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Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026

Nutzungsbedingungen Anlagenportal Netz

Das Anlagenportal Netz (APN) ist das Anlagenanmelde- und Angebotsmedium der DB InfraGO AG. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum APN für die Anmeldung von Anlagen und Zusatzausstattungen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Weiterhin stellt die DB InfraGO AG allen Zugangsberechtigten einen Lesezugriff auf die Daten des IT Systems zur Verfügung. Das Portal ist über den Link

www.dbinfrago.com/apn

erreichbar.

(1) Selbstregistrierung (des Admin) / Antrag

Für die vollständige Nutzung des Anlagenportal Netz (APN) müssen seitens des Zugangsberechtigten folgende Angaben online eingeben werden:

  • Kundennummer / Grundsatzkundennr. / UIC Rics-Nr. (Company ID)

  • Kommunikationsdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon/Fax, E- Mailadresse)

(2) Zugangsdaten

Die DB InfraGO AG übermittelt dem Antragsteller die erforderlichen Zugangsdaten (Personengebundener- bzw. Verfahrens-Benutzer, Passwort) nach Prüfung des Antrags.

(3) Dokumentation

Da eine separate Installation nicht notwendig ist, stellt die DB InfraGO AG den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form neben Anmeldehinweisen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung des Internetclients beschreibt. Weitere Informationen sind im Internet unter www.dbinfrago.com/apn erhältlich.

(4) Zugang

Der Zugang zum APN der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.

(5) Information

Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information, ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.

Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025

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(6) Rückfallebene

Für den Fall etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von APN gilt Ziff. 7.3.1.6.1.1 INB.

(7) Datensicherheit beim Kunden

Nach Erhalt des Zugangs zu APN ist der Zugangsberechtigte verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den befugten Mitarbeiter zu gewährleisten.

(8) Mitteilungen des Kunden

Sofern sich beim Zugangsberechtigten Zugangs- und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E-Mail-Adresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, das für ihn zuständige regionale Kundenmanagement umgehend zu informieren.

(9) Systemvoraussetzungen des Kunden

Der Zugangsberechtigte ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung von APN notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Betriebssystem, Arbeitsspeicher, Java-Version, etc.) zu erfüllen. Einzelheiten hierzu können dem Handbuch (vgl. Absatz 3) entnommen bzw. bei der DB InfraGO AG erfragt werden.

Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025

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