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Kontext: inb 2026 anlage 5 2 > Verkehrszeit

Verkehrszeit

Bei der zeitlichen Segmentierung eines Zuglaufs wird ähnlich wie bei der räumlichen Segmentierung nach der Aufkommensstärke unterschieden. Maßgeblich für die Bewertung der Aufkommensstärke sind Tagesgang- bzw. Wochenganglinien. Für die Zuordnung zu einem Marktsegment entsprechend der Nachfrage der Endkunden ist die geplante Verkehrszeit maßgeblich.

Die Verkehrszeit der Züge ist somit ein aus der Endkundenanforderung „Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt“ abgeleitetes zeitliches Segmentierungskriterium, da der Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt der Reisenden für Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht beobachtbar und verifizierbar ist.

Zur Definition der Ausprägungen Hauptverkehrszeit und Nebenverkehrszeit wurde die Studie „Mobilität in Deutschland“ aus dem Jahr 2008 herangezogen und mit den Ergebnissen der

Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 14.12.2025

Redaktionsstand: 10.08.2024

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aktualisierten Studie aus 2017 validiert. Datengrundlage dieser für das damalige BMVBS durchgeführten Studie ist eine repräsentative Haushaltbefragung zur Verkehrsmittelnutzung. In der Studie wurden je Haushalt alle Wege berücksichtigt und je Weg wurden jeweils der Start- und Endzeitpunkt, die Reisedauer und die Verkehrsmittelnutzung erfasst.

Auf dieser Basis wurde die Verkehrsleistung in Personenkilometer (Pkm) für Bahnreisende berechnet. Zur Ableitung der Tagesganglinien aus dieser Studie wurden die Fahrten des Schienenpersonenverkehrs ausgewählt.

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Bei der zeitlichen Segmentierung der Zugläufe im SPFV wird zwischen drei Ausprägungen unterschieden: hohes Aufkommen, niedriges Aufkommen und sehr niedriges Aufkommen. Hoch ist das Reisendenaufkommen von 6:00 - 20:00 Uhr (Mo-Fr) bzw. von 9:00 20:00 Uhr (Sa/So). Niedrig ist das Aufkommen von 20:00 23:00 Uhr und von 6:00 9:00 Uhr (Sa/So). Sehr niedrig ist das Aufkommen von 23:00 6:00 Uhr. Eine weitergehende Differenzierung (z.B. separate Betrachtung einzelner Wochentage, gesondertes Segment für die besonders aufkommensstarken Stunden am Nachmittag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr) wurde aufgrund der damit einhergehenden Komplexität verworfen.

Die Zuordnung von Trassen zu den zeitlichen Marktsegmenten erfolgt im SPFV minutenscharf. Es erfolgt eine separate Betrachtung jedes einzelnen Halteabschnitts. Innerhalb der einzelnen Halteabschnitte wird eine Zuordnung auf Basis der minutenscharfen Abgrenzung vorgenommen. Die einheitliche Zuordnung eines gesamten Zuglaufs oder eines Halteabschnitts gemäß dem Überwiegendprinzip wurde aufgrund der sachlichen Unangemessenheit und der Gefahr opportunistischen Handelns verworfen.

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