2.4 KiB
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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2026 hauptdokument > Abschlagszahlungen für Stationspreisabrechnung betreffend Bahnhöfe der DB InfraGO AG
Abschlagszahlungen für Stationspreisabrechnung betreffend Bahnhöfe der DB InfraGO AG
Die DB InfraGO AG erhebt zum 25. eines Monats eine Abschlagszahlung für die Leistungen dieses Monats im Zusammenhang mit der Nutzung von Personenbahnhöfen. Die Abschlagszahlung wird sofort fällig und ist unaufgefordert zu entrichten. § 193 BGB findet keine Anwendung. Die Höhe des Abschlagsbetrages richtet sich nach dem aus dem SNV resultierenden Entgelt, das auf Basis der Anzahl an Verkehrstagen je Monat saisonalisiert auf zwölf Monatsscheiben aufgeteilt wird. Auf Wunsch des ZB erhebt die DB InfraGO AG monatlich einheitliche Abschlagsbeträge für die Monate Januar bis November, deren Höhe sich aus der Entgeltsumme der Monate Januar bis November ergibt und die gleichmäßig auf elf Monatsscheiben aufgeteilt wird. Die Abschlagshöhe für den Monat Dezember berechnet sich aus der anteiligen Entgeltsumme der jeweils aktuellen und der darauffolgenden Fahrplanperiode.
Zur Berechnung des Abschlagsbetrages werden 85 % des aus der Anmeldung resultierenden Entgeltvolumens in Ansatz gebracht. Die Spitzabrechnung erfolgt dann gemäß Ziffer 5.9.1 d). Der Abschlagsbetrag wird hierbei berücksichtigt. Die Höhe des monatlichen Abschlags ist in Anlage 2 des SNV geregelt.
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