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kundeninfo allgemein allgemein
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20. Oktober 2022, 10:08 Uhr

Die Ziffer 7.3.1.2.5 unserer Nutzungsbedingungen Netz (NBN) der DB Netz AG 2023 sieht unter anderem vor, dass zu den Besetzungszeiten von Stellwerken, die ausschließlich für Rangierbewegungen erforderlich sind, Bedarfsabfragen bei den Zugangsberechtigten erfolgen.

Hierfür haben wir für alle unsere Regionen eine Liste mit den spezifischen Besetzungszeiten dieser sogenannten Rangierstellwerke erstellt. Diese Liste steht Ihnen nebenstehend als Download zur Verfügung. Wir bitten Sie, die Liste zu prüfen und uns Änderungswünsche bezüglich der Besetzungszeiten mitzuteilen. Bitte richten Sie Ihre Antwort bis zum 03.11.2022 an Ihren regionalen Kundenbetreuer.

Die ab dem 11.12.2022 gültige und finale Liste der Besetzungszeiten für Rangierstellwerke veröffentlichen wir am 15.11.2022 für den Netzfahrplan 2023 auf unserer Webseite. Die jeweiligen Öffnungszeiten können dann unserem Infrastrukturregister (ISR) als Sachdaten entnommen werden. Das ISR und allgemeine Informationen zum ISR finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Sollten Sie ein Stellwerk nicht in der Liste der Rangierstellwerke finden, kann hierfür folgende Abgrenzung ursächlich sein:

  • Nur Stellwerke mit reinen Rangiertätigkeiten werden von uns als „Rangierstellwerke" bezeichnet und in der o. g. Liste geführt.
  • Stellwerke, die auch der Durchführung von Zugfahrten dienen, fallen dagegen unter Ziffer 5.2.6.2 der NBN 2022 und werden entsprechend nicht als Rangierstellwerke bezeichnet.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an Ihren regionalen Kundenbetreuer:in

Downloads

Besetzungszeiten Rangierstellwerke Netzfahrplan 2023 PDF | 926,8 KB

Links

Infrastrukturregister (ISR)

Interaktive Karte des ISR

Infrastrukturregister

Allgemeine Informationen zum Infrastrukturregister (ISR).

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