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regulierung allgemein allgemein
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inb-2027
regulierung
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Kontext: inb 2027 anlage 5 2 > Grundsätze der Marktsegmentierung

Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 13.12.2026

Redaktionsstand: 14.12.2025

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Produktionskonzepte als sehr herausfordernd darstellt. Insbesondere Einzelwagenverkehren sind für die DB InfraGO AG derzeit nicht beobachtbar und folglich automatisiert nicht von anderen Produktionskonzepten abgrenzbar.

Netzfahrplan / Ad-hoc-Verkehr: Ad-hoc-Verkehre spielen vor allem im Güterverkehr eine Rolle. Die Unterscheidung zwischen Netzfahrplan- und Ad-hoc-Verkehren wurde nicht berücksichtigt, weil Netzfahrplanverkehre und Ad-hoc-Verkehre sich in Bezug auf die Kosten für die Erbringung der Verkehrsleistungen, die dabei erzielbaren Marktpreise und die Anforderungen an die Dienstleistungsqualität nicht wesentlich voneinander unterscheiden. Zudem würde eine differenzierte Bepreisung entweder dazu führen, dass Trassen zum Netzfahrplanverkehr angemeldet werden, obwohl noch gar nicht feststeht, ob die Verkehre überhaupt stattfinden (dieser Fall würde eintreten, wenn Ad-hoc-Verkehre teurer sind als Netzfahrplanverkehre). Oder aber sie würde dazu führen, dass bereits fest disponierte Verkehre erst kurzfristig angemeldet werden (dieser Fall würde eintreten, wenn Ad-hoc-Verkehre günstiger sind als Netzfahrplanverkehre). Beides wäre einer effizienten Nutzung der Schienenwegkapazität abträglich.