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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174872/085fef4ccb32788f45787d92cde822df/RIl-302-4204Z01-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | 5bf48b689a8c8ef7 | einfachbahn@deutschebahn.com | 395b4acb40093e35 |
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs Kufstein - Kiefersfelden, Auszug für EVU 302.4204Z01 Seite 1
Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben: DB InfraGO AG Region Süd Betriebszentrale München Richelstraße 3 80634 München und ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien 2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs siehe folgende Seiten
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden – Kufstein Stand: 14.12.2025 1/14
Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber für das Befahren des Eisenbahn – Grenzübergangs Kiefersfelden – Kufstein
gültig vom 01.02.2009 an.
Geschäftsführende Stellen DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG DB InfraGO AG Region Süd Betrieb InfraGO München Landshuter Allee 4 80637 München
ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden – Kufstein Stand: 14.12.2025 2/14 Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
lfd. Nr. verfügt mit Gegenstand Datum 1 35-22-2009 Inkraftsetzung 2-2009 2 35-06/1-2009 1. Änderung 12-2009 3 00035_24_2011 2. Änderung 11.12.2011 4 00035_000013_12 3. Änderung 10.06.2012 5 00035_000033_12 4. Änderung 09.12.2012 6 00035_000024_13 5. Änderung 15.12.2013 7 00035_000012_14 6. Änderung 14.12.2014 8 00035_000010_15 7. Änderung 13.12.2015 9 00037_000012_18 8. Änderung 09.12.2018 10 00037_000008_20 9. Änderung 13.12.2020 11 00037-000014-23 10. Änderung 10.12.2023 12 00037-000013-25 11. Änderung 14.12.2025
Das Urheberrecht an dieser Richtlinie (Papier- oder Softwareversion) haben die DB InfraGO AG und die ÖBB-Infrastruktur AG. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe an Stellen außerhalb d er DB AG bedürfen der Zustimmung der DB InfraGO AG ode r der ÖBB-Infrastruktur AG. Stand 14.12.2025
Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
Lfd. Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung eingearbeitet (Namenszeichen/Tag) 1 Neudruck/Neu- ausgabe 01.02.2009 s. Einführungsschreiben I.NP-S-D-MÜ (B) Bl v 28.11.2008 (Erstausgabe)
2 1. Berichtigung 13.12.2009 s. Einführungsschreiben I.NP-S-D-MÜ (B) Bl v. 20.10.2009 Neudruck 3 2. Berichtigung 11.12.2011 s. Einführungsschreiben I.NP-S-B (F) v. 29.9.2011 Neudruck 4 3. Berichtigung 10.06.2012 s. Einführungsschreiben I.NP-S-B (F) v. 29.3.2012 Neudruck 5 4. Berichtigung 09.12.2012 s. Einführungsschreiben I.NP-S-B (F) v. 11.10.2012 Neudruck 6 5. Berichtigung 15.12.2013 s. Einführungsschreiben I.NP-S-B (F) v. 10.12.2013 Neudruck 7 6. Berichtigung 14.12.2014 s. Einführungsschreiben I.NP-S-B (F) v. 26.11.2014 Neudruck 8 7. Berichtigung 13.12.2015 s. Einführungsschreiben I.NP-S-B (F) v. 18.08.2015 Neudruck 9 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck 10 Verschiedenes 13.12.2020 siehe Erläuterungen Neudruck 11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterungen Neudruck 12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterungen Neudruck
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 4/14 1 Inhalt, Geltungsbereich Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfel- den – Kufstein einschl. der Grenzbahnhöfe Kiefersfelden und Kufstein, sowie Ergän- zungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG und zu Ril 301 und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die „Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz- Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4. 2 Beschreibung der Grenzstrecke 2.1 Lage der Grenzen Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, sowie Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infr astruktur AG
- in km 0,000 der Strecke Nr. 30201 Kufstein (Grenze) – Kufstein der ÖBB-Inf- rastruktur AG
- in km 31,868 der Strecke Nr. 5702 Rosenheim – Kufstein (Grenze) der DB In- fraGO AG 2.2 Gleise der Grenzstrecke Regelgleis von Kiefersfelden nach Kufstein
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Kiefersfelden nach Kufstein“
- Bezeichnung ÖBB- Infrastruktur AG „Streckengleis 2“
- Grenze zwischen Bahnhof Kiefersfelden und Gleis der freien Strecke Einfahr- signal 34FF in km 31,364
- Grenze zwischen Bahnhof Kufstein und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal A in km 1,147 Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der Bundes- republik Deutschland § 3a:
- Bf Kiefersfelden – Bf Kufstein jeweils einschließlich
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 5/14 Regelgleis von Kufstein nach Kiefersfelden
