2.2 KiB
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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Fahrplanaushang
Fahrplanaushang
Die RNI bringt an allen Stationen, die planmäßig von EVU/ZB bedient werden, einen Fahrplanaushang an. Dieser stellt die Abfahrts- oder Ankunftszeiten der EVU/ZB diskriminierungsfrei dar. Das EVU/der ZB stellt der RNI die notwendigen Informationen gemäß in Ziffer 3.3.5.5.2 beschriebenem Umfang und Terminstellung zur Verfügung. Fahrplan-abweichungen, zusätzliche Züge und Sonderzüge werden – bei rechtzeitiger Mitteilung durch das EVU/den ZB (mindestens jedoch drei Werktage vor dem Verkehrstag) – durch Sonderaushänge be-kannt gegeben. Die RNI aktualisiert die Fahrplanaushänge beim Wechsel des Netzfahrplans oder einer Anpassung des Netzfahrplans nach den Wintermonaten (Anhang 7 Ziffer 2 Delegierter Beschluss 2017/2075 der Kommission vom 04.09.2017). Die sich im Zusammenhang mit einer in der Fahrplanperiode auf Grund von Änderungen der Trassenbestellung und der Stationsnutzung ergebenden Gesamtaufwendungen für die Anpassung der Fahrplanaushänge werden durch das verursachende EVU/den ZB getragen. Wünscht ein E-VU/ZB eine über diese Neuausfertigung hinausgehende zusätzliche Aktualisierung, so ist diese Leistung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Dies gilt analog, falls das EVU/der ZB die Daten zur Erstel-lung des Fahrplanaushanges verspätet der RNI zur Verfügung stellt, jedoch nicht in den Fällen verspäteter Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr.