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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2027 anlage 2 3 10 > (9)Zuweisung der ETCS-Kennung (NID-ENGINE)
(9)Zuweisung der ETCS-Kennung (NID-ENGINE)
Jede OBU benötigt eine eindeutige ETCS-Kennung (NID-ENGINE), die nur einmal vergeben werden darf. Diese wird bei der Anmeldung an den RBC als Identifikation des Fahrzeugs verwendet. Für die Beschaffung dieser Identifikation ist das EVU des Fahrzeugs verantwortlich. Im Regelfall wird der Hersteller der OBU oder des Fahrzeugs die ETCS-Kennung aus dem zugewiesenen Nummernbereich entnehmen und diese dann mit der OBU bzw. dem Fahrzeug an das EVU übergeben.
Falls dem Hersteller kein eigener Nummernbereich zugewiesen wurde oder dieser bereits vollständig vergeben wurde oder andere Gründe eine Zuweisung nicht zulassen, kann ein EVU mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland eine Zuweisung einer ETCS-Kennung durch die DB InfraGO AG beantragen. Dazu ist ein begründeter Antrag zu richten an: DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com
Sofern das EVU die Notwendigkeit einer Vergabe der ETCS-Kennung durch die DB InfraGO AG plausibel machen kann, wird dem EVU die benötigte Kennung innerhalb eines Monats nach Beantragung zugewiesen. Das EVU ist verpflichtet alle für die Vergabe und Verwaltung der ETCSKennungen notwendigen Daten des jeweiligen Fahrzeugs der DB InfraGO AG mitzuteilen. Die zugewiesene Kennung darf nur auf der entsprechenden OBU verwendet werden.
Missbräuchliche Verwendung der Kennungen, insbesondere Mehrfachverwendung, Verwendung auf anderen Fahrzeugen oder OBU als hinterlegt oder Weitergabe an Dritte, sind durch das nutzende EVU zu verhindern.
Gültig ab: 13.12.2026
Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027
Nutzungsbedingungen ETCS
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Die DB InfraGO AG ist berechtigt im Falle eines solchen Missbrauch die ETCS-Kennung zurück zu ziehen oder allen betroffenen Fahrzeugen die Nutzung ihrer Infrastruktur zu untersagen.
Spätestens nach 12 Monaten muss das EVU eine erteilte Inbetriebnahmegenehmigung in einem Mitgliedsstaat der EU als Nachweis der realen Verwendung der ETCS-Kennung vorlegen oder die ETCS-Kennung zurückgeben. Dazu kann ein formloser elektronischer Nachweis per E-Mail an DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com gesandt werden.