrichtung (GPE) innerhalb einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung wirksam oder unwirksam geschaltet. (3) Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung besteht aus einem Gleismagnet (GM 1000 Hz oder GM 2000 Hz; im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtung auch als „Wirkmagnet“ bezeichnet), einem Gleisschaltmagnet für die Einschaltung (GSE), einem Gleisschaltmagnet für die Ausschaltung (GSA) und der GPE als zentrale Steuereinrichtung der Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung. Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung bewirkt mittels des von ihr gesteuerten Gleismagneten eine streckenseitige Beeinflussung, wenn die vorgegebene Geschwindigkeit (Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung) innerhalb der Messstrecke überschritten wird. PZB-Strecken- einrichtungen Einbauorte und Wirksamkeit Gleismagnet- Arten Geschwindig- keits-Über- wachungsein- richtung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 7

Gültig ab: 14.12.2025 GSE und GSA einer Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtung dienen als Empfänger für die induktiven Impulse des Fahrzeugmagneten. Wird ein solcher Impuls vom GSE empfangen, verarbeitet die GPE diesen als Startsignal für die Geschwindigkeitsmessung. Empfängt der GSA einen induktiven Impuls eines Fahrzeugmagneten, verarbeitet die GPE diesen als Schaltbefehl zur Grundstellung der Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtung. GSE und GSA einer Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtung sind wie Gleismagnete an der Außenseite der in Fahrtrichtung des Fahrzeugs rechten Fahrschiene des Gleises montiert. Je nach Montagevariante der Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtung (GÜ-Montagevariante) kann der GSA entweder hinter dem Gleismagnet oder vor dem GSE angeordnet sein (Bild 3). Bild 3 Montagevarianten der Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtung

Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung ist entweder ständig aktiv geschaltet oder sie wird der Signalisierung entsprechend aktiv oder passiv geschaltet. 5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung (1) Bild 4 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den funktionalen Aufbau einer PZB-Fahrzeugeinrichtung. Aufbauschema

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 8

Gültig ab: 14.12.2025 Bild 4 Funktionales Aufbauschema einer PZB-Fahrzeugeinrichtung

(2) Die PZB-Kerneinheit ist der zentrale Rechnerkern der PZB- Fahrzeugeinrichtung. Sie überwacht kontinuierlich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und leitet eine PZB- Zwangsbremsung ein, wenn die Überwachungsge- schwindigkeit um ein durch die wirksame Überwachungs- funktion bestimmtes Maß überschritten wird. Zudem verarbeitet sie streckenseitige Beeinflussungen und führt die dementsprechenden Überwachungsfunktionen aus. PZB-Kerneinheit

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 9

Gültig ab: 14.12.2025 (3) Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl. Absatz (10)) strahlt der Fahrzeugmagnet permanent ein elektromagnetisches Wechselfeld ab, das die induktive Kopplung mit wirksam geschalteten Gleismagneten sowie die Übertragung von Schaltimpulsen zum GSE bzw. GSA einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung ermöglicht. Eine induktive Kopplung des Fahrzeug- mit einem Gleismagneten wird als streckenseitige Beeinflussung an die PZB-Kerneinheit übertragen. Je nachdem, ob das Fahrzeug nur für eine Fahrtrichtung oder beide Fahrtrichtungen als führendes Fahrzeug fungieren kann, ist es mit einem oder zwei Fahrzeugmagneten (jeweils ein Fahrzeugmagnet für jede Fahrtrichtung) ausgerüstet (vgl. Bild 4). Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl. Absatz (10)) ist immer der Fahrzeugmagnet in Fahrtrichtung rechts aktiv geschaltet. (4) Der Bremseingriff bildet die Schnittstelle der PZB- Fahrzeugeinrichtung zum Bremssystem des Fahrzeugs. Er dient der Einleitung von PZB-Zwangsbremsungen sowie der Ermittlung der Betriebsbereitschaft der PZB. (5) Eine Anzeigeeinrichtung im Führerraum (je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung lampen- oder displaybasiert) und Schallgeber für akustische Meldungen (je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung sind dies entweder Huptöne oder Sprachausgaben sowie ggf. akustische Meldungen durch eine Schnarre) informieren über die Betriebs- und Überwachungszustände der PZB- Fahrzeugeinrichtung. Die Anhänge

  • 483.0101A02 (lampenbasierte Führerraumanzeigen) und
  • 483.0101A03 (displaybasierte Führerraumanzeigen) enthalten in Bildgruppen zusammengefasste Anzeigebilder, welche die Darstellungsformen verschiedener, von Art und Ausführungsvariante der Anzeigeeinrichtung abhängiger Führerraumanzeigen wiedergeben. Zudem sind die zugehörigen akustischen Meldungen aufgeführt. Jede Bildgruppe bezieht sich auf einen bestimmten Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung. (6) Die PZB-Bedientasten Wachsamkeitstaste, Freitaste und Befehlstaste dienen der Bestätigung der Wahrnehmung und Beachtung bestimmter Signale, zum Befreien aus Fahrzeug- magnet Bremseingriff Anzeigeein- richtung und Schallgeber für akustische Meldungen PZB-Bedien- tasten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 10

Gültig ab: 14.12.2025 überwachungstechnischen Restriktionen oder der erlaubten Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen. Hinweis: Ferner kann durch Betätigung der Wachsamkeitstaste im Stillstand des Fahrzeugs für etwa 4 s ein Personalwechsel in der Fahrtenregistrierung gekennzeichnet werden. (7) Über die Dateneingabe-Schnittstelle werden die Zugdaten eingegeben. Anhand der eingegebenen Zugdaten stellt die PZB- Fahrzeugeinrichtung automatisch die passende PZB- Zugart ein. Außerdem können über die Dateneingabe-Schnittstelle weitere Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-Nummer) eingegeben werden. Die Dateneingabe erfolgt je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder über Dateneingabegeräte oder softwarebasiert und menügeführt über eines der Displays im Führerraum. Hinweis: Erfolgt die Dateneingabe über Dateneingabegerät[e], gibt es je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein zentrales Dateneingabegerät sowohl für die Eingabe der Zugdaten als auch der weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-Nummer) oder ein Dateneingabegerät nur für die Eingabe der Zugdaten und ein weiteres an der Fahrtenregistrierung nur für die Eingabe der weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-Nummer). (8) Mit Hilfe der Einrichtung für die Weg- und Geschwindigkeitserfassung ermittelt die PZB-Kerneinheit die momentane Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke. (9) Die Fahrtenregistrierung dient zum Nachweis der Betriebs- und Bedienvorgänge und registriert zu diesem Zweck fortlaufend ausgewählte Fahrdaten (z. B. Zugdaten, streckenseitige Beeinflussungen, Bedienhandlungen des Triebfahrzeugführers, Fahrtverlauf, Uhrzeit und Datum). Zudem speichert sie die weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-Nummer) sowie die Fahrzeug-Nummer. Die Fahrtenregistrierung ist in der Regel ein elektronisches Aufzeichnungsgerät. Bei älteren Bauformen der Dateneingabe- Schnittstelle Weg- und Geschwindig- keitserfassung Fahrten- registrierung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 11

Gültig ab: 14.12.2025 PZB-Fahrzeugeinrichtung kann sie auch noch als Registriergerät mit Schreibstreifen ausgeführt sein. (10) Durch Aktivieren einer für den Betrieb als führendes Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-Fahrzeugeinrichtung für diese Fahrtrichtung aktiv geschaltet und somit empfangsbereit für alle für diese Fahrtrichtung vorge- sehenen streckenseitigen Beeinflussungen gemacht (vgl. Absatz (3)). Durch Deaktivieren einer für den Betrieb als führendes Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung der Nullstellung oder der Fahrtrichtung "Rückwärts" bei einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB- Fahrzeugeinrichtung für diese Fahrtrichtung inaktiv geschaltet und kann somit keine streckenseitigen Beeinflussungen empfangen. (11) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung lässt sich mit dem PZB- Störschalter (Bezeichnung kann je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung abweichen) abschalten und somit manuell in den PZB- Störbetrieb versetzen. (12) Die manuelle Bremsüberbrückung dient dazu, den Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung im Störungsfall unterbinden zu können. Die manuelle Bremsüberbrückung ist bei PZB-Fahrzeug- einrichtungen entweder als Luftabsperrhahn oder als Schalter zur Bremsüberbrückung ausgeführt. (13) Mit dem PZB-Hauptschalter lässt sich die PZB- Fahrzeugeinrichtung ein- oder ausschalten (Unterbrechung der Stromversorgung). Bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtungen ist der PZB- Hauptschalter identisch mit dem LZB-Hauptschalter. 6 Geschwindigkeitsüberwachung bei unbeeinflusster Fahrt (1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit der eingestellten PZB-Zugart, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei unbeeinflusster Fahrt eine Überwachungsgeschwindigkeit von v Fz plus 5 km/h wirksam. Andernfalls ist bei unbeeinflusster Fahrt eine von der Höchstgeschwindigkeit der eingestellten PZB-Zugart abhängende Überwachungsgeschwindigkeit von Fahrtrichtungs- schaltung PZB-Stör- schalter Manuelle Bremsüber- brückung PZB- Hauptschalter Überwachungs- geschwindigkeit

