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regulierung allgemein allgemein
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inb-2026
regulierung
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einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf b) Schadenscluster 4 Verspätete Bereitstellung von ZvF-Dok chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 b) Schadenscluster 4 Verspätete Bereitstellung von ZvF-Dokumenten bei A-Maßnahmen 142 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 4d8535fa0dc5454a

Kontext: inb 2026 hauptdokument > b) Schadenscluster 4 Verspätete Bereitstellung von ZvF-Dokumenten bei A-Maßnahmen

b) Schadenscluster 4 Verspätete Bereitstellung von ZvF-Dokumenten bei A-Maßnahmen

Schadenscluster 4 betrifft ausschließlich A-Maßnahmen und gilt unabhängig von der jeweiligen Verkehrsart bezogen auf in der ZvF enthaltene Züge und Verkehrstage. Nicht umfasst sind Fälle, deren Kommunikation auf Grundlage von Abschnitt 10 der Richtlinie 402.0305 erfolgte. Die pauschalierten Kostensätze werden nach der Dauer der Verfristung gestaffelt und umfassen sowohl ZvF-Entwürfe als auch ZvF-Endstücke. Maßgeblich für die Bestimmung des konkreten Pauschalsatzes ist der Versand-zeitpunkt des jeweiligen Dokuments (bei Varianten zählt die letzte versendete Variante); ZvF-Entwurf und -Endstück werden insofern separat bewertet. Folgende Pauschalen gelten je Zugnummer und Verkehrstag. Verfristungszeitraum in Wochen, z = Baubeginn:

Verfristungszeitraum ZvF-Entwurf Pauschale je Zugnummer und Verkehrstag
< z-24 bzw. kein Versand 1,00 EUR
Verfristungszeitraum ZvF-Endstück Pauschale je Zugnummer und Verkehrstag
z-15 z-11 2,00 EUR
< z-11 z-8 5,00 EUR
< z-8 z-3 20,00 EUR
< z-3 bzw. kein Versand 30,00 EUR

Zur Geltendmachung eines Anspruchs in diesem Cluster ist zwingend die Angabe der ZvF-Nummer erforderlich; die Übermittlung weiterer Angaben (bspw. Anzahl betroffene Züge sowie ZvF als Dokument im Anhang) wird jedoch empfohlen. Die DB InfraGO AG prüft auf dieser Basis alle betroffenen Züge für die juristische Person des ZB oder einbezogenen EVU, unabhängig von der Kundennummer, und errechnet den Gesamtbetrag. Je Ticket kann eine ZvF-Nummer angegeben werden.

Die Schadensersatzforderung kann frühestens ab Baubeginn (z-0) über das Infraportal eingereicht werden; ZvF-Entwurf und -Endstück sind je Baumaßnahme in einem Ticket zu behandeln. Sofern Anliegen vor Ablauf dieser Frist eingereicht oder ZvF-Entwurf und -Endstück separat eingereicht werden, werden diese zurückgewiesen. Die Einreichungsfrist von 15 Kalendertagen nach dem Störereignis gemäß lit. a) dieser Ziffer findet auf Schadenscluster 4 keine Anwendung.

Für A-Maßnahmen mit Baubeginn ab dem 01.04.2026 findet anstelle von Schadenscluster 4 die Regelung zu Vertragsstrafen nach Ziffer 3.3.4.7.7 Anwendung.