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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | Für das Streitbeilegungsverfahren | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | decae98aeefbda34 | Für das Streitbeilegungsverfahren | 197 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 5b916b0836bdcb8a |
Kontext: inb 2027 hauptdokument > Für das Streitbeilegungsverfahren
Die DB InfraGO AG sendet an den ZB 15 Arbeitstage vor dem Beginn der Trassenanmeldephase (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) gemäß Ziffer 4.2.1.3 eine Information über die Einhaltung der Storno- und Annahmequote für das jeweilige letzte abgeschlossene Fahrplanjahr bzw. für die letzte abgeschlossene ENP-Annahmephase. Diese Information enthält für diejenigen ZB, die die Stornoquote überschreiten oder die Annahmequote unterschreiten, die jeweilige tagesscharfe Storno- und Annahmequote je Trassenvertrag des jeweiligen letzten Bezugsfahrplans gemäß dieser Ziffer lit c) (für die Stornoquote) bzw. lit d) (für die Annahmequote).
Die ZB, die die Stornoquote überschreiten und/oder die Annahmequote unterschreiten, erhalten zeitgleich mit der Information über die Einhaltung der Storno- und Annahmequote eine Aufforderung mit Frist bis 10 Arbeitstage vor Ende der Trassenanmeldephase (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) gemäß Ziffer 4.2.1.3, auf die Überschreitung der Stornoquote und/oder Unterschreitung der Annahmequote zu möglichen nichtwirtschaftlichen Gründen, die sich seinen Einflussmöglichkeiten entziehen, Stellung zu nehmen.
Erfolgt keine entsprechende Übermittlung des ZB bis 10 Arbeitstage vor Ende der Trassenanmeldephase (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) gemäß Ziffer 4.2.1.3, erfolgt eine erneute Aufforderung, die innerhalb von fünf Arbeitstagen zu beantworten ist.
Sofern der ZB nichtwirtschaftliche Gründe vorträgt, die sich seinem Einflussbereich entziehen, hat er die betroffenen Zugnummern (national/international) zu benennen, darzulegen und anhand von entsprechenden Unterlagen nachzuweisen, inwieweit die Trassen davon konkret betroffen waren. Dabei hat er insbesondere zu Stornierungen aufgrund von
- außerhalb des Einflussbereichs der DB InfraGO AG liegenden infrastrukturellen Gründen, das konkrete Infrastrukturproblem (national/international) darzulegen (u. a. Zeitraum, Abschnitt, EIU);
INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026
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