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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > 7.3.1.2.5.3 Druckluftständer

7.3.1.2.5.3 Druckluftständer

Neben den ortsfesten Bremsprobegeräten (vgl. Ziffer 7.3.1.2.5.11) können auch Entnahmestellen in Form von Druckluftständern mit oder ohne Stromanschluss zum Einsatz kommen, mit denen die vom Nutzer eigenverantwortlich beigestellten mobilen Bremsprobegeräte betrieben werden können. Die Schnittstelle definiert sich über die Anschlusskupplung (HL bzw. HBL- Kupplungskopf) und der Strom-versorgungseinheit (230 V Steckdose) der Druckluftständer. Jedem Druckluftständer ist ein Druckluftschlauch und eine Schlauchaufbewahrung z.B. Schlauchablage, Schlauchhalter oder Schlauchaufroller zugeordnet.

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

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Ein ggf. am Druckluftständer erforderliches Befestigungselement für das mobile Bremsprobegerät ist Bestandteil des Druckluftständers der DB InfraGO AG.

Druckluftständer sind in unterschiedlichen Ausführungen vorhanden.

  • Druckluftständer ohne Stromanschluss dienen unter Einsatz mobiler manuell bedienbarer der Durchführung von Bremsproben an Güter- oder Reisezügen sowie deren Füllen oder Druckerhaltung.

  • Druckluftständer mit 230 V Stromanschluss bilden eine Sonderbauform und dienen unter Einsatz mobiler funkferngesteuerter Bremsprobegeräte der rationellen Durchführung von Bremsproben an Güter- oder Reisezügen sowie deren Füllen oder Druckerhaltung. Der 230 V Stromanschluss dient lediglich zur Stromversorgung der Funkfernsteuerung der mobilen Bremsprobegeräte.

Die erforderlichen Druckluftschläuche zur Versorgung der Fahrzeuge stellt die DB InfraGO AG zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Druckluftschläuche zum Anschluss mobiler Bremsprobegeräte, die nicht von der DB InfraGO AG zur Verfügung gestellt werden.

7.3.1.2.5.4 Einstiegshilfen

Einstiegshilfen dienen der Überwindung des Niveauunterschieds zwischen dem Fahrzeug und dem umgebenden Geländeniveau.