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page | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2021_KW47_Aktualisierung-Ril-302-11889686 | 2026-06-26 | approved | 48594e09fdb89fe7 | einfachbahn@deutschebahn.com | cf9d7af3f22a9c27 |
25. November 2021, 12:09 Uhr
Zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 aktualisieren wir als DB Netz AG einige Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks.
Folgende Richtlinien werden geändert:
- Aktualisierung der Zusatzbestimmungen für das Befahren der Eisenbahn-Grenzübergänge zu Polen: Auszug für EVU aus den „Regeln für die Betriebsführung über die Staatsgrenze (RfBS), Teil A Allgemeine Grenzvereinbarung (AGV)“, Aktualisierung 7
- Aktualisierung der gemeinsamen Regelungen über die Besonderheiten auf den Grenzstrecken mit Österreich:
- Ril 302.4205Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Mittenwald – Scharnitz“
- Ril 302.4206Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Griesen (Oberbayern) – Ehrwald-Zugspitzbahn“
- Ril 302.4207Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Pfronten-Steinach – Vils“
- Ril 302.4208Z01 „Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau – Lochau-Hörbranz“
- Aktualisierung der Nutzungsbestimmungen für Grenzstrecken zur Schweiz:
- Ril 302.5001 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Konstanz – Kreuzlingen und der Verbindung Konstanz – Kreuzlingen Hafen sowie grenzbedingte Besonderheiten im Grenzbahnhof Konstanz -Auszug für EVU“
- Ril 302.5002 „Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen - Thayngen - Auszug für EVU“
- Aktualisierung der gemeinsamen Regelungen über die Besonderheiten auf den Grenzstrecken mit Frankreich:
- Ril 302.6008Z98 „Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Apach – Perl“
- Aktualisierung der Nutzungsvorgaben der Grenzstrecken mit Belgien:
- Neuherausgabe Ril 302.8202Z01 „Nutzungsvorgabe für Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Grenzstrecke Aachen West – Montzen“ (ersetzt die bisherige Zusatzvereinbarung Ril 302.8002Z98)
Die Änderungen waren Bestandteil des Beschlusskammerverfahrens BK10-21-0297_Z der Bundesnetzagentur und wurden nicht abgelehnt.
Die aktualisierten Richtlinien können unter nebenstehendem Link online abgerufen werden.
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