3.0 KiB
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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131478/e9bca7cc9004dede5b50b90275fb7ed6/INB-2026-Anlage-4-10-data.pdf | Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüter | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131478/e9bca7cc9004dede5b50b90275fb7ed6/INB-2026-Anlage-4-10-data.pdf | 13dfbf93c29c21c4 | Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der | 23 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 162dea748272f67f |
Kontext: inb 2026 anlage 4 10 > Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der
Nach Erhalt der Vorbuchungsentscheidung durch den C-OSS arbeiten die betroffenen IMs/ABs die flexiblen Teile der Anträge aus:
-
➢ Feeder, outflow oder Zwischenabschnitte (intermediate sections)
-
➢ Vorgebuchte Abschnitte, für die der veröffentlichte Fahrplan aufgrund äußerer Einflüsse, z.B. vorübergehende Kapazitätsbeschränkungen, nicht mehr verfügbar ist
-
➢ Bei vom Zugangsberechtigte beantragten Änderungen des veröffentlichten Zeitplans
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➢ Im Falle eines Alternativangebots, das vom Zugangsberechtigten abgelehnt wurde
- oder nicht verfügbar ist
Falls die IMs/ABs den Angebotsentwurf nicht erstellen können, weil bestimmte Wünsche des Zugangsberechtigten nicht realisierbar sind, muss der C-OSS den Antrag ablehnen.
Die C-OSSe werden über den Fortschritt informiert, insbesondere über die Teile der Anträge, die nicht erfüllt werden können, sowie über Konflikte und Probleme bei der Harmonisierung der Trassenangebote.
Zum Stichtag des RNE-Fahrplanentwurf (X-5) übermittelt der C-OSS dem Zugangsberechtigten im Namen des betreffenden IB/AB über PCS den Entwurf des Fahrplanangebots für jeden bearbeiteten Antrag in Bezug auf vorgebuchte PaPs, einschließlich feeder- und/oder outflow, maßgeschneiderten Abschnitten (tailor-mades sections) und maßgeschneiderten Angeboten im Falle von kollidierenden Anfragen.
3.4.18 Stellungnahmen
Die Zugangsberechtigten können einen Monat ab dem in Ziffer 3.12 genannten Datum Stellungnahmen zum Fahrplanentwurf in PCS abgeben, die vom C-OSS überwacht werden. Der
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C-OSS kann die Zugangsberechtigten bei ihren Stellungnahmen unterstützen. Dieses Verfahren betrifft nur Stellungnahmen, die sich auf die ursprüngliche Trassenanmeldung beziehen - während Änderungen an den ursprünglichen Trassenanmeldungen wie in 3.7.1 beschrieben behandelt werden (ohne weitere Beteiligung des C-OSS).