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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
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Kontext: inb 2026 hauptdokument > www.dbinfrago.com/tpn

www.dbinfrago.com/tpn

Insbesondere im Fall des technischen Ausfalls bzw. im Fall von Übertragungsstörungen des Systems TPN oder im Fall eines nicht verfügbaren IT-Systems beim Antragsteller können Trassenanmeldungen per E-Mail oder Fax unter Verwendung des jeweils gültigen Anmeldeformulars an den unter Ziffer 1.6.1 genannten Ansprechpartner erfolgen.

Die für die Trassenanmeldung gemäß Richtlinie 402.0202 erforderlichen Formulare werden im Internet bereitgestellt:

www.dbinfrago.com/formulare

Für die Anmeldung, Konstruktion und Annahme von Trassen des Gelegenheitsverkehrs im Schienengüterverkehr, für Leerfahrten im Schienenpersonenverkehr und Überführungsfahrten im Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr mit einer Frist von weniger als 5 Arbeitstagen vor Abfahrt des Zuges stellt die DB InfraGO AG beginnend ab dem 17.12.2019 dem ZB oder dem einbezogenen EVU zusätzlich die Anwendung Click&Ride (C&R) zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen für C&R sind als Anlage 4.2.2 Bestandteil dieser INB.

Weitere Informationen zu C&R werden im Internet zur Verfügung gestellt:

https://www.dbinfrago.com/clickandride

Im Fall des technischen Ausfalls bzw. im Fall von Übertragungsstörungen von C&R ist das System TPN zu benutzen.

Die EVU/ZB sind verpflichtet bei der Trassenanmeldung mitzuteilen, ob es sich um einen für die Bundespolizei sicherheitsrelevanten Zug handelt. Ein für die Bundespolizei sicherheitsrelevanter Zug liegt in folgenden Fällen vor:

  • im Personenverkehr bei Personentransporten zu

  • Versammlungen (insb. Demonstrationen),

  • Veranstaltungen (insb. Sportveranstaltungen wie z.B. Fußballspiele, Eishockeyspiele u.ä. sowie Großveranstaltungen wie z.B. Kirchentage, Tag der Deutschen Einheit).

  • im Güterverkehr bei Transport von

  • Truppenkontingenten bzw. Militärgütern (z.B. Waffen, Munition, Waffensystemen, Gefechtsfahrzeugen),

  • Uranhexafluorid / Uranerzkonzentrat,

  • Schusswaffen, Munition oder Sprengstoffen.

INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026

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Fahrplanunterlagen für als „BPOL-meldepflichtig“ markierte Züge werden inkl. allen Änderungen und Ergänzungen nach ihrer jeweiligen Inkraftsetzung von der DB InfraGO AG an die in Ziffer 3.3.4.6 e) genannten Stellen übermittelt.

Ausnahmen, die sich aus dem Regelwerk nach Ziffer 3.2.1.2 ergeben können, bleiben von vorstehender Regelung unberührt.

Weitere Informationen zu Grundsätzen, Inhalt und Form von Trassenanmeldungen sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten.

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