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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Nachlass zur Weiterentwicklung von Punkt-zu-Punkt-Verkehren

Nachlass zur Weiterentwicklung von Punkt-zu-Punkt-Verkehren

Zur Weiterentwicklung von Schienenpersonenfernverkehren, die derzeit im Marktsegment Punktzu-Punkt verkehren, gewährt die DB InfraGO AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe in Form eines prozentualen Abschlags auf das reguläre Trassenentgelt. Der Nachlass wird gewährt für Verkehre mit mindestens 30 Verkehrstagen im Fahrplanjahr vor Beginn der Förderung (Basisjahr) im Marktsegment Punkt-zu-Punkt, die für das nachfolgende Fahrplanjahr in einem anderen Marktsegment des Schienenpersonenfernverkehrs angemeldet werden. Förderfähig sind nur Trassen, die mit den im Basisjahr angemeldeten Trassen identisch sind. Keine identische Trasse liegt vor, wenn:

  • die zu fördernde Trasse mit einer zeitlichen Abweichung zur Trasse des Basisjahres angemeldet wird; dies ist dann der Fall, wenn über den Konstruktionsspielraum von +/30 Minuten des Basisjahres nach Ziffer 4.2.1.6 hinaus eine zeitliche Veränderung vorliegt, die weder durch eine höhere Geschwindigkeit, die sich aus den Abgrenzungskriterien des höherwertigen Segments ergeben, noch durch Veränderungen der zeitlichen Lage aufgrund des Vergabeprozesses im Rahmen von mKoK/ Rahmenverträgen bedingt sind;

  • der Laufweg verlagert wird;

  • eine Änderung des Bestellers vorliegt.

Wird die Trasse des Basisjahres verlängert, ohne sonst verändert zu werden, gilt der Nachlass nur für den ursprünglichen Teil der Trasse.

Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag im Rechnungsbahnhof bei der DB InfraGO AG für den Nachlass stellen.

Die Anmeldung zum Rechnungsbahnhof (das Login) erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbedingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1) zu entnehmen.

Der Nachlass für Verkehre des Schienenpersonenfernverkehrs wird einmalig für die Dauer von 36 Monaten ab Betriebsaufnahme der zu fördernden Trasse gewährt. Findet während der

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

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Laufzeit ein Wechsel in das Segment Punkt-zu-Punkt statt, entfällt der Nachlass. Erfolgt innerhalb der Laufzeit von 36 Monaten wiederum ein Wechsel in die Segmente Basic oder Metro Tag, wird der Nachlass fortgesetzt. Die gesamte Laufzeit verlängert sich hierdurch nicht.

Im ersten Jahr beträgt die Förderung 20% des Trassenentgelts, im zweiten Jahr 15% und im dritten Jahr 10%. Der Nachlass bezieht sich auf das Trassenentgelt des für die zu fördernde Trasse gültigen Marktsegmentes. Das Mindestentgelt nach Nachlass entspricht dem Regelentgelt für das Marktsegment Punkt-zu-Punkt.

Zu den INB 2027 werden keine Neuanmeldungen mehr angenommen. Bereits unter Geltung der INB 2026 angemeldete Trassen erhalten noch bis einschließlich der INB 2028 ihren Nachlass i.H.v. 20% im Fahrplanjahr 2025/2026, 15% im Fahrplanjahr 2026/2027 und 10% im Fahrplanjahr 2027/2028.

Mindestzugangspaket und Entgelte

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