3.0 KiB
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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699974/ba297c7045a2d4b9975010145d052e88/INB-2027-Anlage-4-10-data.pdf | Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüter | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699974/ba297c7045a2d4b9975010145d052e88/INB-2027-Anlage-4-10-data.pdf | 290b524932130b85 | Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der | 8 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | bb337d6ba60c95f4 |
Kontext: inb 2027 anlage 4 10 > Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der
PCS ist das einzige Tool zur Veröffentlichung des verbindlichen PaP- und RC-Angebots des Korridors und zur Vergabe und Verwaltung internationaler Trassenanmeldungen auf dem Korridor.
Anträge auf PaP/RC können nur über PCS an den beteiligten C-OSS gestellt werden. Wird der Antrag direkt bei den betroffenen IMs/ABs gestellt, informieren diese den Zugangsberechtigten darüber, dass er einen korrekten PaP/RC-Antrag gemäß den geltenden Fristen über den C-OSS in PCS stellen muss. PaP/RC-Kapazitäten, die nur über nationale Tools beantragt werden, werden nicht zugewiesen.
Mit anderen Worten: PaP/RC-Anträge können nicht über ein anderes Tool als PCS gestellt werden.
3 Kapazitätszuweisung
Die Entscheidung über die Zuteilung von PaPs und RC auf dem Korridor wird vom C-OSS im Namen der betroffenen IMs/ABs getroffen. Hinsichtlich der feeder- und/oder outflow-Trassen wird die Zuweisungsentscheidung von den betroffenen IB/ABs getroffen und dem Zugangsberechtigten vom C-OSS mitgeteilt. Eine konsistente Trassenführung, die die Zubringerund/oder Abbringerabschnitte und den korridorbezogenen Trassenabschnitt enthält, muss gewährleistet sein.
Alle notwendigen vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Netzzugang sind bilateral zwischen dem Zugangsberechtigten und jedem einzelnen IB/AB zu regeln.
3.1 Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA)
Unter Bezugnahme auf Artikel 14.1 der Verordnung einigten sich die Exekutivräte der Güterverkehrskorridore auf einen gemeinsamen Rahmen für die Kapazitätszuweisung
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(Framework for Capacity Allocation, FCA). Dieses Dokument ist im CIP verfügbar unter https://cip-online.rne.eu/. Das FCA bildet die Grundlage für die Kapazitätszuweisung durch den C-OSS.
3.2 Zugangsberechtigte
Die Zugangsberechtigten müssen die allgemeinen Bedingungen für den Korridor durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens in PCS akzeptieren, bevor sie ihre Anträge stellen.