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DB Inner Source Lizenz Version 1.0
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_Fachautoren: Cornelius Schumacher, Schlomo Schapiro (DB Systel GmbH)_
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Diese Inner-Source-Lizenz für die Deutsche Bahn („DBISL“) gilt für Werke
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(im Sinne der nachfolgenden Begriffsbestimmung), die unter
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DBISL-Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Das Werk darf nur in
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der durch diese Lizenz gestatteten Form genutzt werden (insoweit eine
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solche Nutzung dem Urheber vorbehalten ist).
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Das Werk wird unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung
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gestellt, wenn der Lizenzgeber (im Sinne der nachfolgenden
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Begriffsbestimmung) den folgenden Hinweis unmittelbar hinter dem
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Urheberrechtshinweis dieses Werks anbringt:
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„Lizenziert unter der DBISL“ oder alternativ „Licensed under the DBISL“
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oder in einer anderen Form zum Ausdruck bringt, dass er es unter der
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DBISL lizenzieren möchte.
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== 1. Begriffsbestimmungen
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Für diese Lizenz gelten folgende Begriffsbestimmungen:
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* „Lizenz“: diese Lizenz.
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* „Originalwerk“: das Werk oder die Software, die vom Lizenzgeber unter
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dieser Lizenz verbreitet oder zugänglich gemacht wird, und zwar als
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Quellcode und gegebenenfalls auch als ausführbarer Code.
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* „Bearbeitungen“: die Werke oder Software, die der Lizenznehmer auf der
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Grundlage des Originalwerks oder seiner Bearbeitungen schaffen kann. In
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dieser Lizenz wird nicht festgelegt, wie umfangreich die Änderung oder
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wie stark die Abhängigkeit vom Originalwerk für eine Einstufung als
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Bearbeitung sein muss; dies bestimmt sich nach dem anwendbaren
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Urheberrecht
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* „Werk“: das Originalwerk oder seine Bearbeitungen.
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* „Quellcode“: diejenige Form des Werkes, die zur Auffassung durch den
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Menschen bestimmt ist und die am besten geeignet ist, um vom Menschen
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verstanden und verändert zu werden.
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* „Ausführbarer Code“: die — üblicherweise — kompilierte Form des Werks,
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die von einem Computer als Programm ausgeführt werden soll.
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* „Lizenzgeber“: die juristische Person innerhalb des DB Konzerns, die
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das Werk unter der Lizenz verbreitet oder zugänglich macht.
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* „Urheberrechtsinhaber/Autor“: jeder, der bestimmte von ihm selbst
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entwickelte oder von Dritten vorgegebene Aufgabenstellungen in ein
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Originalwerk umsetzt oder am Originalwerk eine Bearbeitung vornimmt.
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* „Bearbeiter“: jeder, der das Werk unter der Lizenz verändert oder auf
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andere Weise zur Schaffung einer Bearbeitung beiträgt. Jeder Autor ist
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auch Bearbeiter.
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* „Lizenznehmer“ („Sie“, „Ihnen“): jede juristische Person innerhalb des
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DB Konzerns, die das Werk unter den Lizenzbedingungen nutzt.
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* „Verbreitung“ oder „Zugänglichmachung“: alle Formen von Verkauf,
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Überlassung, Verleih, Vermietung, Verbreitung, Weitergabe, Übermittlung
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oder anderweitiger Online- oder Offline-Bereitstellung von
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Vervielfältigungen des Werks oder Zugänglichmachung seiner wesentlichen
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Funktionen für dritte natürliche oder juristische Personen.
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* „Beitrag“: jedes urheberrechtliche Werk, einschließlich des
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Originalwerks sowie jeglicher Änderungen, die der Bearbeiter vornimmt,
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und die dem Lizenzgeber bewusst zur Aufnahme in das Werk eingereicht
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werden.
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* „DB“ oder „DB Konzern“: die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr nach §
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15 AktG verbundenen Unternehmen.
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== 2. Umfang der Lizenzrechte
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Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit eine weltweite, unentgeltliche,
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nicht ausschließliche, unterlizenzierbare Lizenz, die Sie für
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Geschäftszwecke des DB Konzerns berechtigt:
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* das Werk uneingeschränkt zu nutzen,
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* das Werk zu vervielfältigen,
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* das Werk zu verändern und Bearbeitungen auf der Grundlage des Werks zu
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schaffen,
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* das Werk oder Vervielfältigungen davon innerhalb der DB zu verbreiten,
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Für die Wahrnehmung dieser Rechte können beliebige, derzeit bekannte
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oder künftige Medien, Träger und Formate verwendet werden, soweit das
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geltende Recht dem nicht entgegensteht.
