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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | Einleitung | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | f87111b87d53d1f1 | Einleitung | 304 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 0e843e3afd4b9286 |
Kontext: inb 2026 hauptdokument > Einleitung
Einleitung
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Die DB InfraGO AG erbringt für den ZB die in diesem Kapitel aufgeführten Leistungen des Mindestzugangspakets, Zusatzleistungen und Nebenleistungen.
Für das Kapitel 5 gelten die folgenden Definitionen:
- Aufkommensstarke Grenzstellen:
Alle Grenzstellen der Infrastruktur der DB InfraGO AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des Schienenpersonenfernverkehrs in der letzten abgeschlossenen Netzfahrplanperiode vor dem Stellungnahmeverfahren nach § 19 Abs. 2 ERegG geführt wurden, wobei unmittelbar angrenzende und verkehrlich überwiegend gleichgerichtete Grenzstellen zusammengefasst wurden. Die aufkommensstarken Grenzstellen sind der Anlage 5.1.A zu entnehmen.
- Durchschnittsgeschwindigkeit:
Ergebnis aus der Division der Trassenkilometer und der planmäßigen Netto-Fahrzeit (Fahrzeit ohne Haltezeiten an Unterwegsbahnhöfen) zwischen zwei Metropolbahnhöfen gemäß Sollfahrplan, in km/h.
Durchschnittsgeschwindigkeit =[Trassenkilometer] Netto-Fahrzeit
- Halteabschnitt:
Teil einer Zugtrasse zwischen zwei aufeinanderfolgenden planmäßigen Personenverkehrshalten. Die Durchfahrt einer Grenzstelle der Infrastruktur der DB InfraGO AG zum Ausland oder zur Infrastruktur Dritter wird mit einem Personenverkehrshalt gleichgestellt.
- Kürzester Laufweg:
Die Berechnung des kürzesten Laufwegs erfolgt für die am ersten bestellten Verkehrstag im ISR gemäß Ziffer 2.3 ausgewiesene verfügbare Infrastruktur zwischen der ersten und letzten bestellten Betriebsstelle, d.h. soweit mehrere Verkehrstage bestellt sind, erfolgt die Berechnung des kürzesten Laufwegs nicht tagesscharf. Der Laufweg wird ausschließlich auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG ermittelt. Nicht von der DB InfraGO AG betriebene Streckenabschnitte werden dabei umfahren. Liegen der Startpunkt oder/und der Zielpunkt der Trasse außerhalb des Netzes der DB InfraGO AG, so wird die jeweilige Betriebsstelle des Einbruchs- bzw. Ausbruchspunktes gewählt, welche zum kürzesten Laufweg im Netz der DB InfraGO AG führt.
Für den kürzesten Laufweg wird nur die Infrastruktur berücksichtigt, welche für die bestellte Traktionsart gemäß ISR geeignet ist. Nicht berücksichtigt wird Infrastruktur, welche durch die Verkehrsart nicht genutzt werden darf. Im ISR sind für alle Strecken die Verkehrsarten, die diese jeweils befahren dürfen, hinterlegt, vgl. www.dbinfrago.com/isr.
In der Auswahl des kürzesten Laufweges werden Richtungswechsel (Kopfmachen) im Laufweg mit einem Aufschlag von 25 Trkm bewertet. Die Auswahl des kürzesten Laufwegs erfolgt über die so ermittelte Streckenlänge. Für die Entgeltermittlung ist die Laufweglänge ohne die o.g. Aufschläge relevant.
- Lastfahrt:
Zugfahrt im Schienenpersonenverkehr, die für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben ist, auf einem Trassenabschnitt.
INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
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- Metropolbahnhöfe:
Alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen Schienenpersonenverkehr im Jahr 2015. Das Reisendenaufkommen wird von der DB InfraGO AG aus den durch die ZB zu übermittelnden Reisendenzahlen für die einzelnen Stationen ermittelt. Die Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen sind im Sinne dieser INB der Anlage 5.1b der INB zu entnehmen. Diese im Rahmen dieser INB maßgebliche Liste der Metropolbahnhöfe wird im Rahmen der Überprüfung der Marktsegmentierung zur Netzfahrplanperiode 2028/2029 aktualisiert.
- Personenbahnsteig
Personenbahnsteige einschließlich der zugehörigen Zuwegung sind Eisenbahnanlagen im Sinne der Anlage 1 ERegG.
- Personenbahnhof
Personenbahnhöfe sind Serviceeinrichtungen im Sinne der Anlage 2 Nr. 2 a) ERegG.
- Relation:
Verbindung zwischen Start- und Zielort unabhängig vom tatsächlichen Zuglauf.
- Sollfahrplan:
Räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen DB InfraGO AG und ZB gemäß § 20 Abs. 1 ERegG vereinbart wurde.
- Trassenabschnitt:
Teil einer Zugtrasse.
- Verkehrsart
Verkehrsart wird als Synonym für Verkehrsdienst gemäß § 36 Abs. 2 ERegG verwendet.
- Wagenzuggewicht:
Gewicht des Zuges ohne Triebfahrzeug.
- Wagenzuglänge:
Länge eines Zuges ohne Triebfahrzeug.
- Zugtrasse:
Derjenige Anteil der Schienenwegkapazität der DB InfraGO AG, der erforderlich ist, damit ein Zug zu einer bestimmten Zeit zwischen zwei Orten (Start- und Zielort) verkehren kann (§ 1 Abs. 20 ERegG).
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