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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regulierung | allgemein | allgemein |
|
einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | Zusatzverspätungsminuten in einer Betriebsstelle | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | decae98aeefbda34 | Zusatzverspätungsminuten in einer Betriebsstelle | 411 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 440de1126b620586 |
Kontext: inb 2027 hauptdokument > Zusatzverspätungsminuten in einer Betriebsstelle
Zusatzverspätungsminuten in einer Betriebsstelle
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Damit Zusatzverspätungsminuten anreizrelevant werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
-
der verkehrsartabhängige Schwellenwert wurde erreicht oder überschritten,
-
es handelt sich um eine anreizrelevante Kodierung gemäß Ziffer 5.7.2.2.1,
Es gelten folgende Schwellenwerte für den SPV:
| Verkehrsart | Schwellenwerte in Minuten |
|---|---|
| Lastfahrten SPNV/SPFV | 3:30 |
| Lok-/Leerfahrten SPNV/SPFV | 30:30 |
Es gelten folgende Schwellenwerte für den SGV:
Verkehrsart Schwellenwerte in Minuten Abfahrtsverspätung in Zuständigkeit des EVU gem. Ziffer 60:30 5.7.2.2.1 Ankunftsverspätung (Summe der Verspätungskodierun120:30 gen in Zuständigkeit des EVU gem. Ziffer 5.7.2.2.1) Ankunftsverspätung (Summe der Verspätungskodierun60:30 gen in Zuständigkeit des EVU gem. Ziffer 5.7.2.2.1) bei Zugfahrten die nicht auf Gebiet der DB InfraGO/ RNI gemäß Ziffer 2.3 beginnen
Bonusrelevante Verspätungskodierungen in Zuständig5:30 keit von DB InfraGO AG / RNI gem. Ziffer 5.7.2.2.1
Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, wird die Gesamtzahl der Zusatzverspätungsminuten an der betreffenden Betriebsstelle bei der Abrechnung berücksichtigt. Für die Abrechnung der Anreizentgelte werden Zusatzverspätungsminuten kaufmännisch auf volle Minuten gerundet.
An der ersten Betriebsstelle, an der eine kodierpflichtige Zusatzverspätung auftritt, werden die Zusatzverspätungsminuten erfasst, die sich aus der Abweichung zwischen SOLL-Zeit gemäß
INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026
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Fahrplan und der tatsächlichen IST-Zeit ergeben. Weitere Zusatzverspätungen im Zuglauf entstehen, wenn sich ein Zug zwischen zwei Betriebsstellenverspätet. Wird eine Verspätung abgebaut oder bleibt sie unverändert, entstehen keine neuen Zusatzverspätungen.
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