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Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches,
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unentgeltliches Nutzungsrecht an seinen Patenten, sofern dies zur
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Ausübung der durch die Lizenz erteilten Nutzungsrechte am Werk notwendig
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ist.
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== 3. Zugänglichmachung des Quellcodes
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Der Lizenzgeber kann das Werk entweder als Quellcode oder als
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ausführbaren Code zur Verfügung stellen. Stellt er es als ausführbaren
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Code zur Verfügung, so stellt er darüber hinaus eine maschinenlesbare
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Kopie des Quellcodes für jedes von ihm verbreitete
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Vervielfältigungsstück des Werks zur Verfügung, oder er verweist in
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einem Vermerk im Anschluss an den dem Werk beigefügten
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Urheberrechtshinweis auf einen Speicherort, an dem problemlos und
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unentgeltlich auf den Quellcode zugegriffen werden kann, solange der
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Lizenzgeber das Werk verbreitet oder zugänglich macht.
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== 4. Einschränkungen des Urheberrechts
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Es ist nicht Zweck dieser Lizenz, Ausnahmen oder Schranken der
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ausschließlichen Rechte des Urhebers am Werk, die dem Lizenznehmer
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zugutekommen, einzuschränken. Auch die Erschöpfung dieser Rechte bleibt
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von dieser Lizenz unberührt.
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== 5. Pflichten des Lizenznehmers
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Die Einräumung der oben genannten Rechte ist an mehrere Beschränkungen
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und Pflichten für den Lizenznehmer gebunden:
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* Inner Source: Der Lizenznehmer darf das Werk ausschließlich für
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Geschäftszwecke des DB Konzerns nutzen.
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* Urheberrechtshinweis, Lizenztext, Nennung des Bearbeiters: Der
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Lizenznehmer muss alle Urheberrechts-, Patent- oder Markenrechtshinweise
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und alle Hinweise auf die Lizenz und den Haftungsausschluss unverändert
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lassen. Jedem von ihm verbreiteten oder zugänglich gemachten
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Vervielfältigungsstück des Werks muss der Lizenznehmer diese Hinweise
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sowie diese Lizenz beifügen. Der Lizenznehmer muss auf jedem
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abgeleiteten Werk deutlich darauf hinweisen, dass das Werk geändert
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wurde, und das Datum der Bearbeitung angeben.
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* „Copyleft“-Klausel: Der Lizenznehmer darf Vervielfältigungen des
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Originalwerks oder Bearbeitungen nur unter den Bedingungen dieser DBISL
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oder einer neueren Version dieser Lizenz innerhalb der DB verbreiten
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oder zugänglich machen. Der Lizenznehmer (der zum Lizenzgeber wird) darf
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für das Werk oder die Bearbeitung keine zusätzlichen Bedingungen
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anbieten oder vorschreiben, die die Bedingungen dieser Lizenz verändern
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oder einschränken.
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* Bereitstellung des Quellcodes: Wenn der Lizenznehmer
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Vervielfältigungsstücke des Werks verbreitet oder zugänglich macht, muss
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er eine maschinenlesbare Fassung des Quellcodes mitliefern oder einen
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Speicherort angeben, über den problemlos und unentgeltlich so lange auf
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diesen Quellcode zugegriffen werden kann, wie der Lizenznehmer das Werk
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verbreitet oder zugänglich macht.
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* Rechtsschutz: Diese Lizenz erlaubt nicht die Benutzung von
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Kennzeichen, Marken oder geschützten Namensrechten des Lizenzgebers,
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soweit dies nicht für die angemessene und übliche Beschreibung der
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Herkunft des Werks und der inhaltlichen Wiedergabe des
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Urheberrechtshinweises erforderlich ist.
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== 6. Urheber und Bearbeiter
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Der ursprüngliche Lizenzgeber gewährleistet, dass er das Urheberrecht am
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Originalwerk innehat oder dieses an ihn lizenziert wurde und dass er
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befugt ist, diese Lizenz zu erteilen.
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Jeder Bearbeiter gewährleistet, dass er das Urheberrecht an den von ihm
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vorgenommenen Änderungen des Werks besitzt und befugt ist, einen Beitrag
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unter dieser Lizenz zu erstellen und beizutragen.
