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25. November 2021, 12:09 Uhr

Zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 aktualisieren wir als DB Netz AG einige Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks.

Folgende Richtlinien werden geändert:

  • Aktualisierung der Zusatzbestimmungen für das Befahren der Eisenbahn-Grenzübergänge zu Polen: Auszug für EVU aus den „Regeln für die Betriebsführung über die Staatsgrenze (RfBS), Teil A Allgemeine Grenzvereinbarung (AGV)“, Aktualisierung 7
  • Aktualisierung der gemeinsamen Regelungen über die Besonderheiten auf den Grenzstrecken mit Österreich:
    • Ril 302.4205Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Mittenwald Scharnitz“
    • Ril 302.4206Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Griesen (Oberbayern) Ehrwald-Zugspitzbahn“
    • Ril 302.4207Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Pfronten-Steinach Vils“
    • Ril 302.4208Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau Lochau-Hörbranz“
  • Aktualisierung der Nutzungsbestimmungen für Grenzstrecken zur Schweiz:
    • Ril 302.5001 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Konstanz Kreuzlingen und der Verbindung Konstanz Kreuzlingen Hafen sowie grenzbedingte Besonderheiten im Grenzbahnhof Konstanz -Auszug für EVU“
    • Ril 302.5002 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken Beringen Bad Bf Schaffhausen und Schaffhausen - Thayngen - Auszug für EVU“
  • Aktualisierung der gemeinsamen Regelungen über die Besonderheiten auf den Grenzstrecken mit Frankreich:
    • Ril 302.6008Z98 „Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Apach Perl“
  • Aktualisierung der Nutzungsvorgaben der Grenzstrecken mit Belgien:
    • Neuherausgabe Ril 302.8202Z01 „Nutzungsvorgabe für Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Grenzstrecke Aachen West Montzen“ (ersetzt die bisherige Zusatzvereinbarung Ril 302.8002Z98)

Die Änderungen waren Bestandteil des Beschlusskammerverfahrens BK10-21-0297_Z der Bundesnetzagentur und wurden nicht abgelehnt.

Die aktualisierten Richtlinien können unter nebenstehendem Link online abgerufen werden.

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