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 12

Gültig ab: 14.12.2025

  • 165 km/h in der oberen PZB-Zugart (PZB-Zugart O),
  • 125 km/h in der mittleren PZB-Zugart (PZB-Zugart M),
  • 105 km/h in der unteren PZB-Zugart (PZB-Zugart U) wirksam. (2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 1 im Führerraum angezeigt. Bildgruppe 1 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit bei unbeeinflusster Fahrt Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Schnarre intervallweise

(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung (vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-Fahrzeug- einrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die PZB- Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 2 im Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der Überschreitung Weitere
Geschwindig- keitserhöhung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 13

Gültig ab: 14.12.2025 PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. Bildgruppe 2 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit bei unbeeinflusster Fahrt Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung (siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung (siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung der PZB-Zwangsbremsung wechseln die Führerraum- anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 3.

Unterschreitung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 14

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 3 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm (1) Die streckenseitige Beeinflussung durch einen GM 1000 Hz (1000-Hz-Beeinflussung) aktiviert in der PZB- Fahrzeugeinrichtung eine 1000-Hz-Überwachung. Eine 1000-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von 1250 m aktiv und von mindestens 700 m wirksam. Unmittelbar nach der Aktivierung prüft die 1000-Hz- Überwachung die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers. Zudem ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine der eingestellten PZB-Zugart entsprechende Überwachungs- geschwindigkeit wirksam. Die Überwachungsgeschwindig- keit ist abhängig von der verstrichenen Zeit sowie der zurückgelegten Wegstrecke. In Bild 5 ist der PZB-Zugart-, zeit- und wegabhängige Ablauf einer 1000-Hz- Überwachung dargestellt. 1000-Hz- Beeinflussung 1000-Hz- Überwachung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 15

Gültig ab: 14.12.2025 Bild 5 Ablauf 1000-Hz-Überwachung und restriktive 1000-Hz-Überwachung

(2) Nach Aktivierung einer 1000-Hz-Überwachung hat der Triebfahrzeugführer 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen. Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. Nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame 1000-Hz- Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im Führerraum an.

Wachsamkeits- prüfung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 16

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 4 Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeitstaste nicht spätestens 4 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung betätigt, leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB- Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein und zeigt dies gemäß Bildgruppe 5 im Führerraum an.

Wachsamkeit nicht zeitgerecht bestätigt

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 17

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 5 PZB-Zwangsbremsung nach 1000-Hz-Beeinflussung bei nicht zeitgerecht betätigter Wachsamkeitstaste Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

(3) Bis 2,5 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 5):

  • PZB-Zugart O: 165 km/h
  • PZB-Zugart M: 125 km/h
  • PZB-Zugart U: 105 km/h (4) Nach Ablauf von 2,5 s ist im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung je nach eingestellter PZB- Zugart eine der folgenden Überwachungsgeschwindig- keiten wirksam (Bild 5):
  • PZB-Zugart O:
    nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 23 s von 165 km/h auf 85 km/h fallend, danach konstant 85 km/h Überwachungs- geschwindigkeit bis 2,5 s nach 1000-Hz- Beeinflussung Überwachungs- geschwindigkeit im Bereich bis 700 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 18

Gültig ab: 14.12.2025

  • PZB-Zugart M:
    nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 29 s von 125 km/h auf 70 km/h fallend, danach konstant 70 km/h
  • PZB-Zugart U:
    nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 38 s von 105 km/h auf 55 km/h fallend, danach konstant 55 km/h In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im Führerraum an. Bildgruppe 4 Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 19

Gültig ab: 14.12.2025 (5) Im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart und bei nicht erfolgter Befreiung eine der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 5):

  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 6 im Führerraum an. Bildgruppe 6 Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

(6) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung schaltet eine wirksame 1000-Hz-Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz- Überwachung um, wenn das Fahrzeug mindestens 15 s lang die Umschaltgeschwindigkeit (v um) von 10 km/h (Bild 5) unterschritten bzw. angehalten hat und vorher schneller als 10 km/h gefahren ist. Überwachungs- geschwindigkeit im Bereich 700 bis 1250 m nach 1000-Hz- Beeinflussung Umschaltung zu restriktiver 1000-Hz- Überwachung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 20

Gültig ab: 14.12.2025 (7) Bei einer restriktiven 1000-Hz-Überwachung ist unabhängig von der eingestellten PZB-Zugart durchgehend eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam (Bild 5). Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß Bildgruppe 7 und im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung gemäß Bildgruppe 8 im Führerraum an. Bildgruppe 7 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Restriktive 1000-Hz- Überwachung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 21

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

(8) Gleichzeitig mit dem Aktivschalten der PZB-Fahrzeugein- richtung wird das Startprogramm aktiviert (Bild 6). Das Startprogramm ist über eine Wegstrecke von 550 m aktiv. Bei nicht erfolgter Befreiung ist es analog zur restriktiven 1000-Hz-Überwachung durchgehend mit einer Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam (Bild 6). Startprogramm

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 22

Gültig ab: 14.12.2025 Bild 6 Ablauf Startprogramm

Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des Startprogramms ab einer Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 9 im Führerraum an.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 23

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 9 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

(9) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangs- bremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB- Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 10 im Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.

Geschwindig- keitsüber- schreitung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 24

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 10 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit während einer 1000-Hz- Überwachung, restriktiven 1000-Hz-Überwachung oder im Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

(10) Für den Triebfahrzeugführer besteht technisch die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste

  • aus dem Startprogramm zu befreien (vgl. Bild 6).
  • im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung aus der 1000-Hz-Überwachung zu befreien (vgl. Bild 5).
  • im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung aus der restriktiven 1000-Hz- Überwachung zu befreien (vgl. Bild 5). Hinweis: In welchen Betriebssituationen der Triebfahrzeugführer von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen hat, ist in Abschnitt 13 Absätze (8) und (14) vorgegeben. Technische Möglichkeit zur Befreiung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 25

Gültig ab: 14.12.2025 Nach der Befreiung ist die jeweilige Überwachungsfunktion unwirksam. Sie bleibt aber so lange aktiv, bis die Wegstrecke von 550 m ab der Aktivierung des Startprogramms bzw. von 1250 m ab der 1000-Hz- Beeinflussung zurückgelegt worden ist. Nach erfolgter Befreiung wechseln die Führerraum- anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 11. Bildgruppe 11 1000-Hz-Überwachung, restriktive 1000-Hz- Überwachung oder Startprogramm unwirksam nach Befreiung mittels Betätigung der Freitaste Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

8 500-Hz-Überwachung (1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen GM 500 Hz (500-Hz-Beeinflussung) wird in der PZB- Fahrzeugeinrichtung eine 500-Hz-Überwachung aktiviert. Eine 500-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von 250 m aktiv und wirksam. Für die Dauer ihrer Wirksamkeit ist eine der eingestellten PZB-Zugart entsprechende Überwachungsgeschwindigkeit wirksam. Die Über- 500-Hz- Beeinflussung 500-Hz- Überwachung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 26

Gültig ab: 14.12.2025 wachungsgeschwindigkeit ist abhängig von der zurückgelegten Wegstrecke. In Bild 7 ist der PZB-Zugart- und wegabhängige Ablauf einer 500-Hz-Überwachung dargestellt. Bild 7 Ablauf 500-Hz-Überwachung

Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame 500-Hz- Überwachung gemäß Bildgruppe 12 im Führerraum an.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 27

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 12 Wirksame 500-Hz-Überwachung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

(2) Im Bereich bis 153 m ab dem Ort der 500-Hz-Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 7):