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Für jeden Fall, in dem der Lizenznehmer die Lizenz annimmt, erteilt der
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ursprüngliche Lizenzgeber und alle folgenden Bearbeiter eine Befugnis
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zur Nutzung der Beiträge zum Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz.
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== 7. Gewährleistungsausschluss
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Falls die konzerninternen Leistungsbedingungen keine Anwendung finden,
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gelten die folgenden Regelungen.
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Die Arbeit an diesem Werk wird laufend fortgeführt; es wird durch
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unzählige Bearbeiter ständig verbessert. Das Werk ist nicht vollendet
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und kann daher Fehler („Bugs“) enthalten, die dieser Art der Entwicklung
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inhärent sind.
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Aus den genannten Gründen wird das Werk unter dieser Lizenz „so, wie es
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ist“ ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Dies gilt
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unter anderem — aber nicht ausschließlich — für Marktreife,
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Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck, Mängelfreiheit, Richtigkeit
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sowie Nichtverletzung von anderen Immaterialgüterrechten als dem
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Urheberrecht (vgl. dazu Artikel 6 dieser Lizenz).
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Dieser Gewährleistungsausschluss ist wesentlicher Bestandteil der Lizenz
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und Bedingung für die Einräumung von Rechten an dem Werk.
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== 8. Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung
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Falls die konzerninternen Leistungsbedingungen keine Anwendung finden,
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gelten die folgenden Regelungen.
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Außer in Fällen von Vorsatz oder der Verursachung von Personenschäden
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haftet der Lizenzgeber nicht für direkte oder indirekte, materielle oder
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immaterielle Schäden irgendwelcher Art, die aus der Lizenz oder der
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Benutzung des Werks folgen; dies gilt unter anderem, aber nicht
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ausschließlich, für Firmenwertverluste, Produktionsausfall,
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Computerausfall oder Computerfehler, Datenverlust oder wirtschaftliche
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Schäden, und zwar auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit
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solcher Schäden hingewiesen wurde. Unabhängig davon haftet der
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Lizenzgeber im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung, soweit die
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entsprechenden Regelungen auf das Werk anwendbar sind.
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== 9. Zusatzvereinbarungen
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Wenn der Lizenznehmer das Werk verbreitet, kann er Zusatzvereinbarungen
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schließen, in denen Verpflichtungen oder Dienstleistungen festgelegt
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werden, die mit dieser Lizenz vereinbar sind.
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Der Lizenznehmer darf Verpflichtungen nur in seinem eigenen Namen
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eingehen, nicht jedoch im Namen des ursprünglichen Lizenzgebers oder
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eines anderen Bearbeiters, und nur, wenn er sich gegenüber allen
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Bearbeitern verpflichtet, sie zu entschädigen, zu verteidigen und von
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der Haftung freizustellen, falls aufgrund der von ihm eingegangenen
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Gewährleistungsverpflichtung oder Haftungsübernahme Forderungen gegen
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sie geltend gemacht werden oder eine Haftungsverpflichtung entsteht.
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== 10. Annahme der Lizenz
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Der Lizenznehmer stimmt den Bestimmungen dieser Lizenz zu, indem er das
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Symbol „Lizenz annehmen“ unter dem Fenster mit dem Lizenztext anklickt
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oder indem er seine Zustimmung auf vergleichbare Weise gibt. Das
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Anklicken des Symbols gilt als Anzeichen der eindeutigen und
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unwiderruflichen Annahme der Lizenz und der darin enthaltenen Klauseln
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und Bedingungen.
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In gleicher Weise gilt als Zeichen der eindeutigen und unwiderruflichen
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Zustimmung die Ausübung eines Rechtes, das in Artikel 2 dieser Lizenz
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angeführt ist, wie das Erstellen einer Bearbeitung oder die Verbreitung
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oder Zugänglichmachung des Werks oder dessen Vervielfältigungen.
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== 11. Informationspflichten
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Wenn der Lizenznehmer das Werk verbreitet oder zugänglich macht
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(beispielsweise, indem er es zum Herunterladen von einer Website
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anbietet), muss der Lizenznehmer über den Vertriebskanal oder das
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benutzte Verbreitungsmedium dem Adressatenkreis bzw. der Öffentlichkeit
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Mindest-Informationen bereitstellen, üblicherweise bezüglich der
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Lizenzgeber, der Lizenz und ihrer Zugänglichkeit, des Abschlusses des
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Lizenzvertrags sowie darüber, wie die Lizenz durch den Lizenznehmer
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gespeichert und vervielfältigt werden kann.