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Kufstein nach Kiefersfelden“
- Bezeichnung ÖBB- Infrastruktur AG „Streckengleis 1“
- Grenze zwischen Bahnhof Kiefersfelden und Gleis der freien Strecke Einfahr- signal 34F in km 31,364
- Grenze zwischen Bahnhof Kufstein und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal B in km 1,147 2.3 Zuständige Fahrdienstleiter für die Grenzstrecke Der Bahnhof Kufstein wird aus der Betriebsführungszentrale (BFZ) Innsbruck vom Fdl- STB Kufstein (Stellbereichsfahrdienstleiter Kufstein) ferngesteuert. Der Bahnhof Kiefersfelden wird vom Stellwerk/Unterzentrale (UZ) Rosenheim au s ferngesteuert, welches in der Regel wiederum aus der Betriebszentrale (BZ) München ferngesteuert wird. Der örtlich zuständige Fahrdienstleiter Rosenheim („özF Rosen- heim“ bzw. „Fdl Rosenheim“, ggf. auch mit dem Zusatz „Strecke“) hat seinen Arbeits- platz in der Regel in der Betriebszentrale in München. Erforderlichenfalls kann auch vor Ort das Stellwerk in Rosenheim mit diesem Fahrdienstleiter besetzt werden. Fdl-STB Kufstein und özF Rosenheim sind täglich durchgehend von 00:00 bis 24:00 Uhr besetzt. 2.4 Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) und European Train Control System Level 2 (ETCS) Signale Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Infrastrukturbetr ei- bers aufgestellt. Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Langsam- fahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind erforderlichenfalls im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt auch die PZB-Absicherung. Im Bereich der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG sind folgende S ignale der DB InfraGO AG an beiden Streckengleisen ständig aufgestellt:
- Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden
- Einfahrvorsignale 34Vf bzw. 34Vff in km 0,457 und zugehörige Vorsignalba- ken
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 6/14 Zugbeeinflussung Die Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG und der DB InfraGO AG einschl. der Grenzstre- cke ist durchgehend mit PZB und auf österreichischer Seite zusätzlich mit ETCS Level 2 ausgerüstet. Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende ETCS Balisen der ÖBB- Infrastruktur AG im Gleisbereich montiert:
Balise (km-Lage) Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden Fahrtrichtung von Kiefersfelden nach Kufstein 28,820 (DB) Verbindungsabbau GSM-R A Netzregistrierung GSM-R A in bei- den Streckengleisen (Vorausset- zung für den nachfolgenden Ver- bindungsaufbau). Bahnhof Kiefersfelden 30,337 und 30,537 (DB)
- Verbindungsaufbau GSM-R A in allen Hauptgleisen (je Gleis zwei Balisengruppen aus Redundanz- gründen). Die Transition zwischen PZB und ETCS findet in Richtung von Kiefersfelden nach Kuf- stein auf der österreichischen Seite der Grenzstrecke in km 1,247 (ÖBB) statt. In Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden findet die Transition der Zugbee in- flussung vom ETCS nach PZB zwischen km 0,997 (ÖBB) und km 0,691 (ÖBB) statt. Spätestens ab km 0,691 (ÖBB) fahren alle Züge der Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden stets signalgeführt. 2.5 Elektrischer Zugbetrieb Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur AG erfolgt im Bereich einer Schutzstrecke auf der Staatsgrenze. Bei der Schutzstrecke handelt es sich um eine „Verkürzte Fahrleitungsschutzstrecke“ gemäß Modul 492.1005 Abschnitt 2 der DB InfraGO AG, die mit Signal El 1 und El 2 am gleichen Standort signalisiert ist (spannungsloser Bereich: 5m) und die nicht zuge- schaltet werden kann. Wenn ein elektrisch arbeitendes Triebfahrzeug mit einem ge- hobenen Stromabnehmer innerhalb der verkürzten Fahr leitungsschutzstrecke zum Halten gekommen ist, darf unter Berücksichtigung der Regeln im o.g. Modul nur im notwendigen Maß zum Herausfahren aus der Fahrleitungsschutzstrecke als „anderer Stromabnehmer“ ausnahmsweise auch ein Stromabnehmer nach Schweizer Norm mit verkürzter Wippe verwendet werden.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 7/14 2.6 Telekommunikationseinrichtungen Für den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden - Kufstein sind folgende Telekom- munikationsverbindungen eingerichtet:
- Zugfunkeinrichtungen: DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D). ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A). Umschaltpunkt ist im Bf Kiefersfelden während des Haltes bzw. Betriebsstel - lenmitte bei durchfahrenden Zügen. 3 Bahnbetriebliche Regelungen für den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden – Kufstein 3.1 Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche Bestimmungen Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben den ein- schlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Nor- men der ÖBB-Infrastruktur AG,
