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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131478/e9bca7cc9004dede5b50b90275fb7ed6/INB-2026-Anlage-4-10-data.pdf Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüter chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131478/e9bca7cc9004dede5b50b90275fb7ed6/INB-2026-Anlage-4-10-data.pdf 13dfbf93c29c21c4 Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der 8 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 824e64d314a01b00

Kontext: inb 2026 anlage 4 10 > Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der

PCS ist das einzige Tool zur Veröffentlichung des verbindlichen PaP- und RC-Angebots des Korridors und zur Vergabe und Verwaltung internationaler Trassenanmeldungen auf dem Korridor.

Anträge auf PaP/RC können nur über PCS an den beteiligten C-OSS gestellt werden. Wird der Antrag direkt bei den betroffenen IMs/ABs gestellt, informieren diese den Zugangsberechtigten darüber, dass er einen korrekten PaP/RC-Antrag gemäß den geltenden Fristen über den C-OSS in PCS stellen muss. PaP/RC-Kapazitäten, die nur über nationale Tools beantragt werden, werden nicht zugewiesen.

Mit anderen Worten: PaP/RC-Anträge können nicht über ein anderes Tool als PCS gestellt werden.

3 Kapazitätszuweisung

Die Entscheidung über die Zuteilung von PaPs und RC auf dem Korridor wird vom C-OSS im Namen der betroffenen IMs/ABs getroffen. Hinsichtlich der feeder- und/oder outflow-Trassen wird die Zuweisungsentscheidung von den betroffenen IB/ABs getroffen und dem Zugangsberechtigten vom C-OSS mitgeteilt. Eine konsistente Trassenführung, die die Zubringerund/oder Abbringerabschnitte und den korridorbezogenen Trassenabschnitt enthält, muss gewährleistet sein.

Alle notwendigen vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Netzzugang sind bilateral zwischen dem Zugangsberechtigten und jedem einzelnen IB/AB zu regeln.

3.1 Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA)

Unter Bezugnahme auf Artikel 14.1 der Verordnung einigten sich die Exekutivräte der Güterverkehrskorridore auf einen gemeinsamen Rahmen für die Kapazitätszuweisung

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(Framework for Capacity Allocation, FCA). Dieses Dokument ist im CIP verfügbar unter https://cip-online.rne.eu/. Das FCA bildet die Grundlage für die Kapazitätszuweisung durch den C-OSS.

3.2 Zugangsberechtigte

Die Zugangsberechtigten müssen die allgemeinen Bedingungen für den Korridor durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens in PCS akzeptieren, bevor sie ihre Anträge stellen.