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== 12. Beendigung der Lizenz
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Die Lizenz und die damit eingeräumten Rechte erlöschen automatisch, wenn
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der Lizenznehmer gegen die Lizenzbedingungen verstößt.
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Ein solches Erlöschen der Lizenz führt nicht zum Erlöschen der Lizenzen
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von Dritten, denen das Werk vom Lizenznehmer unter dieser Lizenz zur
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Verfügung gestellt worden ist, solange diese Personen die
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Lizenzbedingungen erfüllen.
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== 13. Einreichung von Beiträgen
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Sofern nichts ausdrücklich anderes angegeben, unterliegt jeder Beitrag,
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den der Lizenzgeber bewusst zur Aufnahme in das Werk eingereicht hat,
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den Bedingungen dieser Lizenz, ohne dass zusätzliche Bedingungen gelten.
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Ungeachtet des Vorstehenden ersetzt oder ändert keine der hierin
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enthaltenen Bestimmungen die Bedingungen einer separaten
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Lizenzvereinbarung, die der Auftraggeber möglicherweise mit dem
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Auftragnehmer für solche Beiträge abgeschlossen hat.
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Für die Länder, in denen Urheberpersönlichkeitsrechte an einem Werk
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entstehen können, verzichtet der Urheberrechtsinhaber/Autor im
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gesetzlich zulässigen Umfang auf seine Urheberpersönlichkeitsrechte, um
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die Lizenzierung der oben aufgeführten Verwertungsrechte wirksam
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durchführen zu können.
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== 14. Sonstiges
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Unbeschadet des Artikels 9 stellt diese Lizenz die vollständige
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Vereinbarung der Parteien über das Werk dar.
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Es gilt deutsches Recht. Sind einzelne Bestimmungen der Lizenz nach
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geltendem Recht nichtig oder unwirksam, so berührt dies nicht die
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Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Lizenz an sich. Solche
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Bestimmungen werden vielmehr dergestalt ausgelegt oder modifiziert, dass
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sie wirksam und durchsetzbar sind.
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== 15. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen
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Bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, z.B. dem Verkauf oder der
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Abspaltung einer DB Gesellschaft, gilt folgende Regelungen in Anlehnung
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an §12 Beendigungsunterstützung der konzerninternen
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Leistungsbedingungen:
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Eine weitere Nutzung der lizenzierten Software durch ein nicht mehr dem
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DB Konzern angehöriges Unternehmen unterliegt der Zustimmung durch die
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Urheber bzw. das CIO Board.
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== 16. Lizenzänderungen
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Die Urheber eines Werks können gemeinsam eine Änderung der Lizenz
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entscheiden, z.B. um das Werk als Open Source Software zu
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veröffentlichen. Falls die Urheber nicht verfügbar sind oder sich nicht
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einigen können, so kann das CIO Board stellvertretend für alle Urheber
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innerhalb der DB die Änderung der Lizenz für ein Werk beschließen.
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== 17. Streitbeilegung
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Unbeschadet der Regelungen in den konzerninternen Leistungsbedingungen
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zwischen den Parteien gilt zwischen den Parteien Folgendes:
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Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung
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dieser Lizenz, bei denen mehr als ein Konzernunternehmen beteiligt ist,
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dient das CIO Board des Konzerns als Entscheidungsgremium, welches von
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jeder Partei angerufen werden kann.
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== 18. Lizenz der Lizenz
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Dieser Lizenztext ist lizenziert unter einer
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„link:http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/[Creative Commons
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Namensnennung 4.0 International Lizenz]“ (CC-BY 4.0).
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Sie dürfen diesen Lizenztext für sich kopieren und anpassen, solange Sie
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dabei die Deutsche Bahn Marke und „DB“ nur innerhalb der DB benutzen.
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Falls Sie das Material für die Verwendung außerhalb der DB anpassen, so
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müssen Sie alle Nennungen der Deutschen Bahn und DB ersetzen bzw.
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entfernen. Geänderte Versionen des Lizenztextes müssen klar als
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geänderte Versionen kenntlich gemacht werden.
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Teile des Textes dieser Lizenz basieren auf der EU Public License (EUPL)
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v1.2. |