  • PZB-Zugart O: von 65 km/h auf 45 km/h fallend
  • PZB-Zugart M: von 50 km/h auf 35 km/h fallend
  • PZB-Zugart U: von 40 km/h auf 25 km/h fallend Im Bereich 153 bis 250 m ab dem Ort der 500-Hz- Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 7):
  • PZB-Zugart O: 45 km/h
  • PZB-Zugart M: 35 km/h
  • PZB-Zugart U: 25 km/h (3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung schaltet eine wirksame 500-Hz-Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz- Überwachungs- geschwindig- keiten während der 500-Hz- Überwachung Restriktive
    500-Hz- Überwachung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 28

Gültig ab: 14.12.2025 Überwachung um, wenn das Fahrzeug mindestens 15 s lang die vum unterschritten bzw. angehalten hat. In PZB-Zugart O wird die v um nach der 500-Hz- Beeinflussung innerhalb von 153 m linear von 30 km/h auf 10 km/h abgesenkt (Bild 8). In PZB-Zugart M oder U beträgt die v um konstant 10 km/h (Bild 8). Wenn die restriktive 500-Hz-Überwachung im Bereich von 0 bis 100 m nach der 500-Hz-Beeinflussung wirksam geworden ist, wird sie beendet, nachdem eine Wegstrecke von 200 m nach der 500-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden ist (Bild 8; kurze Überwachung). Wenn die restriktive 500-Hz-Überwachung im Bereich von mehr als 100 m nach der 500-Hz-Beeinflussung wirksam geworden ist, wird sie beendet, nachdem eine Wegstrecke von 250 m nach der 500-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden ist (Bild 8; lange Überwachung). Bild 8 Ablauf restriktive 500-Hz-Überwachung

Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 13 im Führerraum an.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 29

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 13 Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Bei Beendigung einer restriktiven 500-Hz-Überwachung ertönt für die Dauer von 1 s je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder die Hupe oder eine Sprachausgabe. (4) Im Bereich bis 153 m ab dem Ort der 500-Hz-Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 8):

  • PZB-Zugart O: von 45 km/h auf 25 km/h fallend
  • PZB-Zugart M: 25 km/h
  • PZB-Zugart U: 25 km/h Im Bereich 153 bis 200 (kurze Überwachung) bzw. 250 m (lange Überwachung) ab dem Ort der 500-Hz- Beeinflussung ist unabhängig von der eingestellten PZB- Zugart die konstante Überwachungsgeschwindigkeit von 25 km/h wirksam (Bild 8). Überwachungs- geschwindig- keiten während der restriktiven 500-Hz- Überwachung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 30

Gültig ab: 14.12.2025 (5) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB- Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 14 im Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. Bildgruppe 14 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit während einer 500-Hz- Überwachung oder restriktiven 500-Hz-Überwachung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

9 2000-Hz-Beeinflussung (1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen GM 2000 Hz (2000-Hz-Beeinflussung) leitet die PZB- Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 15 im Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB- Geschwindig- keitsüber- schreitung PZB-Zwangs- bremsung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 31

Gültig ab: 14.12.2025 Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. Bildgruppe 15 PZB-Zwangsbremsung nach 2000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

(2) Bei Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem GM 2000 Hz erfolgt nach der 2000-Hz-Beeinflussung keine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs. Stattdessen ist unabhängig von der eingestellten PZB- Zugart eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam, solange die Befehlstaste betätigt wird. Die wirksame Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem GM 2000 Hz wird gemäß Bildgruppe 16 im Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.

Betätigung der Befehlstaste

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 32

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 16 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB- Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 17 im Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 33

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 17 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit während betätigter Befehlstaste nach 2000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven Überwachungsfunktionen (1) Aktiviert die PZB-Fahrzeugeinrichtung infolge einer streckenseitigen Beeinflussung eine Überwachungs- funktion und sind zum selben Zeitpunkt bereits andere Überwachungsfunktionen aktiv, kommt es zur Überlagerung dieser Überwachungsfunktionen. Wirksam ist hierbei immer diejenige Überwachungsfunktion mit der niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit. Grundprinzip

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 34

Gültig ab: 14.12.2025 (2) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz- Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:

  1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite 1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz- Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m. Die zweite 1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
  2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)). a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits- taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 18.

1000-Hz- Beeinflussung während
1000-Hz- Überwachung im Bereich bis 700 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 35

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 18 Wirksame erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver zweiter 1000-Hz- Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits- taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB- Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet beide 1000-Hz-Überwachungen anschließend zu restriktiven 1000-Hz-Überwachungen um (vgl. Abschnitt 7 Absatz (6)). Der weitere Ablauf ist in diesem Fall identisch mit Absatz (4) Nummern 3 bis 4 3. Die erste 1000-Hz-Überwachung wird unwirksam, nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz- Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist. Im selben Moment wird die

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 36

Gültig ab: 14.12.2025 zweite 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-Zugart mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:

  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksam gewordene zweite 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 19 im Führerraum an. Bildgruppe 19 Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver erster 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

  1. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 1250 m

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 37

Gültig ab: 14.12.2025 ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden ist. 5. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich, nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz- Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist. (3) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz- Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz- Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:

  1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite 1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz- Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m. Die zweite 1000-Hz-Überwachung ist je nach eingestellter PZB-Zugart sofort mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h Wenn die erste 1000-Hz-Überwachung vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus der ersten 1000-Hz-Überwachung befreit), wird diese im selben Moment unwirksam.
  1. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits- taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)). a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits- taste wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 19.

1000-Hz- Beeinflussung während
1000-Hz- Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 38

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 19 Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver erster 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits- taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB- Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die zweite 1000-Hz-Überwachung anschließend zu einer restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl. Abschnitt 7 Absatz (6)). 3. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 1250 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden ist.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 39

Gültig ab: 14.12.2025 4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich, nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz- Überwachung bzw. restriktive 1000-Hz-Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist. (4) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz- Beeinflussung aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:

  1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz- Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz- Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m. Die 1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
  2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits- taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)). a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits- taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 20.

1000-Hz- Beeinflussung während restriktiver 1000-Hz- Überwachung im Bereich bis 700 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 40

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 20 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz- Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits- taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB- Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz- Überwachung anschließend zu einer zweiten restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl. Abschnitt 7 Absatz (6)). 3. Nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz- Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m zurückgelegt worden ist, wird die restriktive 1000-Hz- Überwachung beendet. Im selben Moment wird die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB- Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge- schwindigkeiten wirksam:

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 41

Gültig ab: 14.12.2025

  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h Im Fall von Nummer 2 Buchstabe b) wird hingegen die zweite restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam.
  1. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich, nachdem ab dem Ort der für die 1000-Hz- Überwachung bzw. zweite restriktive 1000-Hz- Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist. (5) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz- Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz- Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
  2. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz- Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz- Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m. a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus der restriktiven 1000-Hz- Überwachung befreit), ist die 1000-Hz- Überwachung zunächst unwirksam. b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung vorher schon unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreit), wird die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-Zugart sofort mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h
  1. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)). a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung 1000-Hz- Beeinflussung während restriktiver 1000-Hz- Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 42

Gültig ab: 14.12.2025 der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß Bildgruppe 20. Bildgruppe 20 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz- Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß Bildgruppe 21.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 43

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 21 Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz- Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits- taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB- Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz- Überwachung anschließend zu einer zweiten restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl. Abschnitt 7 Absatz (6)). 3. Die restriktive 1000-Hz-Überwachung wird beendet, nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz- Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m zurückgelegt worden ist.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 44

Gültig ab: 14.12.2025 Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wird die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB- Zugart erst in diesem Moment mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:

  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h
  1. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. zweiten restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab dem Ort der für die 1000-Hz- Überwachung bzw. zweite restriktive 1000-Hz- Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist. (6) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
  2. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz- Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz- Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m. a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus dem Startprogramm befreit), ist die 1000-Hz- Überwachung zunächst unwirksam. b) Wenn das Startprogramm vorher schon unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich aus dem Startprogramm befreit), wird die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB- Zugart sofort mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h
  1. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)). a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß Bildgruppe 22. 1000-Hz- Beeinflussung während
    Startprogramm

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 45

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 22 Wirksames Startprogramm während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß Bildgruppe 23.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 46

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 23 Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund aktivem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits- taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB- Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz- Überwachung anschließend zu einer restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl. Abschnitt 7 Absatz (6)). 3. Das Startprogramm wird beendet, nachdem ab der Aktivierung eine Wegstrecke von 550 m zurückgelegt worden ist. Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wird die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB- Zugart erst in diesem Moment mit einer der folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 47

Gültig ab: 14.12.2025

  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h
  1. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist. (7) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
  2. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz- Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8). Die 1000-Hz-Überwachung wird im selben Moment unwirksam. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 24 im Führerraum an.

