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Kontext: inb 2027 anlage 5 6 2 3 > Klausel erweiterte Kompensationsleistungen

Klausel erweiterte Kompensationsleistungen

Zugangsberechtigte können unter nächstehenden Voraussetzungen durch die DB InfraGO AG gestellte Dieseltraktionsleistungen für folgende Generalsanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen:

  1. Rosenheim Salzburg [05.02.2027 09.07.2027] zwischen München Nord und Freilassing bzw. Salzburg

  2. Bremerhaven Bremen [09.07. 10.12.2027] zwischen Bremerhaven Speckenbüttel und Maschen

Die Dieseltraktionsleistungen kommen auf den oben unter 1. (Generalsanierungsmaßnahme Rosenheim Salzburg) genannten Umleitungsstrecken zum Einsatz. Für die Generalsanierung Bremerhaven Bremen existiert keine alternative, elektrifizierte Umleitungsstrecke, daher kommt die Dieseltraktionsleistung auf der Infrastruktur der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (evb) zum Einsatz.

Zugangsberechtigte, die die bereitgestellten Dieseltriebfahrzeuge nutzen möchten, bestellen die entsprechende Trasse sowie das Dieseltriebfahrzeug im Netzfahrplan (NEP 1 oder NEP 2), und schließen einen Kooperationsvertrag mit der DB InfraGO AG über die Nutzung des Dieseltriebfahrzeugs. Nähere Informationen zum Verfahren sind über die regionalen Ansprechpartner:innen des Fahrplans der DB InfraGO AG erhältlich.

Alternativ können die Zugangsberechtigten eine Kompensation für die Nutzung der genannten Umleitungsstrecken erhalten, wenn sie die Dieseltraktionsleistung selbst erbringen. Auch hierfür ist ein Kooperationsvertrag mit der DB InfraGO AG abzuschließen.

Die Kompensation für die vorliegenden Strecken beträgt:

  • Rosenheim Salzburg: 2.926 EUR je Zuglauf (einfache Strecke)

  • Bremerhaven Bremen: 2.506 EUR je Zuglauf (einfache Strecke)

Sie berechnet sich wie folgt: Die der DB InfraGO AG entstehenden monatlichen Mietkosten für ein Dieseltriebfahrzeug sowie die Personalkosten für entsprechende Triebfahrzeugführende (berechnet aus den Personalkosten ausgewiesen als Stundensatz, der Anzahl der erforderlichen Schichten pro Monat und der jeweiligen Länge der Schichten) werden addiert und durch die Anzahl der erwarteten Fahrten pro Monat geteilt. Zu dem Ergebnis werden die Kraftstoffkosten (berechnet nach dem Durchschnittsverbrauch,

der Länge der zu befahrenden Strecke und dem zum Zeitpunkt der Berechnung vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Dieselpreis) hinzugerechnet. Dies ergibt die Kompensationszahlung je durchgeführter Fahrt.

Die Kompensationsleistung als Alternative zur Inanspruchnahme der durch die DB InfraGO AG gestellten Dieseltraktionsleistungen steht für Trassen des Netzfahrplans und des Gelegenheitsverkehrs zur Verfügung und setzt das Bestehen eines Trassennutzungsvertrags voraus. Die Zugangsberechtigten stellen der DB InfraGO AG die Leistung monatlich in Rechnung. Details zur Abrechnung sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt.

Die Stellung der Dieseltraktionsleistungen ist in beiden Fällen mit dem Trassenentgelt abgegolten.

Nähere Informationen zum Verfahren sind über die regionalen Ansprechpartner:innen des Fahrplans der DB InfraGO AG erhältlich.