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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2027 anlage 5 7 6
Sollten Änderungen die Kann-Daten (Ziffer 3.3.5.5.3) betreffen, kann das EVU entscheiden, ob durch die DB InfraGO AG eine Neuerstellung und Aushang eines Aushangfahrplanes vorgenommen wird.
Wünscht ein EVU/ZB eine über die zuvor genannte Neuausfertigung hinausgehende zusätzliche Aktualisierung des Aushangsfahrplanes, so ist diese Leistung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Zeitlich befristete Änderungen/Sonderaushänge
Zeitlich befristete unterjährige Änderungen fahrplanrelevanter Daten, die nicht bis zum Ende einer Fahrplanperiode gelten werden – bei rechtzeitiger Mitteilung durch das EVU/ZB (mindestens jedoch drei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Verkehrstag) – durch Sonderaushänge bekannt gegeben. Das EVU/ZB ist verpflichtet, für die Erstellung des Sonderaushangs zu Fahrplanabweichungen folgende Daten zu übermitteln:
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Betroffene Züge und Stationen
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Fahrplanrelevante Daten gemäß Ziffer 3.3.5.5.3
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bei Ersatzverkehr: Beginn, Ende und Grund der Maßnahme, Lage und Bezeichnung der Ersatzverkehrshaltestelle(n), Fahrplan des Ersatzverkehrs bzw. alternative Fahrmöglichkeiten
Folgende Daten sollen vom EVU/ZB zur Erstellung des Sonderaushangs übermittelt werden:
- bei Schienenersatzverkehr: zu erwartende Komfort- bzw. Nutzungseinschränkungen gegenüber dem planmäßigen Verkehr, mindestens jedoch Bedingungen zur Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern.
Die Daten sind in einem Format zu übergeben, das mit herkömmlichen Office-Basis-Elementen (Word, Excel) bearbeitbar ist.
Gelegenheitsverkehr
Die DB InfraGO AG bringt an allen Stationen, die im Gelegenheitsverkehr von einem EVU/ZB bedient werden, gemäß Ziffer 7.3.2.1.6 einen gesonderten Fahrplanaushang an.