500-Hz- Beeinflussung während 1000-Hz- Überwachung im Bereich bis 700 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 48

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 24 Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

  1. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte 1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
  2. Bei Beendigung der a) 500-Hz-Überwachung wird die noch aktive 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB- Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge- schwindigkeiten wieder wirksam:
  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h b) zwischenzeitlich zu einer restriktiven 500-Hz- Überwachung umgeschalteten 500-Hz- Überwachung (vgl. Abschnitt 8 Absatz (3)) wird eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 49

Gültig ab: 14.12.2025 Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam. Hinweis: Bei Umschaltung einer 500-Hz- Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz- Überwachung wird eine überlagerte 1000-Hz- Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz- Überwachung umgeschaltet. 4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist. (8) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:

  1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz- Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (1)). a) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wird diese im selben Moment unwirksam. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 24 im Führerraum an.

500-Hz- Beeinflussung während
1000-Hz- Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 50

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 24 Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

b) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher schon unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte Befreiung und leitet sofort eine PZB- Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Anschließend schaltet die PZB- Fahrzeugeinrichtung die 500-Hz-Überwachung zu einer kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung um (Abschnitt 8 Absatz (3)). Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB- Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und nach dem Lösen der PZB-Zwangsbremsung die wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 51

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 25 PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz- Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 52

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 26 Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung entweder nach unberechtigter Befreiung oder während gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz- Überwachung bzw. aktivem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

  1. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte 1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
  2. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht zurückgelegt worden, wird bei Beendigung der a) 500-Hz-Überwachung die noch aktive 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB- Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge- schwindigkeiten wieder wirksam:
  • PZB-Zugart O: 85 km/h
  • PZB-Zugart M: 70 km/h
  • PZB-Zugart U: 55 km/h

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 53

Gültig ab: 14.12.2025 b) zwischenzeitlich zu einer restriktiven 500-Hz- Überwachung umgeschalteten 500-Hz- Überwachung (im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) oder nach Abschnitt 8 Absatz (3)) wird eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam. Hinweis: Bei Umschaltung einer 500-Hz- Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz- Überwachung wird eine überlagerte 1000-Hz- Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz- Überwachung umgeschaltet. 4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien. (9) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 500-Hz- Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:

  1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)). Die restriktive 1000-Hz-Überwachung wird im selben Moment unwirksam. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an.

500-Hz- Beeinflussung während restriktiver 1000-Hz- Überwachung im Bereich bis 700 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 54

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 26 Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung entweder nach unberechtigter Befreiung oder während gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz- Überwachung bzw. aktivem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

  1. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
  2. Bei Beendigung der kurzen restriktiven 500-Hz- Überwachung wird die noch aktive restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer Über- wachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam.
  3. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus der wirksamen restriktiven 1000-Hz- Überwachung zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 55

Gültig ab: 14.12.2025 (10) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:

  1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)). a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus der restriktiven 1000-Hz- Überwachung befreit), wird diese im selben Moment unwirksam. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an. Bildgruppe 26 Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung entweder nach unberechtigter Befreiung oder während gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz- Überwachung bzw. aktivem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine 500-Hz- Beeinflussung während restriktiver 1000-Hz- Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m nach 1000-Hz- Beeinflussung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 56

Gültig ab: 14.12.2025

b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung vorher schon unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte Befreiung und leitet sofort eine PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB- Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und die danach wirksame kurze restriktive 500-Hz- Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an. Bildgruppe 25 PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz- Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 57

Gültig ab: 14.12.2025 2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung zurückgelegt worden sind. 3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht zurückgelegt worden, wird die noch aktive restriktive 1000-Hz-Überwachung bei Beendigung der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung mit einer Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wieder wirksam. 4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien. (11) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:

  1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)). a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus dem Startprogramm befreit), wird es im selben Moment unwirksam. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an.

500-Hz- Beeinflussung während
Startprogramm

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 58

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 26 Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung entweder nach unberechtigter Befreiung oder während gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz- Überwachung bzw. aktivem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

b) Wenn das Startprogramm vorher schon unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich aus dem Startprogramm befreit), wertet die PZB- Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte Befreiung und leitet sofort eine PZB- Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die die PZB- Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und die danach wirksame kurze restriktive 500-Hz- Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 59

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 25 PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz- Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

  1. Das von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung überlagerte Starprogramm bleibt so lange aktiv, bis 550 m ab der Aktivierung zurückgelegt worden sind.
  2. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht zurückgelegt worden, wird das noch aktive Startprogramm bei Beendigung der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung mit einer Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wieder wirksam.
  3. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus dem Startprogramm zu befreien.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 60

Gültig ab: 14.12.2025 (12) Eine 500-Hz-Beeinflussung während einer aktiven und wirksamen 500-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz- Überwachung wird durch die PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht verarbeitet. (13) Sind ab dem Zeitpunkt einer 2000-Hz-Beeinflussung für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste weitere Überwachungsfunktionen aktiv, ist die Überwachungs- funktion mit der niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit wirksam. Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem GM 2000 Hz

  • bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß Bildgruppe 27,

500-Hz- Beeinflussung bei 500-Hz- Überwachung 2000-Hz- Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste während andere Überwachungs- funktion wirksam

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 61

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 27 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

  • bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung gemäß Bildgruppe 28,

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 62

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 28 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

  • bei überlagerter restriktiver 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung gemäß Bildgruppe 29,

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 63

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 29 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste und gleichzeitig aktiver restriktiver 1000-Hz- Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

  • bei überlagerter restriktiver 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz- Beeinflussung oder überlagertem Startprogramm gemäß Bildgruppe 30,

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 64

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 30 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste und gleichzeitig aktiver restriktiver 1000-Hz- Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung bzw. aktivem Startprogramm Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

  • bei überlagerter 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 31 bzw.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 65

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 31 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste und gleichzeitig aktiver 500-Hz-Überwachung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

  • bei überlagerter restriktiver 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 32

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 66

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 32 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste und gleichzeitig wirksamer restriktiver 500-Hz- Überwachung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

im Führerraum an und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. 11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB- Störbetrieb (1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit im PZB- Störbetrieb, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung eine Überwachungsgeschwindigkeit von v Fz plus 5 km/h wirksam. Andernfalls ist im PZB-Störbetrieb eine Überwachungsgeschwindigkeit von 55 km/h wirksam.

Überwachungs- geschwindigkeit

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 67

Gültig ab: 14.12.2025 Hinweise: Bei älteren Bauformen von PZB-Fahrzeugeinrichtungen bzw. nicht mit entsprechend aktualisierter Betriebsprogramm-Software betriebenen PZB- Fahrzeugeinrichtungen ist im PZB-Störbetrieb eine Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam. Generell gilt, dass ein signalgeführter Zug bei nicht wirksamer PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb höchstens 50 km/h fahren darf. (2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 33 im Führerraum angezeigt.

Überschreitung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 68

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 33 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Schnarre intervallweise

(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung (vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB- Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 34 im Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.

Weitere Geschwindig- keitserhöhung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 69

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 34 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: Hupe Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe

(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung (siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung (siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung der PZB-Zwangsbremsung wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 35.

