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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2027 anlage 5 7 2 2 > 4 Pflichten und Rechte der Mitarbeiter
4 Pflichten und Rechte der Mitarbeiter
Für die Personen gemäß Abschnitt 2 gelten nachfolgende Pflichten und Rechte:
Die Umkodierung im Rahmen des Anreizsystems erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001. Dabei ist die Anordnung der Netzleitzentrale für die Kodierungen 81, 82 und 96 im Fall eines Umkodierungsantrages Teil der Überprüfung. Mitarbeiter, die die Erstkodierung vorgenommen haben, nehmen keine Umkodierung vor. Die für die Umkodierung von Verspätungsursachen gem. Ril 420.9001 verantwortlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, die Umkodierung als unabhängige Entscheidung zwischen dem Betreiber der Schienenwege und den Zugangsberechtigten durchzuführen.
Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen der Ziff. 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001 obliegen die in Abschnitt 1 genannten Mitarbeiter keinen Weisungen von sonstigen Mitarbeitern und Führungskräften der DB InfraGO AG. Ausgenommen hiervon sind Weisungen der regelwerksgebenden Stelle, die zulässig sind. Die genannten Mitarbeiter sind in der Ausübung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet der Umkodierung weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Die Leiter des Bereichs Produktion stellen die Weisungsfreiheit der unter Abschnitt 2 genannten Mitarbeiter sicher.
Gültig ab: 12.12.2021