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regulierung allgemein allgemein
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inb-2027
regulierung
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Kapazitätszuweisung/Anmeldung der Nutzung

Kapazitätszuweisung/Anmeldung der Nutzung

Neben dem Abschluss eines ENV, der einen Halt an dem Autoreisezug-Terminal vorsieht, sowie ggf. dem Abschluss eines SNV zur Nutzung des Personenbahnhofs, ist eine Nutzung der Auto- reisezug-Terminals durch das EVU/ZB per E-Mail in Textform (Vertrieb.Mobility@deutsche - bahn.com) anzumelden. Hierfür ist das unter www.dbinfrago.com/autoreisezug terminal zur Verfügung stehenden Anmeldedokument zu verwenden.

Eine Anmeldung für eine Nutzung der Autoreisezug-Terminals soll der DB InfraGO AG analog der in der Ziffer 7.3.2.1 genannten Fristen (differenziert nach Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr) vorliegen. Eine Anmeldung muss neben den in Ziffer 7.3.2.1 benannten Daten auch die folgenden Angaben enthalten:

 Standort,

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

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  • Nutzungstage und

  • Nutzungszeitfenster an diesen Tagen

  • Nutzungsart (Be- und Entladung, nur Entladung oder nur Beladung).

Eine Beladung oder Entladung wird dabei jeweils als gesonderte entgeltpflichtige Nutzung angesehen. Bei der Be- und Entladung handelt es sich somit um zwei Nutzungsvorgänge, die jeweils gesondert bepreist werden.

Wird neben der Nutzung eines Autoreisezug-Terminals die Nutzung einer weiteren (sich ggf. an das Autoreisezug-Terminal anschließenden) Serviceeinrichtung angestrebt, so hat das EVU/ZB einen gesonderten Vertrag über die Nutzung der dieser Serviceeinrichtung mit deren jeweiligen Betreiber zu schließen.

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