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Richtlinie Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen; Umgang mit bestimmten Unregelmäßigkeiten/Störungen 483.0102A03

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Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 1 ........................... 2 Tabelle 2: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 2 ........................... 3 Tabelle 3: Beschreibung der Maßnahmenkodierungen ........... 4 Tabelle 4: Beschreibung der Auswirkungskodierungen ........... 5

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Gültig ab: 14.12.2025 Die möglichen Abhilfemaßnahmen und Auswirkungen sind in Tabelle 1 und Tabelle 2 stellvertretend mittels Nummern und Buchstaben kodiert. Tabelle 3 und Tabelle 4 enthalten die Erklärungen für die in Tabelle 1 und Tabelle 2 aufgeführten Nummern und Buchstaben. Unregelmäßigkeit / Störung Abhilfemaßnahmen (1 bis 20) und Auswirkungen (A bis D) Erste Abhilfe- maßnahmen Falls erfolglos Falls wiederum erfolglos Zu erwartende PZB-Zwangsbremsung erfolgt nicht 4, 5, 8 9 4, 6, A, 13, 14, D PZB-Zwangsbremsung sofort nach Aktivschalten, welche sich nicht lösen lässt 1, 2 4, 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D PZB-Zwangsbremsung lässt sich nicht lösen 1, 2 4, 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D PZB-Zwangsbremsung aus unbekanntem Grund 13, 14, D
Wiederholte PZB-Zwangsbremsung aus unbekanntem Grund 10, 4, 5, 8 3, A, 13, 14, D 4, 6, A, D PZB-Hauptschalter ausgelöst 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D
Keinerlei Führerraumanzeigen und ggf. PZB- Zwangsbremsung 8 12, 4, 5, 7 4, 6, A, 13, 14, D Fehlfunktion der displaybasierten Führerraumanzeigen 4, 5, 8 12, 14, C 3, A, 13, 14, D Nur bei displaybasierten Führerraumanzeigen: Leuchtmelder „PZB“ leuchtet nicht und keine PZB-Zwangsbremsung wirksam 10, 4, 5, 8 12, 7 3, A, 13, 14, D PZB-Zugart-Leuchtmelder „65“ leuchtet nicht und keine PZB-Zwangsbremsung wirksam 4, 5, 8 3, A, D
Leuchtmelder „1000 Hz“, „500 Hz“ oder „Befehl 40“ wird bei zu erwartender streckenseitiger Beeinflussung nicht angezeigt 4, 5, 8 9 12, 4, 5, 7 Wenn ebenfalls erfolglos: C, 14, D PZB-Bedientaste[n] unwirksam 10, 4, 5, 7 11, C, 14, D 3, A, 13, 14, D Nur bei Leuchtmelder-Block: Leuchtmelder „1000 Hz“ blinkt ständig, PZB-Zugart- Leuchtmelder ist dunkel und ggf. PZB- Zwangsbremsung B, 4, 5, 8 B, 13, 14, D 4, 6, A, 13, 14, D Tabelle 1: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 1

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Gültig ab: 14.12.2025 Unregelmäßigkeit/ Störung Abhilfemaßnahmen (1 bis 20) und Auswirkungen (A bis D) Erste Abhilfe- maßnahmen Falls erfolglos Falls wiederum erfolglos Nur bei displaybasierten Führerraumanzeigen: Anzeige der Textmeldung „PZB-Störbetrieb aktiv“ und ggf. PZB-Zwangsbremsung B, 4, 5, 8 B, 13, 14, D 4, 6, A, 13, 14, D Keinerlei akustische Meldungen 4, 5, 7 C, 14, D
Nur bei displaybasierten Führerraumanzeigen: Anzeige der Textmeldung „PZB-Luftabsperrhahn zu“ bzw. „PZB-Bremsüberbrückung“ 4, 5, 8 4, 6, A, 13, 14, D
Nur bei Leuchtmelder-Block: Anzeige einer Störungssammelmeldung (Leuchtmelder „1000 Hz“ blinkt 10 s) 4, 5, 8 C, 14, D
PZB-Störschalter unwirksam 4, 6, A, 13, 14, D
Tabelle 2: Umgang mit Unregelmäßigkeiten/Störungen der PZB-Fahrzeugeinrichtung Teil 2

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Gültig ab: 14.12.2025 Nr. Abhilfemaßnahmen 1 Prüfen, ob Dauerbeeinflussung erfolgt (der Fahrzeugmagnet des Fahrzeugs befindet sich über einem Gleismagneten oder über einem Weichenherzstück, hoch liegenden Bauteilen auf einer Brücke, einer Drehscheibe, einer Schiebebühne o. Ä.) 2 Abhilfemaßnahmen bei Dauerbeeinflussung gemäß den Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens durchführen 3 PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Störschalter abschalten 4 - PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv schalten

  • PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Hauptschalter ausschalten 5
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung mindestens 10 s ausgeschaltet lassen
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Hauptschalter einschalten
  • PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv schalten 6 Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung manuell überbrücken 7 Funktionsprüfung durchführen 8
  • Überprüfen, ob PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
  • Helligkeitsregelung für die Führerraumanzeigen auf Maximum einstellen
  • Alle Leitungsschutzschalter und sonstigen Schalter der PZB-Fahrzeugeinrichtung (inkl. derjenigen für die Dateneingabe-Schnittstelle und die displaybasierte Anzeigeinrichtung, sofern vorhanden) überprüfen und in Grundstellung bringen
  • Überprüfen, ob Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht manuell überbrückt ist und der Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung ordnungsgemäß funktioniert
  • Funktionsprüfung durchführen Beim Leuchtmelder-Block gilt: Leuchtmelder, die bei der Funktionsprüfung nicht aufleuchten, sind gestört 9 Wenn Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung bestanden und keine weitere Störungsmeldung angezeigt: betriebsleitende Stelle über vermutlich gestörte PZB- Streckeneinrichtung verständigen 10 PZB-Bedientaste[n] mehrfach betätigen und in Grundstellung bringen 11 Wenn vorhanden, andere PZB-Bedi entaste[n] im Führerraum benutzen 12 Sofern vorhanden, auf redundante Anzeigeeinrichtung umschalten 13 Betriebsleitende Stelle verständigen 14 Auftraggebende Stelle verständigen Tabelle 3: Beschreibung der Maßnahmenkodierungen

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Gültig ab: 14.12.2025 Auswirkung/Folge A PZB-Fahrzeugeinrichtung ist gestört; Weiterfahrt mit höchstens 50 km/h B PZB-Störbetrieb automatisch aktiviert; PZB-Fahrzeugeinrichtung ist gestört; Weiterfahrt mit höchstens 50 km/h, solange PZB-Störbetrieb aktiv; wenn PZB-Zugart-Leuchtmelder wieder leuchtet (PZB-Störbetrieb automatisch deaktiviert), ist die Weiterfahrt ohne Einschränkung möglich C Fahrt kann ohne weitere Einschränkung durchgeführt werden D Fahrt gemäß Anweisung der auftraggebenden Stelle fortsetzen bzw. beenden Tabelle 4: Beschreibung der Auswirkungskodierungen