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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699942/df2dc1a3c3ffe5734f8052253c3ac206/INB-2027-Anlage-2-3-10-data.pdf | (8) Datensicherheit beim Kunden | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699942/df2dc1a3c3ffe5734f8052253c3ac206/INB-2027-Anlage-2-3-10-data.pdf | 05544bd752244a15 | (8) Datensicherheit beim Kunden | 9 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 36aa63da86db3c1f |
Kontext: inb 2027 anlage 2 3 10 > (8) Datensicherheit beim Kunden
(8) Datensicherheit beim Kunden
Nach Erhalt der Schlüssel auf dem KMC ist jeder Zugangsberechtigte des Kunden verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung nur durch befugte Mitarbeiter zu gewährleisten. Schlüssel dürfen nur als Anhang zwischen den bekannten KMC-E-Mails verteilt und, außer zur OBU bzw. zum RBC, nicht weitergeleitet und nicht in Kopie gesendet werden.
Das EVU bzw. EIU bestätigt, dass das gewählte KMC die folgenden Anforderungen zugesichert hat:
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Unverschlüsselte Schlüssel werden nur von einer begrenzten Anzahl (in der Regel < 5) vertrauenswürdiger Personen bearbeitet.
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Diese vertrauenswürdigen Personen müssen innerhalb ihrer Organisation explizit benannt werden.
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Die Bearbeitung von Schlüsseln muss unter Nennung des Bearbeiters dokumentiert werden.
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Nicht autorisierter Zugang zu Schlüsseln muss durch geeignete Betriebsprozesse und technische Umgebungen verhindert werden.
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Außerhalb der geschützten Umgebung müssen die Schlüssel mit Verfahren verschlüsselt werden, die mindestens vergleichbar mit der 3DES Verschlüsselung der KMC-KMCKommunikation sind.
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Alle Schlüssel müssen auf ausfallsicheren elektronischen Speichermedien abgelegt werden, die kryptografische gesichert sind. Die dazu verwendeten Verfahren müssen dem aktuellen Stand der Verschlüsselungstechnik entsprechen.
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Wird die Onlineschnittstelle nach Subset-137 verwendet, so ist eine PKI mit den dort definierten Verfahren und Standards zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich den Verlust oder die Kompromittierung eines Schlüssels umgehend an die o.g. E-Mail Adresse zu melden und den Schlüssel zurückziehen zu lassen. Der Schlüssel ist umgehend und unwiderruflich auf der OBU zu löschen. Die DB InfraGO AG zieht nach
Gültig ab: 13.12.2026
Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027
Nutzungsbedingungen ETCS
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Meldungseingang umgehend den Schlüssel zurück und fordert den Kunden auf, die Einhaltung der oben genannten Vorgaben zu überprüfen.
Meldet ein Kunde mehrfach den Verlust von Schlüsselmaterial oder zeigt mehrfach die Kompromittierung von Schlüsseln an, so geht die DB InfraGO AG davon aus, dass die oben genannten Vorgaben nicht eingehalten werden. Der Kunde wird dann aufgefordert, einen Audit zur Schwachstellenanalyse durch die DB InfraGO AG oder durch ein anderes zertifiziertes Unternehmen für den Security Bereich durchführen zu lassen, um diese Abweichungen aufzudecken und zu beseitigen. Einsteht durch den Verlust oder die Kompromittierung des Schlüssels eine unmitterlbare Gefahr für den Betriebsablauf auf dem Streckennetz der DB InfraGO AG, so ist diese, auch ohne Zustimmung bzw. Information des betroffenen EVU, berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Eine Gefahr entsteht dann, wenn ein Schlüssel nicht autorisierten Dritten bekannt ist und damit dann dieser Dritte auf die ETCS-Führung des Fahrzeuges, für das der Schlüssel bereitgestellt wurde, Einfluss nehmen kann. Befindet sich das so gefährdete Fahrzeug in Einsatz, so wird von einer unmittelbaren Betriebsgefahr ausgegangen. Die Betriebsführung der DB InfraGO AG wird dieses Fahrzeug sofort zum Halten bringen oder an der Weiterfahrt hindern.
Befindet sich das Fahrzeug noch nicht in Benutzung, so wird über die Betriebsführung der DB InfraGO AG eine Betriebsaufnahme innerhalb der DB Infrastruktur verweigert (keine Fahrerlaubnis durch Fahrdienstleitung oder ETCS-Zentrale) oder die Überführung des Fahrzeuges in die DB Infrastruktur wird verwehrt. In solch einem Fall erfolgt dann auch eine unmittelbare Information des EVUs über die Gründe der verwehrten Betriebsaufnahme.
Neben diesen betrieblichen Maßnahmen kann auch durch die Löschung der betroffenen Schlüssel auf den RBCs eine Betriebsaufnahme technisch verhindert werden.