Unterschreitung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 70

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 35 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem PZB-Störschalter Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

12 Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (1) Der Triebfahrzeugführer muss im führenden Führerraum vor der ersten Zugfahrt

  • unter Überwachung der PZB nach Übernahme des Fahrzeugs und
  • unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum- bzw. Fahrtrichtungswechsel Zugfahrten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 71

Gültig ab: 14.12.2025 im Stillstand des Zuges die Betriebsbereitschaft der PZB- Fahrzeugeinrichtung gemäß Absatz (4) prüfen. (2) Der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB- Fahrzeugeinrichtung ist regelmäßig durchzuführen. (3) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung darf der Prüflauf zur Funktionsprüfung nicht während der LZB-Führung durchgeführt werden. (4) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung des Fahrzeugs ist betriebsbereit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist aktiv geschaltet.
  • Die eingestellte und von der PZB- Fahrzeugeinrichtung im Führerraum angezeigte PZB- Zugart entspricht den gültigen Zugdaten. Bei einem Personalwechsel darf der übernehmende Triebfahrzeugführer davon ausgehen, dass die angezeigte PZB-Zugart den gültigen Zugdaten entspricht, wenn er
  • vom übergebenden Triebfahrzeugführer keine gegenteilige Information erhalten hat und
  • feststellen konnte, dass die PZB-Fahrzeugein- richtung aktiv geschaltet ist.
  • Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung gilt zusätzlich:
  • Die in der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Zugdaten stimmen mit den gültigen überein.
  • Die PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Betriebsbereitschaft der LZB im Führerraum an (Dauerlicht des blauen Leuchtmelders „B“). Sind eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, muss der Triebfahrzeugführer die Betriebsbereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung herstellen. (5) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB- Fahrzeugeinrichtung aktiv, indem er im Stillstand des Fahrzeugs eine für den Betrieb als führendes Fahrzeug geeignete Fahrtrichtung aktiviert (z. B. durch Einstellung der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter). Funktions- prüfung Funktions- prüfung bei LZB-Führung Betriebs- bereitschaft prüfen Aktivschalten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 72

Gültig ab: 14.12.2025 (6) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist, müssen einem der folgenden Zustände entsprechende Führerraumanzeigen zu sehen sein:

  • Wenn keine durch streckenseitige Beeinflussung aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist und die PZB-Fahrzeugeinrichtung keine Zugdaten gespeichert hat, fordert sie den Triebfahrzeugführer mit Führerraumanzeigen gemäß Bildgruppe 36 zur Eingabe der Zugdaten auf. Bildgruppe 36 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
    Aufforderung zur Zugdateneingabe Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

  • Wenn keine durch streckenseitige Beeinflussung aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist und die PZB-Fahrzeugeinrichtung noch Zugdaten gespeichert hat, zeigt sie die eingestellte PZB-Zugart gemäß Bildgruppe 37 an.

Führerraum- anzeigen bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeug- einrichtung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 73

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 37 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
noch gespeicherte Zugdaten wirksam Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

  • Wenn eine durch streckenseitige Beeinflussung aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist, zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung diese im Führerraum an (siehe Abschnitte 7 bis 10). (7) Wenn keine der in Absatz (6) beschriebenen Führerraum- anzeigen zu sehen sind, muss der Triebfahrzeugführer das Zutreffen der folgenden Bedingungen überprüfen:
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung eingeschaltet
  • PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
  • nur bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung: LZB nicht mit LZB-Störschalter abgeschaltet
  • manuelle Bremsüberbrückung unwirksam
  • Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und Bremseingriff nicht wirksam Unregelmäßig- keiten nach dem Aktivschalten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 74

Gültig ab: 14.12.2025

  • bei Fahrzeugen, bei denen der Bremseingriff primär über die Hauptluftleitung erfolgt, muss zudem folgende Bedingung erfüllt sein: Hauptluftleitungs-Druck größer als 3,0 bar Sind eine oder mehrere der oben aufgeführten Bedingungen nicht gegeben, muss der Triebfahrzeugführer diese herstellen. Ist ihm dies wegen einer technischen Unregelmäßigkeit bzw. Störung nicht möglich, muss er nach Abschnitt 15 verfahren. (8) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-Fahrzeugein- richtung ein, indem er im Stillstand des Fahrzeugs den PZB-Hauptschalter in die Schaltstellung „EIN“ bringt. (9) Wenn ihn die aktiv geschaltete PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Führerraumanzeigen gemäß Bildgruppe 36 dazu auffordert, muss der Triebfahrzeugführer grundsätzlich die gültigen Zugdaten an der Dateneingabe-Schnittstelle eingeben. Bildgruppe 36 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
    Aufforderung zur Zugdateneingabe Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Einschalten Grundsätzliche Pflicht zur Zugdaten- eingabe

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 75

Gültig ab: 14.12.2025 Der Triebfahrzeugführer darf auf die Eingabe der gültigen Zugdaten verzichten, wenn die bevorstehenden Zugfahrten gemäß Absatz (10) mit den PZB-Ersatzdaten begonnen werden sollen. Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht eingeben, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren. (10) Wenn es bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB nach den Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens für den Fall kurzer Aufenthalts- bzw. Wendezeiten zugelassen ist und die auf Grundlage der PZB-Ersatzdaten von der PZB-Fahrzeugeinrichtung eingestellte PZB-Zugart den gültigen Zugdaten entspricht, darf der Triebfahrzeugführer zunächst auf die Eingabe der gültigen Zugdaten verzichten und die Zugfahrten abweichend von Absatz (9) mit PZB-Ersatzdaten beginnen. Ist dies nicht der Fall, muss der Triebfahrzeugführer die gültigen Zugdaten vor Beginn der Zugfahrten an der Dateneingabe- Schnittstelle eingeben. Werden die Zugfahrten mit PZB-Ersatzdaten begonnen, muss der Triebfahrzeugführer die Eingabe der gültigen Zugdaten beim nächsten Halt des Zuges mit dafür ausreichender Aufenthaltszeit nachholen. (11) Wenn der Triebfahrzeugführer bei einer PZB/LZB- Fahrzeugeinrichtung, welche

  • noch Zugdaten gespeichert hat und
  • nach dem Aktivschalten dementsprechend bereits eine eingestellte PZB-Zugart gemäß Bildgruppe 37 im Führerraum anzeigt, muss er die von der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung gespeicherten Zugdaten kontrollieren und von den gültigen Zugdaten abweichende Einstellwerte an der Dateneingabe- Schnittstelle korrigieren.

Kurze Aufent- halts-/Wende- zeiten Kontrolle der Zugdaten bei PZB/LZB- Fahrzeug- einrichtung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 76

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 37 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
noch gespeicherte Zugdaten wirksam Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit MFA 7

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Textmeldungen

Akustische Meldung: keine

Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht kontrollieren bzw. korrigieren, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren. (12) Die gültigen Zugdaten setzen sich aus den gültigen Einstellwerten für

  • die Bremsart (BRA) und
  • die Bremshundertstel (BRH) zusammen. Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung sind zusätzlich noch
  • die Zuglänge (ZL) und
  • die maximal zulässige Geschwindigkeit des Zuges (VMZ) Bestandteile der Zugdaten. (13) Die gültigen Einstellwerte BRA und BRH muss der Triebfahrzeugführer auf Grundlage Gültige Zugdaten Einstellwerte BRA und BRH

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 77

Gültig ab: 14.12.2025

  • der betrieblichen Angaben über die Bremsstellung und die vorhandenen Bremshundertstel (Brh) des Zuges in Verbindung mit
  • der je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung für das führende Fahrzeug zutreffenden PZB-Einstelltabelle (siehe Anhang 483.0101A04), wenn das Eisenbahn- verkehrsunternehmen nichts anderes vorgegeben hat, bzw. der für das führende Fahrzeug gültigen LZB- Einstelltabelle bei einer PZB/LZB- Fahrzeugeinrichtung bestimmen. (14) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung muss der Triebfahrzeugführer die Zuglänge in Meter aufgerundet auf das nächsthöhere Vielfache von Zehn als gültigen Einstellwert ZL verwenden. Beispiel: Bei einer Zuglänge von 112 m ist der Wert 120 m als Einstellwert ZL bei der Zugdateneingabe zu verwenden. Hinweis: Die Zuglänge ergibt sich aus der Wagenzuglänge zuzüglich der Summe der Längen aller arbeitenden Triebfahrzeuge. (15) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung muss der Triebfahrzeugführer den gültigen Einstellwert VMZ wie folgt bestimmen:
  1. Ermittlung der kleinsten der nachfolgend aufgeführten Geschwindigkeiten:
  • größte zulässige Geschwindigkeit im Fahrplan
  • zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs
  • zulässige Geschwindigkeit des Wagenzuges
  1. Ggf. Reduzierung der nach 1. ermittelten Geschwindigkeit gemäß den Vorgaben der für das führende Fahrzeug gültigen LZB-Einstelltabelle. (16) Die eingegebenen Einstellwerte der gültigen Zugdaten werden jeweils an der Dateneingabe-Schnittstelle zur Kontrolle angezeigt. Wenn die eingegebenen Zugdaten den gültigen entsprechen, muss der Triebfahrzeugführer seine Eingabe quittieren. Nach dem Quittieren übernimmt die PZB- Fahrzeugeinrichtung die eingegebenen Einstellwerte und prüft sie automatisch auf Plausibilität. Danach zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die übernommenen Zugdaten zur Kontrolle an. Einstellwert ZL Einstellwert VMZ Quittierung der eingegebenen
    Zugdaten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 78

Gültig ab: 14.12.2025 Wurden unplausible Einstellwerte eingegeben, weist die PZB-Fahrzeugeinrichtung je nach Bauform und Ausführungsvariante entweder die gesamte Zugdateneingabe ab oder sie korrigiert die eingegebenen Einstellwerte automatisch auf den jeweils naheliegendsten plausiblen Einstellwert. Bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung, bei der die Eingabe der Zugdaten über ein Display im Führerraum erfolgt, muss der Triebfahrzeugführer die von der PZB-Fahrzeugeinrichtung übernommenen und zur Kontrolle angezeigten Zugdaten mit den ursprünglich von ihm eingegebenen Einstellwerten vergleichen und bei Übereinstimmung durch Betätigen der Wachsamkeitstaste bestätigen. (17) Nachdem die PZB-Fahrzeugeinrichtung die Zugdaten übernommen hat, stellt sie automatisch die passende PZB- Zugart ein. Der Triebfahrzeugführer muss prüfen, ob die PZB- Fahrzeugeinrichtung hiernach die den eingegebenen Zugdaten entsprechende PZB-Zugart im Führerraum anzeigt (vgl. Bildgruppe 38).

