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Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2026-hauptdokument-data/296-gesicherte-durchfahrten.md
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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf Gesicherte Durchfahrten chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 Gesicherte Durchfahrten 296 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved d59c35cf042ec5a2

Kontext: inb 2026 hauptdokument > Gesicherte Durchfahrten

Gesicherte Durchfahrten

Ergibt sich aus einer Einzelgrenzlastberechnung die Notwendigkeit an Signalen, die die Zugfolge regeln, gesicherte Durchfahrten zu planen entscheidet die DB InfraGO AG über die Gewährung der gesicherten Durchfahrt nach den im Folgenden dargestellten Kriterien:

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  • Bei Strecken mit einer Auslastung bis zu 35 % werden gesicherte Durchfahrten gewährt, wenn für das betroffene Fahrplanjahr das bekannte/ zu erwartende Betriebsprogramm trotz der Gewährung einer gesicherten Durchfahrt möglich bleibt und keine anderen Züge behindert werden.

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  • Bei Strecken mit einer Auslastung über 35 % können gesicherte Durchfahrten gewährt werden, wenn die Vorgaben nach vorstehender lit. a) erfüllt werden und wenn nicht an mehr als zwei direkt aufeinander folgenden Signalen gesicherte Durchfahrten benötigt werden. Eine weitere gesicherte Durchfahrt auf dem Laufweg des Zuges darf frühestens am dritten diesen Signalen vorangehendem oder folgendem Signal erforderlich werden. Ausnahmen hiervon sind im Falle von zwei oder mehr arbeitenden Triebfahrzeugen im Einzelfall möglich.

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  • Für überlastete und voraussichtlich in naher Zukunft für überlastet erklärte Schienenwege nach Ziffer 4.6 werden gesicherte Durchfahrten nicht zugelassen.

Eine tabellarische Übersicht mit den Auslastungsgraden wird im Internet als Bestandteil dieser INB zur Verfügung gestellt:

www.dbinfrago.com/grenzlast

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Anzuwendende Regeln nach der Trassenzuweisung

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Regeln für die Trassenänderung durch den ZB

Zu den Regeln für Änderungen durch den ZB, siehe Ziffer 5.6.1.

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