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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 anlage 5 7 6

Sollten Änderungen die Kann-Daten (Ziffer 3.3.5.5.3) betreffen, kann das EVU entscheiden, ob durch die DB InfraGO AG eine Neuerstellung und Aushang eines Aushangfahrplanes vorgenommen wird.

Wünscht ein EVU/ZB eine über die zuvor genannte Neuausfertigung hinausgehende zusätzliche Aktualisierung des Aushangsfahrplanes, so ist diese Leistung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Zeitlich befristete Änderungen/Sonderaushänge

Zeitlich befristete unterjährige Änderungen fahrplanrelevanter Daten, die nicht bis zum Ende einer Fahrplanperiode gelten werden bei rechtzeitiger Mitteilung durch das EVU/ZB (mindestens jedoch drei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Verkehrstag) durch Sonderaushänge bekannt gegeben. Das EVU/ZB ist verpflichtet, für die Erstellung des Sonderaushangs zu Fahrplanabweichungen folgende Daten zu übermitteln:

  • Betroffene Züge und Stationen

  • Fahrplanrelevante Daten gemäß Ziffer 3.3.5.5.3

  • bei Ersatzverkehr: Beginn, Ende und Grund der Maßnahme, Lage und Bezeichnung der Ersatzverkehrshaltestelle(n), Fahrplan des Ersatzverkehrs bzw. alternative Fahrmöglichkeiten

Folgende Daten sollen vom EVU/ZB zur Erstellung des Sonderaushangs übermittelt werden:

  • bei Schienenersatzverkehr: zu erwartende Komfort- bzw. Nutzungseinschränkungen gegenüber dem planmäßigen Verkehr, mindestens jedoch Bedingungen zur Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern.

Die Daten sind in einem Format zu übergeben, das mit herkömmlichen Office-Basis-Elementen (Word, Excel) bearbeitbar ist.

Gelegenheitsverkehr

Die DB InfraGO AG bringt an allen Stationen, die im Gelegenheitsverkehr von einem EVU/ZB bedient werden, gemäß Ziffer 7.3.2.1.6 einen gesonderten Fahrplanaushang an.

Informationsflächen für das EVU/ZB