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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Störungen in der Betriebsabwicklung

Störungen in der Betriebsabwicklung

Aufgrund von verschiedenen Ursachen kann es im täglichen Betrieb zu Störungen in der Betriebsabwicklung kommen.

Störungen in diesem Sinne sind insbesondere:

  • Abweichungen vom vereinbarten Fahrplan oder Betriebsprogramm;

  • Zugverspätungen;

  • Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten;

  • Nutzungsausfälle;

  • andere besondere Vorkommnisse mit erheblichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Schienenwege.

In Serviceeinrichtungen insbesondere auch folgende Ereignisse:

  • Abweichung vom vereinbarten Nutzungszweck;

  • andere besondere Vorkommnisse mit erheblichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Serviceeinrichtungen bzw. der Betriebsprogramme.

Bei internationalen Störungen, die drei oder mehr Tage dauern und sich erheblich auf den grenzüberschreitenden Verkehr auswirken, berücksichtigt DB InfraGO bei der Zusammenarbeit mit anderen Infrastrukturbetreibern das Handbuch für das internationale Notfallmanagement (ICM).

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

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Weitere Einzelheiten sind im Handbuch zum internationalen Notfallmanagement beschrieben, das auf der RNE-Website unter dem folgenden Link zu finden ist:

https://rne.eu/downloads/#downloads_traffic_int

Das ICM-Handbuch beschreibt Standards und Verfahren, die es ermöglichen, den Verkehrsfluss trotz internationaler Störungen auf höchstem Niveau aufrechtzuerhalten und die Transparenz über den Status der Störung und ihre Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse für alle relevanten Akteure in ganz Europa zu gewährleisten. Es definiert Störungsmanagement- und Kommunikationsprozesse, die die nationalen Verfahren des Störungsmanagements ergänzen, um eine bessere internationale Zusammenarbeit der EIUs zu ermöglichen.

Die Empfehlungen des ICM Handbuchs greifen dabei nicht in die nationalen Abstimmungsprozesse und Dispositionsentscheidungen zwischen der DB InfraGO AG und den ZB ein. Hier gelten die im Rahmen der INB (bzw. im dazugehörigen Regelwerk) beschriebenen Dispositionsregeln.

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