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Behandlung von Betriebsstellen ohne PLC in der GFD-Z

  • Zweck und Kontext:

    • Ziel ist eine belastbare Qualitätsprüfung für TPN-Angebote, damit nachgelagerte Systeme keine Validierungsfehler durch unvollständige Infrastrukturdaten (insbesondere fehlende PLCs) erhalten.
    • Die Prüfung ist fachlich notwendig (Nachvollziehbarkeit, Datenqualität), nicht sicherheitsrelevant.
  • Geltungsbereich:

    • Betroffen sind alle im TPN-Angebot auszugebenden Betriebsstellen/Laufpunkte.
    • Fokus liegt auf der PLC-Vollständigkeit, der Eindeutigkeit des Laufwegs und der Rolle von Sbk (Selbstblocksignale) im Angebot.
  • Kernregel PLC (primaryLocationCode):

    • Jede Betriebsstelle, die im Angebot ausgegeben wird, muss einen PLC besitzen.
    • Sobald mindestens ein Laufpunkt ohne PLC enthalten ist, wird das Angebot nicht erzeugt/abgegeben.
    • Stattdessen erfolgt eine klare, sprechende Fehlermeldung mit Hinweis auf notwendige Datenkorrektur.
  • Prüfzeitpunkt und Ablauf:

    • Die PLC-Prüfung erfolgt spätestens bei der Angebotserstellung.
    • Bei Verstößen wird die Verarbeitung abgebrochen (Fail fast), um fehlerhafte Angebote von vornherein zu verhindern.
  • Fehlermeldung und Fehlerbehandlung:

    • Die Fehlermeldung benennt die Ursache eindeutig (fehlender PLC an einer oder mehreren Betriebsstellen).
    • Ziel ist, Korrekturen an den Stammdaten zu veranlassen; das System liefert keine Workarounds.
  • Verantwortung und Datenkorrektur:

    • Die Korrektur fehlerhafter Infrastrukturdaten (z. B. fehlender PLC) liegt beim Konstrukteur bzw. in den verantwortlichen Stammdatensystemen (kein softwareseitiges „Umhängen“ von Informationen).
    • Umgehungslösungen werden abgelehnt, weil sie Inkonsistenzen erzeugen können.
  • Sbk-Handhabung:

    • Für die Eindeutigkeit des Laufwegs werden Sbk grundsätzlich ignoriert; es wird bis zur nächsten Nicht-Sbk-Betriebsstelle „weitergesucht“.
    • Sbk erscheinen nur dann im Angebot, wenn daran zusätzliche, fachlich relevante Informationen (z. B. Hinweise oder Regelungen) hängen.
    • Das Hinterlegen solcher Informationen an Sbk ohne PLC wird nicht empfohlen, da dies die Angebotserstellung blockieren kann.
  • Eindeutigkeit des Laufwegs:

    • Regel bleibt bestehen: Betriebsstellen müssen im Angebot geführt werden, wenn sie zur eindeutigen Beschreibung des Laufwegs erforderlich sind.
    • Falls ausnahmsweise ein Sbk für die Eindeutigkeit notwendig ist und keinen PLC hat, kann das Angebot nicht erzeugt werden (bis zur Datenkorrektur).
    • Parallel wird diskutiert, ob diese Regel im Lichte veröffentlichter Zusatzdaten (z. B. Streckennummer, Streckengleis) künftig angepasst werden sollte.
  • Umsetzung, Tests und Meilensteine:

    • Die Lösung wird in Schritten umgesetzt (geplante Meilensteine).
    • Für Kundentests ist die „harte“ Abbruchlogik ausreichend; für die Produktivsetzung wird eine endgültige, lückenlose Lösung angestrebt.
    • Es sind Testfälle/Testmatrix vorgesehen; Akzeptanzkriterien: Bei Betriebsstellen ohne PLC wird kein Angebot abgegeben, und es erscheint eine verständliche Fehlermeldung.
  • Diskutierte Alternativen (verworfen bzw. kritisch):

    • Entfernen von Betriebsstellen ohne PLC aus dem Angebot: nur eingeschränkt sinnvoll, da Eindeutigkeit leiden kann.
    • Umhängen von Informationen von Sbk auf andere Betriebsstellen: abgelehnt wegen potenzieller Widersprüche und mangelnder Datenintegrität.
    • Anpassung der Abgabelogik ohne Datenkorrektur: nicht vorgesehen; Vorrang hat die Qualität der Stammdaten.

Quellen:

Umgang mit Betriebsstellen im Ausland ohne PLC (Beispiel XNVLO)

Aktuell gibt es noch eine Betriebsstelle im Ausland ohne PLC, nämlich in Venlo XNVLO. Die Fahrplanbearbeitungsgrenze wird zukünftig XNVL (nicht mehr XNVLO) sein. Problematisch ist bisher, dass man nach XNVL (Handover) nur über XNVLO kommt und dies im Trassenfinder hinterlegt ist.

Dieses Problem in den Stammdaten wird ab Ordnungsrahmenstand "Grundzustand ab 2027.3" wie folgt gelöst: XNVLO gibt es nicht mehr als Betriebsstelle. Strecke 7404 gibt es dann auch nicht mehr. Strecke 7402 führt dann weiter nach XNVL.

Aktuell finden die Tests aber aktuell mit Ordnungsrahmenstand "Jahresfahrplan 2026.3" statt. Daher kann aktuell kein Test über Venlo stattfinden. XNVLO hat keinen PLC, daher wird es in den Stammdaten sowohl in den Betriebsstellen als auch in der Strecke 7404 entfernt. Damit haben wir in Strecke 7404 nur eine Betriebsstelle und diese ist somit nicht konstruierbar.

Quelle:

Pseudo-Betriebsstellen

Für Betriebsstellen mit PLC aber ohne Ril100 müssen Pseudo Betriebsstellen erzeugt werden, damit ein Umgang in der Bestandswelt mit diesen möglich ist. Für diesen Fall zeigt TPN und die Folgesysteme statt einer konkreter Betriebsstelle z.B. die Betriebsstelle "Spanien" an.

Quellen:

    • Dokumentation der EVU-Schnittstelle des Bestellsystems, Kapitel 13.1, TLP und ZLP

PLC-Prüfungen im Ordnungsrahmen (OR-Prüfungen)

Siehe Gitpages des Infrastrukturmanagers (IM)