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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | Fristen in der Umsetzungsphase | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | f87111b87d53d1f1 | Fristen in der Umsetzungsphase | 381 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | aefe93a1f5c71926 |
Kontext: inb 2026 hauptdokument > Fristen in der Umsetzungsphase
Fristen in der Umsetzungsphase
Sofern mit den Studienergebnissen eine Durchführbarkeit der Transporte attestiert wurde, schließt sich an die Übergabe der Studienergebnisse eine Umsetzungsphase von zwei Wochen an. In dieser Phase finden folgende Tätigkeiten statt:
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Gem. der Regelungen in Ziffer 5.4.9.8 erstellte Zugtrassenstudien bleiben diese grundsätzlich fünf Arbeitstage lang zum Abruf durch das beauftragende ZB reserviert (Reservierungszeitraum). Will der ZB die reservierten Zugtrassen nutzen, muss er innerhalb dieser 5 Arbeitstage die Zugtrassen zum Gelegenheitsverkehr anmelden.
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Im Rahmen der Anmeldung muss der ZB im TPN-Feld Kunde an Netz auf die Betriebsprogrammstudie referenzieren. Die betrieblich-technischen Angaben der Trassenanmeldungen müssen mit denen übereinstimmen, die im Studienergebnis übergeben wurden. Für die Trassenanmeldung muss der ZB den Verzicht auf Annahme erklären.
INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
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- Die DB InfraGO AG bzw. die RNI wandelt die Zugtrassenstudien daraufhin in echte Zugtrassen um und erstellt nach Abschluss der Einzelnutzungsverträge Fahrplanunterlagen und -bekanntgabe gem. der Fristen nach Ziffer 4.2.2.4.
Werden innerhalb des Reservierungszeitraums Trassenanmeldungen referenziert, deren betrieblich-technische Angaben vom Ergebnis der „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten“ maßgeblich abweichen, werden diese von der DB InfraGO AG bzw. der RNI als „nicht plausibel“ im Sinne der Ziffer 4.2.2.2 betrachtet und zurückgewiesen. Eine maßgebliche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn durch Verschlechterung der Zugparameter (z. B. schwächeres Triebfahrzeug, längerer und / oder schwerer Wagenzug, Einbeziehung weiterer, nicht zur Untersuchung beauftragter MaT) ein Einhalten der Fahrzeiten des Studienergebnisses nicht möglich ist.
Möchte der ZB die Studienergebnisse nicht für Trassenanmeldungen verwenden, erklärt er dies unverzüglich gegenüber der DB InfraGO AG bzw. der RNI, damit die gebundene Schienenwegkapazität wieder freigegeben wer-den kann.
Erklärt der ZB die Nichtnutzung der Studienergebnisse oder werden nicht innerhalb des Reservierungszeitraums Trassenanmeldungen gem. Ziffer 4.2 bzw. 4.7.1 durch den ZB referenziert,
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werden die Reservierungen der Zugtrassen spätestens mit Ablauf der Frist von 5 Arbeitstagen nach Übergabe des Studienergebnisses unwiderruflich gelöscht,
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verlieren alle von DB InfraGO AG bzw. der RNI durchgeführten Organisationen von und Abstimmungen mit weiteren Beteiligten (z. B. betriebliche Begleiter aT) gem. Ziffer 5.4.9.2 sofort und unwiderruflich ihre Verbindlichkeit.
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