Einstellung der PZB-Zugart

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 79

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 38 Zugdaten eingegeben und PZB-Zugart eingestellt Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Hinweis: Ist der eingegebene Einstellwert BRH kleiner als 60, wird bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung nach Übernahme der eingegebenen Zugdaten die LZB- Betriebssperre wirksam, d. h. eine Fahrt unter LZB-Führung ist dann nicht möglich. (18) Werden trotz Aufforderung zur Zugdateneingabe (vgl. Absatz (9)) keine oder nicht plausible Zugdaten eingegeben, stellt die PZB-Fahrzeugeinrichtung automatisch die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB- Fahrzeugeinrichtung die Grunddaten als Zugdaten ein. Hinweise: Je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB- Fahrzeugeinrichtung führt die Eingabe unplausibler Zugdaten nicht zur Einstellung der PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung der Grunddaten, sondern zu einer automatischen Korrektur der Einstellwerte auf den jeweils naheliegendsten plausiblen Einstellwert. LZB- Betriebssperre Einstellung der PZB- Ersatzdaten bzw. der Grunddaten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 80

Gültig ab: 14.12.2025 Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ist bei einer Fahrt mit Grunddaten eine Aufnahme in die LZB-Führung nicht möglich. Die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeug- einrichtung die in der für das führende Fahrzeug gültigen LZB-Einstelltabelle aufgeführten Grunddaten sind in der PZB-Fahrzeugeinrichtung fest hinterlegt und durch den Triebfahrzeugführer nicht veränderbar. Die Wirksamkeit der PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung der Grunddaten zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung gemäß Bildgruppe 39 im Führerraum an. Bildgruppe 39 PZB-Ersatzdaten bzw. Grunddaten wirksam Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB ist eine Zugfahrt mit den PZB-Ersatzdaten nur gemäß Absatz (10) oder Abschnitt 15 zulässig. Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ist eine Zugfahrt mit den Grunddaten nur gemäß Abschnitt 15 zulässig.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 81

Gültig ab: 14.12.2025 (19) Eine Zugfahrt mit Ersatzzugdaten ist bei einer PZB/LZB- Fahrzeugeinrichtung nur gemäß Abschnitt 15 zulässig. Wurden bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung die Ersatzzugdaten aktiviert, zeigt die PZB/LZB- Fahrzeugeinrichtung dies gemäß Bildgruppe 40 im Führerraum an. Bildgruppe 40 Ersatzzugdaten wirksam Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit MFA 7

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Textmeldungen

Akustische Meldung: keine

(20) Ändern sich die gültigen Zugdaten während einer Zugfahrt, muss der Triebfahrzeugführer anhalten und die geänderten gültigen Zugdaten vor der Weiterfahrt an der Dateneingabe- Schnittstelle eingeben, wenn das Eisenbahnverkehrs- unternehmen es nicht anders vorgegeben hat. (21) Kann bei einem Personalwechsel während einer Zugfahrt der übernehmende Triebfahrzeugführer nicht davon ausgehen, dass die angezeigte PZB-Zugart den gültigen Zugdaten entspricht, und die Zeit des Haltes vor der Weiterfahrt reicht zur Prüfung der Betriebsbereitschaft gemäß Absatz (4) nicht aus, darf er sich zunächst darauf beschränken, die Aktivschaltung der PZB- Einstellung von Ersatzzugdaten Änderung der Zugdaten während einer Zugfahrt Zeitmangel bei Personal- wechsel

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 82

Gültig ab: 14.12.2025 Fahrzeugeinrichtung zu überprüfen und die Zugfahrt anschließend fortsetzen. Beim nächsten Halt des Zuges mit dafür ausreichender Aufenthaltszeit muss der Triebfahrzeugführer die gültigen Zugdaten an der Dateneingabe-Schnittstelle eingeben. Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht eingeben, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren. Rangierfahrten (22) Der Triebfahrzeugführer muss vor einer Rangierfahrt mit einem führenden Fahrzeug,

  • zu deren Durchführung die PZB nicht mit dem PZB- Störschalter abgeschaltet werden soll, im führenden Führerraum überprüfen, ob die PZB- Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist.
  • die gemäß Abschnitt 14 Absatz (3) durchgeführt werden soll, im führenden Führerraum überprüfen, ob die PZB-Fahrzeugeinrichtung abgeschaltet ist (PZB- Hauptschalter befindet sich in der Schaltstellung „EIN“ und PZB-Störschalter ist betätigt). (23) Geht eine Rangierfahrt nach dem Halt an einem Bahnsteig in eine signalgeführte Zugfahrt unter Überwachung der PZB über und zum Zeitpunkt des Anhaltens
  • ist weder das Startprogramm noch eine 1000-Hz- Überwachung, restriktive 1000-Hz-Überwachung, 500-Hz-Überwachung oder restriktive 500-Hz- Überwachung wirksam und
  • zeigt das Ausfahrsignal zeigt Halt, muss der Triebfahrzeugführer unverzüglich nach dem Anhalten am Bahnsteig das Startprogramm (vgl. Abschnitt 7 Absatz (8)) aktivieren. Wurde die PZB nicht gemäß Abschnitt 14 Absatz (3) mit dem PZB-Störschalter abgeschaltet, muss er hierzu die PZB-Fahrzeugeinrichtung erst inaktiv (siehe Abschnitt 13 Absatz (24)) und anschließend wieder aktiv schalten. Wurde die PZB gemäß Abschnitt 14 Absatz (3) mit dem PZB-Störschalter abgeschaltet, muss er erst den PZB-Störbetrieb mittels Betätigung des PZB-Störschalters beenden und danach die PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv und anschließend wieder aktiv schalten. Rangierfahrt mit führendem Fahrzeug Übergang von Rangier- in Zugfahrt

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 83

Gültig ab: 14.12.2025 13 Bedienen während der Fahrt Unbeeinflusste Fahrt (1) Bei unbeeinflusster Fahrt ist in der PZB-Fahrzeugein- richtung eine Überwachungsgeschwindigkeit gemäß Abschnitt 6 wirksam. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame PZB- Zugart mit dem entsprechenden blauen PZB-Zugart- Leuchtmelder gemäß Bildgruppe 3 im Führerraum an. Bildgruppe 3 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

(2) Werden für die Fahrt die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung die Grunddaten verwendet, zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies sowie die dementsprechend wirksame PZB-Zugart mit dem zugehörigen blauen PZB-Zugart-Leuchtmelder gemäß Bildgruppe 41 im Führerraum an. Geschwindig- keitsüber- wachung Fahrt mit PZB- Ersatzdaten bzw.
Grunddaten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 84

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 41 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt mit PZB-Ersatzdaten bzw. Grunddaten Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Fahrverhalten bei wirksamen Überwachungsfunktionen sowie aktiv geschalteten Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtungen (3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt stets die aktuell wirksame Überwachungsfunktion (vgl. Abschnitte 7 bis 11) an. Im Fall von Überlagerung mehrerer Überwachungs- funktionen (vgl. Abschnitt 10) zeigt die PZB-Fahrzeugein- richtung nur die restriktivste Überwachungsfunktion bzw. die Überwachungsfunktion mit der niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit an. Zusätzlich werden hierbei bestimmte PZB-Bedientasten-Betätigungen im Führerraum angezeigt bzw. von einer akustischen Meldung begleitet. Führerraum- anzeigen

