6.3 KiB
domain, tool, scope, tags, component_type, source, url, last_updated, review_status, content_hash, owners, contact, meta_fingerprint
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175490/74b7454c627fe33f1aa1d59d5faabfa6/Ril-402-0220-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | 29aaf5a84613f522 | einfachbahn@deutschebahn.com | 20eb40b2b0c479a8 |
Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten 402.0220 Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
1 Ausprägungsformen
(1) Für alle angemeldeten Trassen eines Eisenbahnverkehrs-
unternehmens (EVU) stellt die DB InfraGO die zur Durch-
führung oder zum Betrieb des Verkehrsdienstes erforderli-
chen Fahrplandaten kostenfrei zur Verfügung (Mindestzu-
gangspaket gemäß Infrastrukturnutzungsbedingungen
(INB).
(2) Die DB InfraGO AG stellt den EVU Fahrpläne für deren
Trassen in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung:
- als gedruckte Fahrpläne a) als pdf-Datei zum Selbstausdruck durch das EVU, siehe Abschnitt 2, b) in fertig gedruckter und gebundener Form als Fahr- planhefte in der vom EVU bestellten Stückzahl, siehe Abschnitt 3,
- in elektronischer Form
a) auf die Führerraumanzeige in den Triebfahrzeugen,
siehe Abschnitt 4,
b) zur elektronischen Verwendung auf EVU-eigenen
elektronischen Geräten, z.B. Tablet-PC, siehe Ab-
schnitt 5.
Mögliche Entgelte für die einzelnen Ausprägungen der
Fahrpläne sind in den Produktkatalogen enthalten. Grund-
sätzlich besteht Wahlmöglichkeit, zu Einschränkungen
siehe Absätze 3 bis 5.
(3) Wegen der Bedeutung des Buchfahrplans für die Sicher-
heit des Betriebes ist sicherzustellen, dass für jede Trasse
ein definiertes Verfahren (inkl. Berichtigung) Gültigkeit hat.
Ein Wechsel der Ausprägungen nach Absatz 2 außerhalb
eines Fahrplanjahres bedarf einer einvernehmlichen Ter-
minfestlegung zwischen dem EVU und der DB InfraGO AG.
(4) Ersatzfahrpläne sind in den Führerräumen vorzuhalten.
Grundsatz Ausprägungen Anwendungs- bereich Ersatzfahrpläne
Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten 402.0220 Seite 2
Gültig ab 14.12.2025
(5) Fahrpläne für Strecken mit Betriebsformen des Zugleitbe-
triebs (ZLB) sind ausschließlich in gedruckter Form zu ver-
wenden, elektronische Anwendung ist nicht zugelassen.
Beim Signalisierten Zugleitbetrieb (SZB) ist alternativ E-
BuLa zugelassen.
(6) Jedes Eisenbahnunternehmen trägt für den Bereich seines
Unternehmens die sicherheitliche Verantwortung (vgl. § 4
Abs. 1 AEG). Insofern tragen die Eisenbahnverkehrsunter-
nehmen (EVU) die Verantwortung dafür, dass die jeweiligen
Buchfahrplanhefte auf aktuellem Stand eingepflegt und ih-
ren Triebfahrzeugführern für die betreffenden Fahrten zur
Verfügung gestellt werden.
2 pdf-Datei zum Selbstausdruck
(1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Buchfahrplanhefte
als Dateien im pdf-Format zur Verwendung als Vorlage zum
Selbstausdruck. Es benennt eine E-Mail-Adresse, an wel-
che die Datenlieferungen zu erfolgen haben. Bestell- und
Lieferabläufe sind in den Produktkatalogen beschrieben.
(2) Die Buchfahrplanhefte sind als gesamtes Heft im übermit-
telten Layout auszudrucken (keine Auszüge).
(3) Werden unterjährig Änderungen in diesen Dateien notwen-
dig, wird wie folgt verfahren:
Änderungen der Fahrplanangaben führen dazu, dass dem
EVU von der DB InfraGO AG stets eine neue Datei zur Ver-
fügung gestellt wird, die wie der Erstdruck zu behandeln ist.
Das Verfahren „La“ wird hierdurch nicht berührt.
(4) Die DB InfraGO AG übergibt die Datei bei einer Neuaus-
gabe mindestens 15 Werktage (Mo-Fr) vor dem ersten Gül-
tigkeitstag. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, wer-
den die Änderungen mit Fahrplananordnung (Fplo) bekannt
gegeben.
3 Fertig gedruckte Fahrplanhefte
(1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Buchfahrplanhefte
als Druckstücke. Bestell- und Lieferabläufe sind in den Pro-
duktkatalogen beschrieben.
(2) Werden unterjährig Änderungen notwendig, wird wie folgt
verfahren:
Änderungen der Fahrplanangaben führen dazu, dass dem
EVU von der DB InfraGO AG ein Berichtigungsblatt oder
Fahrpläne für
Zugleitbetrieb
Verantwortung
der EVU
Ablauf
Druck
Fahrplan-
änderungen
Bereitstellung
Ablauf
Fahrplan-
änderungen
*
*
*
*
*
Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten 402.0220 Seite 3
Gültig ab 14.12.2025
ein Neudruck zur Verfügung gestellt wird. Das Verfahren
„La“ wird hierdurch nicht berührt.
(3) Die DB InfraGO AG übergibt diese mindestens 15 Werk-
tage (Mo-Fr) vor dem ersten Gültigkeitstag. Kann diese
Frist nicht eingehalten werden, werden die Änderungen mit
Fahrplananordnung (Fplo) bekannt gegeben.
4 Fahrpläne mit elektronischer Führerraum-
anzeige
(1) Das EVU gibt bei Trassenanmeldung an, dass es die elekt-
ronische Führerraumanzeige des Fahrplans nutzt. Die
Fahrpläne werden entsprechend elektronisch bereitgestellt.
5 Dateien zur elektronischen
Verwendung
(1) Das EVU erhält von der DB InfraGO AG Dateien von Buch-
fahrplänen in geschlossener Darstellung zur elektronischen
Verwendung. Es benennt eine E-Mail-Adresse, an welche
die Datenlieferungen zu erfolgen haben. Bestell- und Lie-
ferabläufe sind in den Produktkatalogen beschrieben.
(2) Die Buchfahrpläne sind stets im übermittelten Layout anzu-
wenden (keine Auszüge). In Führerräumen von Triebfahr-
zeugen sind geeignete Geräte zu verwenden, die den
Triebfahrzeugführern die zweifelsfreie Erkennbarkeit aller
Fahrplanangaben gewährleisten.
(3) Werden unterjährig Änderungen in diesen Dateien notwen-
dig, wird wie folgt verfahren:
Änderungen an Fahrplanangaben führen dazu, dass dem
EVU von der DB InfraGO AG stets eine neue Fahrplanun-
terlage zur Verfügung gestellt wird, die wie die Erstlieferung
zu behandeln ist. Das Verfahren „La“ wird hierdurch nicht
berührt.
(4) Die DB InfraGO AG übergibt die Datei bei einer Neuaus-
gabe mindestens 15 Werktage (Mo-Fr) vor dem ersten Gül-
tigkeitstag.
Bereitstellung
Ablauf
Ablauf
Anwendung
Fahrplan-ände-
rungen
Bereitstellung
*
*
*
*