Files
Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2027-hauptdokument-data/552-7.3.1.6.3.1.2.md
T

2.8 KiB

domain, tool, scope, tags, owners, contact, component_type, source, source_version, meta_fingerprint, url, part, kind, parent_url, parent_hash, section, ziffer, chunk_index, chunk_fingerprint, last_updated, review_status, review_notes, content_hash
domain tool scope tags owners contact component_type source source_version meta_fingerprint url part kind parent_url parent_hash section ziffer chunk_index chunk_fingerprint last_updated review_status review_notes content_hash
regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
tool:allgemein
scope:allgemein
inb
inb-2027
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf 7.3.1.6.3.1.2 chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf decae98aeefbda34 7.3.1.6.3.1.2 Entscheidungsverfahren 7.3.1.6.3.1.2 552 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 89a3eb9e16ec1d26

Kontext: inb 2027 hauptdokument > 7.3.1.6.3.1.2 Entscheidungsverfahren

  • Ist eine Entscheidung nach Maßgabe von vorstehenden lit. a) bis d) nicht möglich, wird die DB InfraGO AG zeitgleich die ZB auffordern, innerhalb von fünf Arbeitstagen ein Nutzungsentgelt anzubieten, das über dem Nutzungsentgelt liegt, welches auf der Grundlage der jeweils gültigen Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG für die konfliktbehaftete Kapazität zu zahlen wäre. Die Höchstgebote sind ausschließlich der Bundesnetzagentur in der genannten Frist zuzuleiten. Die Bundesnetzagentur informiert die DB InfraGO AG über die Ergebnisse. Die DB InfraGO AG wird den betroffenen ZB mit der Aufforderung zur Höchstgebotsabgabe mitteilen, in welcher Form die Abgabe des Höchstgebots zu erfolgen hat. Die Bundesnetzagentur wird parallel mit den ZB über die Einleitung des Höchstpreisverfahrens informiert. Es wird dem Angebot Vorrang gewährt, das den höchsten Umsatz in der Netzfahrplanperiode erzielt.

Für den Fall, dass ein nach Abschluss des Höchstpreisverfahrens angebotener ENV-SE vom ZB nicht angenommen wird, gilt Folgendes:

  • Nimmt der ZB, der das höchste Nutzungsentgelt angeboten hat (ZB1), das Angebot zum Abschluss eines ENV-SE nicht an, erfolgt die Zuweisung an denjenigen der verbliebenen bietenden ZB, der das nächsthöhere Nutzungsentgelt angeboten hat (ZB2). Der ZB1 hat die Differenz zwischen dem von ihm im Höchstpreisverfahren angebotenen Entgelt und dem von ZB2 angebotenen Entgelt an die DB InfraGO AG zu zahlen.

  • Nimmt der ZB2 das Angebot zum Abschluss eines ENVSE ebenfalls nicht an, erfolgt die Zuweisung an denjenigen der verbleibenden bietenden ZB, der das nächsthöhere Nutzungsentgelt angeboten hat (ZB3). Der ZB2 hat die Differenz zwischen dem von ihm im Höchstpreisverfahren angebotenen Entgelt und dem von ZB3 angebotenen Entgelt an die DB InfraGO AG zu zahlen.

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

203