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Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2026-hauptdokument-data/578-7.3.1.6.3.1.2.md
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regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
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scope:allgemein
inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf 7.3.1.6.3.1.2 chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 7.3.1.6.3.1.2 Entscheidungsverfahren 7.3.1.6.3.1.2 578 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved d3eb74c4d5be2a09

Kontext: inb 2026 hauptdokument > 7.3.1.6.3.1.2 Entscheidungsverfahren

Fassung für Entscheidungsverfahren in der Netzfahrplanperiode 2027: Ist eine Entscheidung nach Maßgabe der vorstehenden lit. a) bis c) nicht möglich, wird die DB InfraGO AG die Anzahl der abgelehnten und nicht angenommenen Angebote zum Netzfahrplan gemäß Ziffer 7.3.1.6.3.1 in der letzten Netzfahrplanperiode gegenüberstellen. Sie räumt dann der Anmeldung des Zugangsberechtigten den Vorrang ein, der in der Gegenüberstellung der letzten Netzfahrplanperiode im Vergleich die geringere Anzahl von Angeboten abgelehnt hat, bzw. diese ganz oder teilweise nicht angenommen hat.

Fassung für Entscheidungsverfahren in der Netzfahrplanperiode 2028: Ist eine Entscheidung nach Maßgabe der vorstehenden lit. a) bis c) nicht möglich, wird die DB InfraGO AG die Anzahl der abgelehnten und nicht angenommenen Angebote zum Netzfahrplan gemäß Ziffer 7.3.1.6.3.1 in den beiden vorangegangenen Netzfahrplanperioden gegenüberstellen. Sie räumt dann der Anmeldung des Zugangsberechtigten den Vorrang ein, der in der Gegenüberstellung der beiden vorangegangenen Netzfahrplanperioden im Vergleich die geringere Anzahl von Angeboten abgelehnt hat, bzw. diese ganz oder teilweise nicht angenommen hat.

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  • Ist eine Entscheidung nach Maßgabe von vorstehenden lit. a) bis d) nicht möglich, wird die DB InfraGO AG zeitgleich die ZB auffordern, innerhalb von fünf Arbeitstagen ein Nutzungsentgelt anzubieten, das über dem Nutzungsentgelt liegt, welches auf der Grundlage der jeweils gültigen Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG für die konfliktbehaftete Kapazität zu zahlen wäre. Die Höchstgebote sind ausschließlich der

INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026

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