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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
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Kontext: inb 2026 anlage 5 7 6

Sollten Änderungen die Kann-Daten (Ziffer 3.3.5.5.3) betreffen, kann das EVU entscheiden, ob durch die DB InfraGO AG eine Neuerstellung und Aushang eines Aushangfahrplanes vorgenommen wird.

Wünscht ein EVU/ZB eine über die zuvor genannte Neuausfertigung hinausgehende zusätzliche Aktualisierung des Aushangsfahrplanes, so ist diese Leistung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Zeitlich befristete Änderungen/Sonderaushänge

Zeitlich befristete unterjährige Änderungen fahrplanrelevanter Daten, die nicht bis zum Ende einer Fahrplanperiode gelten werden bei rechtzeitiger Mitteilung durch das EVU/ZB (mindestens jedoch drei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Verkehrstag) durch Sonderaushänge bekannt gegeben. Das EVU/ZB ist verpflichtet, für die Erstellung des Sonderaushangs zu Fahrplanabweichungen folgende Daten zu übermitteln:

  • Betroffene Züge und Stationen

  • Fahrplanrelevante Daten gemäß Ziffer 3.3.5.5.3

  • bei Ersatzverkehr: Beginn, Ende und Grund der Maßnahme, Lage und Bezeichnung der Ersatzverkehrshaltestelle(n), Fahrplan des Ersatzverkehrs bzw. alternative Fahrmöglichkeiten

Folgende Daten sollen vom EVU/ZB zur Erstellung des Sonderaushangs übermittelt werden:

  • bei Schienenersatzverkehr: zu erwartende Komfort- bzw. Nutzungseinschränkungen gegenüber dem planmäßigen Verkehr, mindestens jedoch Bedingungen zur Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern.

Die Daten sind über eine Datenübergabeschnittstelle zu liefern, die von der DB InfraGO AG oder von einem von der DB InfraGO AG beauftragten und dem EVU benannten Dienstleister zur Verfügung gestellt wird.

Gelegenheitsverkehr

Die DB InfraGO AG bringt an allen Stationen, die im Gelegenheitsverkehr von einem EVU/ZB bedient werden, gemäß Ziffer 7.3.2.1.6 einen gesonderten Fahrplanaushang an.

Informationsflächen für das EVU/ZB