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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131446/d7b81ddb8cf03f7450d00debf7aa9f53/INB-2026-Anlage-2-3-10-data.pdf (12) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung des EVU (gültig für chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131446/d7b81ddb8cf03f7450d00debf7aa9f53/INB-2026-Anlage-2-3-10-data.pdf f0566b866bb4a3b2 (12) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung des EVU (gültig für alle ETCS-Level) 13 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved ec85e0c38faac088

Kontext: inb 2026 anlage 2 3 10 > (12) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung des EVU (gültig für alle ETCS-Level)

(12) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung des EVU (gültig für alle ETCS-Level)

ETCS als Zugbeeinflussungssystem besteht aus verschiedenen Komponenten, deren komplexes Zusammenwirken erst den Eisenbahnbetrieb ermöglicht. Hierzu ist auch die korrekte Funktion von Komponenten erforderlich, auf die die DB InfraGO AG als Infrastrukturbetreiber keinen direkten Einfluss hat. Hierbei sind im Wesentlichen alle ETCS-Anteile auf den Fahrzeugen der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemeint.

Treten Beeinflussungen im Bahnbetrieb (z. B. Störungen auf den Tfz) auf, so ist das EIU verpflichtet deren Ursache zu analysieren, deren Sicherheitsrelevanz für den Eisenbahnbetrieb zu bewerten und ggf. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren abzuwenden und den sicheren Eisenbahnbetrieb weiter zu gewährleisten.

Werden zur Analyse Informationen der beteiligten EVU oder technische Daten aus den beteiligten Fahrzeugen (insbesondere JRU-Daten oder andere fahrzeugspezifische Fehleranalysedaten) benötigt, so sind die EVU verpflichtet, diese an die DB InfraGO AG zu übergeben und bei der Fehleranalyse mitzuwirken, damit die Analyse und Ermittlung der Ursachen der Störung erfolgen kann. Hierzu benennt das EVU auf Nachfrage ggü. der ETCS Bauartverantwortung der DB InfraGO AG einen fachlich kompetenten Ansprechpartner und stellt dessen Kontaktdaten zur Verfügung.

Diese Verpflichtungen gelten nicht nur bei sicherheitsrelevanten Vorfällen, sondern auch bei Vorfällen, die die Verfügbarkeit der Strecke einschränken oder den Bahnbetrieb behindern. Des Weiteren gelten die Verpflichtungen auch dann, wenn es sich bei dem eingesetzten Tfz um ein seitens des EVU angemietetes Fahrzeug handelt.

Die Daten müssen in elektronisch lesbarer Form innerhalb von 15 Werktagen nach der Anforderung durch die zuständige Bauartverantwortung ETCS unter Angabe des entsprechenden Störfalles bereitgestellt werden. Sofern erforderlich, muss auch eine Hilfestellung bei der Interpretation der Da-

Gültig ab: 14.12.2025

Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026

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Nutzungsbedingungen ETCS

ten durch das EVU bzw. den Fahrzeughersteller erfolgen. Alle Informationen sind an folgende Adresse zu übermitteln: