2.5 KiB
domain, tool, scope, tags, owners, contact, component_type, source, source_version, meta_fingerprint, url, part, kind, parent_url, parent_hash, section, ziffer, chunk_index, chunk_fingerprint, last_updated, review_status, review_notes, content_hash
| domain | tool | scope | tags | owners | contact | component_type | source | source_version | meta_fingerprint | url | part | kind | parent_url | parent_hash | section | ziffer | chunk_index | chunk_fingerprint | last_updated | review_status | review_notes | content_hash | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regulierung | allgemein | allgemein |
|
einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13350422/b2f257158a9725e9f03062fb02827812/INB-2026-Anlage-3-3-4-8-data.pdf | Abweichende Regelung innerhalb von Schutzgebieten | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13350422/b2f257158a9725e9f03062fb02827812/INB-2026-Anlage-3-3-4-8-data.pdf | 8856f0053931c2a1 | Abweichende Regelung innerhalb von Schutzgebieten | 9 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 06053a2248bf484a |
Kontext: inb 2026 anlage 3 3 4 8 > Abweichende Regelung innerhalb von Schutzgebieten
Abweichende Regelung innerhalb von Schutzgebieten
In Schutzgebieten gelten neben der AwSV die Besonderheiten der Schutzgebietsverordnungen. Für diese sind die jeweiligen Landeswasserbehörden zuständig, dies gilt auch bei Eisenbahnbetriebsanlagen des Bundes. Liegt die anzuzeigende Einsatzstelle in einem Schutzgebiet, hat der Zugangsberechtigte das Reinigungsverfahren im Vorfeld mit der zuständigen Landeswasserbehörde bezüglich der Vereinbarkeit mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung abzustimmen. Die Beteiligung der Landeswasserbehörde obliegt dem Zugangsberechtigten. Dies gilt auch für den Fall, dass die oben beschriebene Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG angewendet wird.
Die Zustimmung der Landeswasserbehörde sowie die jeweilige Verfahrensbeschreibung zum Reinigungsverfahren zur Graffitientfernung im Schutzgebiet ist der DB InfraGO AG vor ihrer Anwendung vorzulegen. Die DB InfraGO AG wird sich einer positiven Verfahrensbewertung der Landeswasserbehörde anschließen, sofern das geplante Reinigungsverfahren ein Schutzniveau sicherstellt, das mindestens gleichwertig zu der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung ist.
Die Zustimmung der zuständigen Landeswasserbehörde zur Aufnahme der Reinigungstätigkeiten im Schutzgebiet ist der Anzeige der Verfahrensanwendung beizufügen. Sollte eine behördliche Zustimmung für die Anwendung des Reinigungsverfahrens im Schutzgebiet nicht erlangt werden, ist der Zugangsberechtigte nicht berechtigt, die mobile Graffitientfernung am angezeigten Standort durchzuführen.