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 85

Gültig ab: 14.12.2025 (4) Wenn eine Überwachungsfunktion wirksam ist, muss der Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so anpassen, dass die Überwachungsgeschwindigkeit

  • des Startprogramms,
  • der 1000-Hz-Überwachung,
  • der restriktiven 1000-Hz-Überwachung,
  • der 500-Hz-Überwachung,
  • der restriktiven 500-Hz-Überwachung oder
  • bei Befehlstasten-Betätigung nach einer 2000-Hz- Beeinflussung um mindestens 5 km/h unterschritten wird. (5) Ist eine Überwachungsfunktion wirksam und erlaubt die Signalisierung währenddessen die Fahrt mit einer höheren als die durch die wirksame Überwachungsfunktion überwachte Geschwindigkeit (zwischenzeitliche Signalauf- wertung), muss sich der Triebfahrzeugführer in seinem Fahrverhalten dennoch nach Absatz (4) richten, bis die wirksame Überwachungsfunktion beendet ist oder er sich gemäß Absatz (8) bzw. Absatz (14) befreit hat. (6) Beim Durchfahren einer Geschwindigkeits-Überwachungs- einrichtung mit einem GM 2000 Hz als Wirkmagnet (vgl. Anhang 483.0101A01) muss der Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so anpassen, dass es die Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungs- einrichtung um mindestens 5 km/h unterschreitet. Hinweis: Durch die Unterschreitung der Prüfgeschwindig- keit um mindestens 5 km/h wird eine PZB- Zwangsbremsung infolge technisch bedingter Ab- weichungen vom Nennwert der Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung vermieden. Anfahrt im Startprogramm (7) Die Anfahrt eines an einem Bahnsteig beginnenden oder wendenden Zuges muss mit wirksamem Startprogramm (vgl. Abschnitt 7 Absatz (8)) erfolgen. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des Startprogramms ab einer Geschwindigkeit des Fahrzeugs von mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 9 im Führerraum an. Fahrzeug- geschwindigkeit anpassen Signalauf- wertung Durchfahren einer Geschwindig- keits-Über- wachungs- einrichtung Beginnender oder wendender Zug

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 86

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 9 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

(8) Bei wirksamem Startprogramm besteht für den Triebfahrzeugführer ab dem Startplatz des Zuges technisch die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus dem Startprogramm zu befreien (vgl. Abschnitt 7 Absatz (10)). Der Triebfahrzeugführer muss sich aus dem Startprogramm befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung wahrgenommen hat und innerhalb der nächsten 550 m ab dem Startplatz der Fahrt keine 500-Hz-Beeinflussung zu erwarten ist. (9) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung aus dem Startprogramm ertönt je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.

Pflicht zur Befreiung aus dem Startprogramm Akustische Meldung bei Freitasten- Betätigung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 87

Gültig ab: 14.12.2025 Wachsamkeitstaste betätigen (10) Der Triebfahrzeugführer muss innerhalb von 4 s nach der Vorbeifahrt an

  • einem Signal mit der Bedeutung „Halt erwarten“,
  • einem Signal mit der Bedeutung „Langsamfahrt erwarten“,
  • einem Signal, das eine zulässige Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h ankündigt,
  • einem Signal Bü 0 oder
  • einer alleinstehenden Vorsignaltafel (Signal Ne 2) die Wachsamkeitstaste betätigen. (11) Der Triebfahrzeugführer muss die Wachsamkeitstaste auch dann gemäß Absatz (10) betätigen, wenn zur selben Zeit bereits eine 1000-Hz-Überwachung oder restriktive 1000-Hz-Überwachung aktiv und wirksam ist. (12) Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB- Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. (13) Nach der Vorbeifahrt an einem GM 1000 Hz, der dem Triebfahrzeugführer wegen einer Störung als ständig wirksam gemeldet wurde, muss er die Wachsamkeitstaste unabhängig von der Signalisierung innerhalb von 4 s betätigen. Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung bzw.
    restriktiver 1000-Hz-Überwachung (14) Bei einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung besteht für den Triebfahrzeugführer nach mehr als 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung über eine weitere Wegstrecke von 550 m technisch die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus der 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien (vgl. Abschnitt 7 Absatz (10)). Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die technische Möglichkeit zur Befreiung gemäß Bildgruppe 6 bzw. Bildgruppe 8 im Führerraum an.

Erfordernis Bereits aktive Überwachungs- funktion Akustische Meldung bei Betätigung Gestörter GM 1000 Hz Pflicht zur
Befreiung aus der 1000-Hz- Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz- Überwachung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 88

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 6 Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 89

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der 1000-Hz- Überwachung bzw. der restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung wahrgenommen hat und keine 500-Hz-Beeinflussung innerhalb der folgenden 550 m (im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der letzten 1000-Hz-Beeinflussung) zu erwarten ist. (15) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung aus einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung ertönt je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB- Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. Befehlstaste betätigen (16) Der Triebfahrzeugführer muss zur Vermeidung einer PZB- Zwangsbremsung durch eine 2000-Hz-Beeinflussung bei Akustische Meldung bei Freitasten- Betätigung Erfordernis

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 90

Gültig ab: 14.12.2025 a) erlaubter Vorbeifahrt an einem

  • Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal,
  • Halt zeigenden Schutzsignal,
  • Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal,
  • sonstigen Haltsignal für Zugfahrten oder
  • Signal Ne 1 (Trapeztafel) am Gegengleis, b) Vorbeifahrt an einem infolge einer Störung ständig wirksamen GM 2000 Hz, wenn ein Befehl erteilt wurde oder c) Vorbeifahrt an einem als Prüfmagnet dienenden GM 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer Fahrzeugeinsatzstelle die Befehlstaste betätigen. (17) Wenn bei einer Rangierfahrt die PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht gemäß Abschnitt 14 abgeschaltet wurde, muss der Triebfahrzeugführer bei der Vorbeifahrt an einem
  • Hauptsignal, welches das Signal Sh 1 oder Ra 12 in Verbindung mit dem Signal Hp 0 zeigt,
  • Sperrsignal, welches auch Ziel für Zugfahrten ist und das Signal Sh 1 oder Ra 12 zeigt,
  • Orientierungszeichen „PZB 2000 Hz“ die Befehlstaste betätigen, um eine PZB-Zwangsbremsung durch eine 2000-Hz-Beeinflussung zu vermeiden. (18) Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste ertönt je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB- Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. PZB-Zwangsbremsung (19) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet eine bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung ein, wenn der Triebfahrzeugführer
  • ohne betätigte Befehlstaste an einem wirksam geschalteten GM 2000 Hz vorbeigefahren ist,
  • die Wachsamkeitstaste nach einer 1000-Hz- Beeinflussung nicht zeitgerecht betätigt hat,
  • sich unberechtigterweise vor einer 500-Hz- Beeinflussung mit der Freitaste aus einer 1000-Hz- Rangierfahrt Akustische Meldung bei Befehlstasten- Betätigung Wirkung bis zum Stillstand

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 91

Gültig ab: 14.12.2025 Überwachung, einer restriktiven 1000-Hz- Überwachung oder dem Startprogramm befreit hat,

  • die Prüfgeschwindigkeit einer 2000-Hz- Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung überschritten hat,
  • die Überwachungsgeschwindigkeit
  • während des wirksamen Startprogramms,
  • während einer wirksamen 1000-Hz- Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz- Überwachung,
  • während einer wirksamen 500-Hz- Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz- Überwachung oder
  • bei betätigter Befehlstaste nach einer 2000-Hz- Beeinflussung überschritten hat oder
  • die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt mit dem PZB-Störschalter abgeschaltet hat. Während einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden PZB-Zwangsbremsung ertönt je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. (20) Um die Fahrt nach einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden PZB-Zwangsbremsung fortsetzen zu können, muss der Triebfahrzeugführer die PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der Freitaste lösen. Hierzu ist die Freitaste so lange zu betätigen, bis der Dauerton der Hupe bzw. die Sprachausgabe verstummt. (21) Die Betätigung der Freitaste zum Lösen einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden PZB-Zwangsbremsung ist nur wirksam, wenn
  • eine von der Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung abhängige Mindestzeit verstrichen ist und
  • die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als oder gleich 30 km/h ist. (22) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung reaktiviert die gelöste PZB- Zwangsbremsung selbsttätig, wenn das Fahrzeug 15 s nach Unterschreiten einer Geschwindigkeit von 30 km/h noch nicht zum Halten gekommen ist. Das Lösen dieser reaktivierten PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der Freitaste ist erst im Stillstand des Fahrzeugs möglich. Lösen Wirksamkeit der Freitaste Selbsttätige Reaktivierung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 92