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägi- gen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das In- fraGO zugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische Regel- werk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG). Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, die nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und Regel- werke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es für das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanwei- sung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des Infra- strukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird. Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind. Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 8/14 3.2 Signale, PZB-Absicherung Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Lang- samfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/Ankündigungstafel, Ankündi- gen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetrei- bers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers, in dessen Bereich das angekündigte Signal steht. Ent- sprechendes gilt für die zugehörige PZB-Absicherung. Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den Infrastrukturbetrei- bern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die Bestimmungen des Infra- strukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle 3.3 Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO AG) Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Kiefersfelden - Kufstein werden durch die DB InfraGO AG Fahrplanunterlagen herausgegeben. Die von der DB In- fraGO AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft oder Durch- fahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Kufstein; die Darstellung erfolgt nach den Regeln der DB InfraGO AG. gem. Ril 408. Eine geschwindigkeitsunabhän- gige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Kiefersfelden-Kufstein Grenze nach dem Muster der DB InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Füh- rerraumanzeige Kilometrierungs- und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu die- sen Zusatzbestimmungen.
Fahrplanbeantragung
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die erfor- derliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Grenzstrecke, das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung ver- fügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem österrei- chischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur AG angefordert werden. Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs im Ausland
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung (Personalwech- sel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche Mindestaufent- haltsdauer. Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB In- fraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird für Züge mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage für die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
Stand: 14.12.2025 9/14
Regelung für Kufstein:
Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu
beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht
überschreiten. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 60 Minuten ist eine Prü-
fung durch den Betriebsmanager oder Fdl-BEKO der BFZ Innsbruck erforderlich
.
3.4 La
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
„302a Staatsgrenze nächst Kufstein – Wörgl Hbf“ bzw.
„302b Wörgl Hbf – Staatsgrenze nächst Kufstein“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
ab km 0,000 (Grenze) enthalten.
In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke
„54a Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze km 31,868“ bzw.
„54b Grenze km 31,868 – Kiefersfelden – Rosenheim“
und
„1054a Grenze km 31,868 - Kiefersfelden - Rosenheim - Freilassing (Esig km
82,900)“ bzw.
„1054b Freilassing (Esig km 82,900) - Rosenheim - Kiefersfelden - Grenze
km 31,868“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
ab km 31,868 (Grenze) enthalten.
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder vorüberge-
henden Langsamfahrstelle ein Hinweis in der jeweiligen La des Nachbarinfrastruktur-
betreibers aufgenommen, wenn sich
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden Langsamfahr- stelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden Langsam- fahrstelle der DB InfraGO AG im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet. Beispieleintrag der deutschen La am Grenzübergang Kiefersfelden-Kufstein.
