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Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2026-anlage-2-3-12-data/007-7.-sprachaufzeichnung.md
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2.2 KiB

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regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
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scope:allgemein
inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131448/fbc53178c332598900a7b1f1e101d6e9/INB-2026-Anlage-2-3-12-data.pdf 7. Sprachaufzeichnung chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131448/fbc53178c332598900a7b1f1e101d6e9/INB-2026-Anlage-2-3-12-data.pdf bf434fdd8526ea49 7. Sprachaufzeichnung 7 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved e8e6d89c16628cac

Kontext: inb 2026 anlage 2 3 12 > 7. Sprachaufzeichnung

7. Sprachaufzeichnung

  • 7.1. Inhalte von Gesprächen, die im GSM-R-Netz zwischen mobilen Rangierfunkteilnehmern und Triebfahrzeugführern untereinander geführt werden oder bei denen mindestens ein Endgerät der Gesprächsteilnehmer ein ortsfestes bahnbetrieblich genutztes GSM-R Endgerät (ART GeFo) ist, können zur Beweissicherung für den Fall des Eintritts eines gefährlichen Ereignisses oder sonstiger Unregelmäßigkeiten im Eisenbahnbetrieb sowie zur Beobachtung der Handlungssicherheit und Einhaltung der Sprechdisziplin gemäß der Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung aufgezeichnet werden (Sprachaufzeichnung).

  • 7.2. Die Nachrichteninhalte werden spätestens 14 Tage nach ihrer Erhebung gelöscht.

  • 7.3. Der Kunde hat seine Mitarbeitenden zu unterrichten, dass alle in 7.1 genannten Gespräche zu den dort genannten Zwecken für die unter 7.2 genannte Dauer aufgezeichnet werden können.

  • 7.4. Eine Übermittlung der gespeicherten Nachrichteninhalte an Stellen außerhalb der DB InfraGO AG erfolgt an das Eisenbahn-Bundesamt, die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes sowie an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur auf deren Anforderung.