Gültig ab: 14.12.2025 (23) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet bei weiterer Erhöhung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach Einsetzen der Warnung eine PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger Aufhebung ein, wenn der Triebfahrzeugführer die Überwachungsgeschwindigkeit

  • bei unbeeinflusster Fahrt oder
  • im PZB-Störbetrieb überschritten hat. Nach Unterschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit hebt die PZB-Fahrzeugeinrichtung diese PZB- Zwangsbremsung selbsttätig auf. Während einer PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger Aufhebung ertönt je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe. Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung (24) Zum Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung nach Beendigung der Fahrt muss der Triebfahrzeugführer die eingestellte für den Betrieb als führendes Fahrzeug geeignete Fahrtrichtung deaktivieren (z. B. durch Einstellung der Nullstellung bei einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter). 14 Ab-/Ausschalten (1) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-Stör- schalter abgeschaltet (manuelle Umschaltung in den PZB- Störbetrieb). Die PZB-Fahrzeugeinrichtung darf nur im Stillstand des Fahrzeugs abgeschaltet werden. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die erfolgte Abschaltung gemäß Bildgruppe 35 im Führerraum an.

Geschwindig- keitsabhängige Wirkung Deaktivieren der eingestellten Fahrtrichtung Abschalten
mit dem PZB- Störschalter

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 93

Gültig ab: 14.12.2025 Bildgruppe 35 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem PZB-Störschalter Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

(2) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB- Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter bei Störungen und in folgenden Fällen abschalten:

  1. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
  2. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn der in Fahrtrichtung vordere Führerraum besetzt werden muss, um die Signal- und Streckenbeobachtung sicherzustellen.
  3. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn diese funkferngesteuert sind. Vorgaben für das Abschalten

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 94

Gültig ab: 14.12.2025 4. Es wird mit Funkfernsteuerung rangiert. (3) Der Triebfahrzeugführer darf die PZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter für die Durchführung von Rangierfahrten abschalten, wenn

  • mit Notfalltechnik im Fall dringlicher Anforderung,
  • im Rahmen von Arbeiten auf Grundlage einer Bau- und Betriebsanweisung (Betra) oder
  • voraussichtlich länger als 30 Minuten rangiert wird. (4) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB- Hauptschalter ausgeschaltet. Bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtungen ist der PZB- Hauptschalter identisch mit dem LZB-Hauptschalter. Es sind zusätzlich die Bedienvorgaben in Richtlinie 483.0202 für den LZB-Hauptschalter zu beachten. (5) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB- Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Hauptschalter in folgenden Fällen ausschalten:
  1. Auf der Zuglok bei Fahrten mit Vorspann.
  2. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem mit dem Zug gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
  3. Auf anderen nicht führenden Fahrzeugen mit besetzten Führerräumen im Zug, wenn eine für den Betrieb als führendes Fahrzeug geeignete Fahrtrichtung aktiviert ist (z. B. eingestellte Fahrtrichtung „Vorwärts“ bei einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter).
  4. Wenn bei Störungen das Abschalten der PZB- Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter erfolglos war. 15 Technische Unregelmäßigkeiten und Störungen (1) Eine technische Unregelmäßigkeit innerhalb einer PZB- Fahrzeugeinrichtung ist eine Fehlfunktion bzw. ein Funktionsausfall, welche bzw. welcher die Betriebs- bereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung und die PZB- Überwachung in einer das Bremsvermögen des Zuges nicht übersteigenden PZB-Zugart nicht beeinträchtigt. (2) Eine Störung der PZB-Fahrzeugeinrichtung liegt vor, wenn infolge einer Fehlfunktion bzw. eines Funktionsausfalls die Abschalten bei Rangierfahrt Ausschalten mit dem PZB- Hauptschalter Vorgaben
    für das
    Ausschalten Technische Unregel- mäßigkeit Störung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 95

Gültig ab: 14.12.2025 Betriebsbereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht hergestellt werden kann oder die PZB-Überwachung nur in einer PZB-Zugart erfolgen könnte, die ein höheres Bremsvermögen erfordert als es der Zug aufweist. (3) In folgenden Fällen liegt eine technische Unregelmäßigkeit an der PZB-Fahrzeugeinrichtung vor:

  • Es wird je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung eine Störungssammel- meldung im Führerraum und eine begleitende akustische Meldung gemäß Bildgruppe 42 oder eine spezifische, die technische Unregelmäßigkeit beschreibende Meldung auf einem nicht zur PZB- Fahrzeugeinrichtung gehörenden Führerrauman- zeigegerät ausgegeben. Bildgruppe 42 Störungssammelmeldung (Anzeige einer technischen Unregelmäßigkeit) Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: kurzzeitig Hupe

  • Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen, die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge- schwindigkeit auftreten, deren Ursache sich jedoch ermitteln und beheben lässt.
  • Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft oder gar nicht und die Fahrt mit PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Grund- oder Ersatzzugdaten ist möglich. (4) In folgenden Fällen liegt eine Störung der PZB- Fahrzeugeinrichtung vor:
  • Die Betriebsbereitschaft wird nicht im Führerraum angezeigt. Erkennen technischer
    Unregel- mäßigkeiten Erkennen einer Störung

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 96

Gültig ab: 14.12.2025

  • Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt je nach Bauform und Ausführungsvariante eine Störung der PZB- Fahrzeugeinrichtung und ggf. deren Ursache sowie den automatisch aktivierten PZB-Störbetrieb gemäß Bildgruppe 43 im Führerraum an. Bildgruppe 43 Störung und automatisch aktivierter PZB-Störbetrieb Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block

Akustische Meldung: keine Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB

Akustische Meldung: keine

  • PZB-Zwangsbremsungen können nicht wirksam werden (z. B. bei nicht funktionierendem Brems- eingriff).
  • Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen, die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge- schwindigkeit auftreten und deren Ursache nicht ersichtlich ist und daher nicht behoben werden kann.
  • Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft oder gar nicht und die Fahrt mit PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Grund- oder Ersatzzugdaten ist nicht möglich.

Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101 Seite 97

Gültig ab: 14.12.2025 (5) Für bestimmte Fälle von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen, die unabhängig von der Bauform und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung auftreten können, sind Vorgaben zu Abhilfemaßnahmen oder die Beschreibung der Auswirkungen in Anhang 483.0101A05 enthalten. (6) Alle technischen Unregelmäßigkeiten, die zu einer Verspätung oder Beschränkung der Geschwindigkeit führen können, muss der Triebfahrzeugführer der betriebsleitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle melden. (7) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört ist, muss der Triebfahrzeugführer dies unverzüglich der betriebs- leitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle melden. (8) Befindet sich der Fahrzeugmagnet beim Aktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung oder während eines Haltes über einem wirksam geschalteten Gleismagnet, kommt es zu einer Dauerbeeinflussung. Wie in dieser Situation zu verfahren ist, hängt von der Bauform und Ausführungsvariante der PZB- Fahrzeugeinrichtung ab. Es sind die diesbezüglichen Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu beachten. (9) Der Triebfahrzeugführer muss eine PZB- Streckeneinrichtung als gestört betrachten, wenn die streckenseitige Beeinflussung oder ausbleibende streckenseitige Beeinflussung im Widerspruch zur Signalisierung steht. Der Triebfahrzeugführer muss eine Geschwindigkeits- Überwachungseinrichtung als gestört betrachten, wenn trotz Unterschreiten der Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung (vgl. Anhang 483.0101A01) um ca. 5 km/h eine streckenseitige Beeinflussung bzw. bei Überschreitung der Prüfgeschwindigkeit um ca. 5 km/h keine streckenseitige Beeinflussung erfolgt. Der Triebfahrzeugführer muss eine gestörte PZB- Streckeneinrichtung unverzüglich der betriebsleitenden Stelle melden.  Abhilfemaß- nahmen bzw. Auswirkungen Technische Unregelmäßig- keiten melden Gestörte PZB- Fahrzeugeinrich tung melden Dauerbeein- flussung Erkennen von gestörten
PZB-Strecken- einrichtungen