1 2 3 4 5 6 7 8 Lfd. Nr. In Betriebsstelle oder zwischen den Betriebsstellen Ortsangabe Geschwin- digkeit Besonder- heiten Uhrzeit oder betroffene Züge In Kraft ab Außer Kraft ab Gründe und sonstige Angaben
Kiefersfelden
31,30
Lf 1/ ÖBB-Ankündi- gungssignal Kennz 9
02.10. 13 08:00
03.10. 13 19:00
La bei ÖBB PZB am Ankündigungssignal ständig wirksam
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 10/14 Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
3.5 Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanwei- sung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den für die Infra- struktur zuständigen Fdl/özF. Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei Unregelmäßigkei- ten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige Anlage bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter. Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen Richtung nach dem Halten gefahren wird. 3.6 Fahrordnung Auf der zweigleisigen Strecke zwischen Kiefersfelden und Kufstein wird grundsätzlich rechts gefahren (gewöhnliche Fahrtrichtung/ Regelgleis).
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 11/14 3.7 Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw. Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine Beförderungs- anordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer Fahrplananordnung (Sonder- züge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt. Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
- die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
- die aS-Zahl. der EVU (von österreichischer Seite)
- den zu benutzenden Zug
- die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke
- den Beförderungstag
3.8 Nachschieben
Das Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug ist
auf der Grenzstrecke Kiefersfelden – Kufstein verboten.
3.9 Zugbildung, Zugvorbereitung
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden - Kuf-
stein befahren, und die Bremsberechnung bzw. –einstellung für diese Züge erfolgt
nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur AG hierfür
gültigen Regeln.
Erläuterung:
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen Regeln er- füllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prinzip der An- wendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich die Regeln, treffen die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprechende An- ordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbetreiber einzubinden, die erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehme n in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen. Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden – Kufstein nach den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG an- zubringen bzw. zu geben. 3.10 Befehle Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über Beson- derheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Kiefersfelden – Kufstein ein- schließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in den Bahnhöf en Kiefersfelden oder Kufstein erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 – 9) sowie den nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG. Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermittelt wird.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 12/14 Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das Befehls- muster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von • ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext) • DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext) vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach
seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung ei-
ner Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl emp-
fangende Triebfahrzeugführer/(S)Kl-Führer hat beim Befehlsempfang vor der Emp-
fangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf. ist der
Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu verweigern.
Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die Nor-
men/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der Befehl
gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen erfolgt stets
nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den Befehl an den Zug
übermittelt.
Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
3.11 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien
Strecke - Auf dem Gegengleis fahren
Beim Fahren auf dem Gegengleis von Kufstein nach Kiefersfelden wird auf einen be-
sonderen Auftrag für die Infrastruktur der DB InfraGO AG (Signal Zs 6 der DB InfraGO
AG) verzichtet.
3.12 Nebenfahrten/Sperrfahrten
Nebenfahrten und TAE-Fahrten der ÖBB-Infrastruktur AG auf der Grenzstrecke sind
ausschließlich
- als NO-Fahrt
- im gesperrten Streckengleis und auf Sicht, sowie
- auf der Infrastruktur der ÖBB bis zur Staatsgrenze zugelassen. Entsprechende Fahrten der DB InfraGO AG sind Sperrfahrten und sind auf de r Infra- struktur der DB InfraGO AG bis zur Staatsgrenze zugelassen. Nebenfahrten/Sperrfahrten erhalten stets Fahrpläne oder Fahrtanweisungen sowie schriftliche Befehle nach den Regeln des Infrastrukturbetreibers, dessen Infrastruktur befahren wird.
Besonderheiten (Ausnahmeregelungen)
Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur Instandset- zung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Un- regelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn verkehren (z.B. Aus- tausch/Aufstellen von El- bzw. Lf-Signalen. Arbeiten an der Schutzstrecke, Inspektion Vorsignale, Unfälle).
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 13/14 Die Fahrten dürfen höchstens
- aus Richtung Kiefersfelden bis Einfahrsignal Kufstein (ÖBB km 1,147) bzw.
- aus Richtung Kufstein bis Einfahrsignal Kiefersfelden (DB km 31,364) verkeh- ren und müssen somit auf dem gleichen Gleis wieder zum Ausgangsbahnhof zurückfahren. 3.13 Notfälle Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten Grenzbahnhof auf Sicht fahren. 3.14 Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem Anlass; Zugteilung, Zugtrennung Kann nicht mit dem ganzen Zug sondern nur mit einem Zugteil weiter-/zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein Stand: 14.12.2025 14/14 Anlage
Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Be- reich Kiefersfelden – Kufstein Grenze