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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699974/ba297c7045a2d4b9975010145d052e88/INB-2027-Anlage-4-10-data.pdf Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüter chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699974/ba297c7045a2d4b9975010145d052e88/INB-2027-Anlage-4-10-data.pdf 290b524932130b85 Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der 9 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 9193d1d0d34dc37c

Kontext: inb 2027 anlage 4 10 > Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der

Ohne die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Zugangsberechtigte den Antrag nicht abschicken. Wird ein Antrag von mehreren Zugangsberechtigten gestellt, muss jeder Zugangsberechtigte, der einen PaP-Abschnitt beantragt, die allgemeinen Bedingungen für jeden Korridor akzeptieren, für den er einen PaP-Abschnitt beantragt. Beantragt einer der Zugangsberechtigten nur einen feeder- oder outflow-Abschnitt ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich.

Die Abnahme erfolgt nur einmal pro Zugangsberechtigtem und pro Korridor und ist für eine Fahrplanperiode gültig.

Mit der Annahme erklärt der Zugangsberechtigte, dass er:

  • ➢ das Corridor Information Document (CID) des Korridors und insbesondere dessen Abschnitt 4 gelesen, verstanden und akzeptiert hat,

  • ➢ alle Bedingungen erfüllt, die in den geltenden Rechtsvorschriften und von den IB/ABs festgelegt sind, die an den von ihm beantragten Trassen beteiligt sind, einschließlich aller verwaltungstechnischen und finanziellen Anforderungen,

  • ➢ stellt alle für die Trassenanmeldungen erforderlichen Daten zur Verfügung,

  • ➢ akzeptiert die Bestimmungen der nationalen Schienennetz-Benutzungsbedingungen, die für die beantragte(n) Trasse(n) gelten.

Im Falle eines Zugangsberechtigten, der kein EVU ist, benennt dieser das EVU, das für den Zugbetrieb zuständig sein wird, und informiert den C-OSS und die IB/ABs so früh wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage vor dem Fahrtag. Wird der Termin nicht gemäß dieser Frist wahrgenommen, gilt der PaP/RC als storniert, und es gelten die nationalen Vorschriften für die Stornierung von Trassen.

Handelt es sich bei dem Zugangsberechtigten um einen Zugangsberechtigten, der kein EVU ist, und beantragt er eine feeder-/outflow-Trasse, werden die nationalen Vorschriften für die Benennung des ausführenden EVU angewandt.

3.3 Anforderungen für Kapazitätsanfragen