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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2026 hauptdokument > www.dbinfrago.com/greta
www.dbinfrago.com/greta
Die Grenzlast ist abhängig von den technischen Parametern des bzw. der zum Einsatz kommenden Triebfahrzeuge sowie von den technischen Parametern der Strecke.
Für Trassen des Schienengüterverkehrs dürfen grundsätzlich nur Triebfahrzeuge bestellt werden, für die Regelgrenzlasten für das Streckennetz der DB InfraGO AG vorhanden sind.
Verbindlich für die Trassenanmeldung sind die für eine Wagenzuglänge von 700 m ausgewiesenen Regelgrenzlasten.
Für Züge des Schienenpersonenverkehrs ist eine Grenzlastbetrachtung im Regelfall nicht erforderlich. Unbenommen davon besteht die Möglichkeit, eine Einzelgrenzlastberechnung zu beauftragen.
Sollen
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mit bestimmten Zügen des SGV höhere als die dort genannten Grenzlasten befördert werden und/oder
-
Triebfahrzeugvarianten zum Einsatz kommen, für die ausweislich des Grenzlastanzeigers noch keine Regelgrenzlasten für das Streckennetz der DB InfraGO AG vorhanden sind,
ist das Vorliegen des entsprechenden für den beabsichtigten Verkehrszeitraum gültigen Ergebnisses einer Einzelgrenzlastberechnung erforderlich. Nach Beauftragung einer zug- und laufwegspezifischen Einzelgrenzlastberechnung wird geprüft, ob und ggf. unter welchen Bedingungen höhere Grenzlasten möglich sind. Die Ergebnisse der Einzelgrenzlastberechnung sind bis zu der dort angegebenen Wagenzugmasse und/oder -länge gültig.
Eine Einzelgrenzlastberechnung wird innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beauftragung erstellt.
Die Beauftragung der Einzelgrenzlastberechnung muss über die Internetanwendung GretA erfolgen.
Die Anmeldung zu GretA (das Login) erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbedingungen zum Infraportal ( Anlage 3.4.3.1 ) zu entnehmen.
Regelungen zur Trassenanmeldung von Zügen mit einer Einzelgrenzlastberechnung enthält die Ziffer 4.7.3.
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