Files
Orchestrator/bahn/wissensdatenbank/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2027-hauptdokument-data/582-zustandekommen-des-vertrags-über-die-nutzung-eines-durch-die.md
T

3.7 KiB

domain, tool, scope, tags, owners, contact, component_type, source, source_version, meta_fingerprint, url, part, kind, parent_url, parent_hash, section, ziffer, chunk_index, chunk_fingerprint, last_updated, review_status, review_notes, content_hash
domain tool scope tags owners contact component_type source source_version meta_fingerprint url part kind parent_url parent_hash section ziffer chunk_index chunk_fingerprint last_updated review_status review_notes content_hash
regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
tool:allgemein
scope:allgemein
inb
inb-2027
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf Zustandekommen des Vertrags über die Nutzung eines durch die chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf decae98aeefbda34 Zustandekommen des Vertrags über die Nutzung eines durch die DB InfraGO AG oder der RNI betrieben Personenbahnhofs (Stationsnutzungsvertrag) 582 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 7bb06a20956d46d4

Kontext: inb 2027 hauptdokument > Zustandekommen des Vertrags über die Nutzung eines durch die DB InfraGO AG oder der RNI betrieben Personenbahnhofs (Stationsnutzungsvertrag)

Zustandekommen des Vertrags über die Nutzung eines durch die DB InfraGO AG oder der RNI betrieben Personenbahnhofs (Stationsnutzungsvertrag)

ZB oder einbezogene EVU, die eine Trasse angemeldet haben, die Halte an Personenbahnsteigen der DB InfraGO AG vorsieht, sind verpflichtet, einen Stationsnutzungsvertrag (SNV) mit der DB InfraGO AG über die Nutzung der sich an die jeweiligen Personenbahnsteige anschließenden Personenbahnhöfe abzuschließen. Im SNV werden die Personenbahnhöfe, deren Nutzung gewährt wird sowie die Anzahl der Zughalte, auf die sich die Nutzungsgewährung bezieht, geregelt. Mit dem SNV wird für Zugfahrten im Netzfahrplan die Nutzungsgewährung für ein Fahrplanjahr vereinbart, für Zugfahrten im Gelegenheitsverkehr die Nutzungsgewährung für die jeweiligen Verkehrstage.

Der SNV kommt durch die Annahme des von der DB InfraGO AG unterbreiteten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr über das Stationsportal gemäß den Bedingungen für Stationen in Ziffer 7.3.2.6.1, es sei denn, die INB enthalten hierzu besondere Bestimmungen.

Der SNV kommt spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistung zustande.

Die Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines SNV setzt die Anmeldung durch den Zugangsberechtigten nach Maßgabe dieser Ziffer und den hier genannten Anforderungen voraus. Die Anmeldung erfolgt entweder durch das EVU als ZB nach § 1 Abs. 12 Nr. 1 1. Alt. ERegG oder durch einen ZB nach § 1 Abs. 12 Nr. 1 2. Alt. oder § 1 Abs. 12 Nr. 2 ERegG.

In den Fällen des § 1 Abs. 12 Nr. 1 2. Alternative und Nr. 2 a) und c) ERegG zeigt der Zugangsberechtigte der DB InfraGO AG bei der Anmeldung an, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang EVU einbezogen werden und an wen das Angebot zum Abschluss eines SNV (im Folgenden: das Angebot) zu richten ist.

Nutzen das EVU oder der ZB Stationen, ohne dass zuvor ein Vertrag über das Stationsportal über diese Nutzung geschlossen wurde und liegen die Gründe für den nichterfolgten Vertragsschluss außerhalb des Einflussbereichs der DB InfraGO AG (Schwarznutzung), wird gegenüber dem nutzenden EVU neben dem zu entrichtenden Nutzungsentgelt eine zusätzliche

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

213

Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro für jede Nutzung der Serviceeinrichtung, über die ein Vertrag über das Stationsportal hätte abgeschlossen werden müssen, in Rechnung gestellt.

Dies gilt nicht bei Halten, für die es dem EVU objektiv unmöglich oder nicht zumutbar ist, eine rechtzeitige Anmeldung vorzunehmen.

==> picture [43 x 11] intentionally omitted <==